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Jan-Phillip Tadsen

AfD 26.01.2022 Sitzungen 8/8

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf zu Beginn meiner Rede noch kurz auf das Gesagte von Herrn Pegel eingehen. Er hat schon mehrfach den Begriff „Innenausschuss“ heute hier erwähnt. Ich denke auch, dass die Debatte dieses doch wichtigen Themas im Innenausschuss sehr gut platziert ist und wir vielleicht auch ein Expertengespräch mit den entsprechenden Leuten aus dem LKA und aus anderen Stellen, die in diesem Bereich tätig sind, Hochschulen sind schon angesprochen worden, durchführen können. Der Antrag ist so, wie er jetzt formuliert ist, allerdings in unseren Augen durchaus kritikwürdig, und darauf möchte ich an dieser Stelle dann auch entsprechend eingehen. Wir haben an sich die Frage, welche Feststellungen Sie eigentlich treffen, um das Problem einer Cyberkriminalität überhaupt zu umreißen. In meinen Augen ist da ja vor allem die Frage, wieso die Behörden des Landes so verwundbar gewesen sind, wieso die Behörden des Landes in so eine kritische Situation gesetzt worden sind. Dazu verliert Ihr Antrag leider nichts. Ich persönlich kann das auch nicht skizzieren. Wir hatten kurz im Innenausschuss vor nicht allzu langer Zeit das schon mal angerissen. Und auch deshalb ist diese Institution des Landtages dafür der richtige Ort. Ja, die FDP möchte mit ihrem Antrag …, mit ihrem Antrag Cyberkriminalität verhindern und Mecklenburg-Vorpommerns kritische Infrastruktur schützen. Das ist ein lobenswertes Anliegen, der hierzu formulierte Antrag kratzt jedoch nur an der Oberfläche einer Gesamtproblematik. Er hat außer schnell formulierten Allgemeinplätzen keine konkreten Lösungen. Bei der Lektüre der Antragsforderungen stellen sich mir vor allem Fragen, die auch in der Begründung nicht wirklich aufgelöst werden. Einige von ihnen will ich dem Antragsteller FDP heute vortragen. Zunächst sei da die Forderung genannt, dass die Landesregierung mehr gut ausgebildetes Personal zur Bekämpfung von Cyberkriminalität „bereitstellen“ soll. „Bereitstellen“ klingt unausgereift, Herr Wulff. Das ist ungefähr so, als würde man die Landesregierung bitten, die auf dem Arbeitsmarkt ja sicherlich reichlich vorhandenen IT-Fachleute von speziell gepflanzten IT-Ausbildungsbäumen zu pflücken und diese einfach in die Landesverwaltung zu setzen. Die Realität sieht leider doch etwas anders aus. (Beifall Nikolaus Kramer, AfD) Meine Damen und Herren, immerhin, das muss man zugestehen, der alten Landesregierung zugestehen, hat Lorenz Caffier bereits Ende 2018 dafür gesorgt, dass zusammen mit der Hochschule Wismar die Studiengänge IT-Forensik und IT-Sicherheit auf die Bedürfnisse, ich zitiere, „auf die Bedürfnisse der Polizei zugeschnitten“ wurden. Und auch an der Güstrower Polizei-Fachhochschule gibt es ein eigenes Bachelor-Modul zum Thema Cybercrime. Aus diesem darf ich kurz zitieren, Zitatanfang: Die Studenten – im Original heißt es: „Studierenden“ –, aber die Studenten „sind in der Lage, die verschiedenen Delikte der Cybercrime rechtlich zu würdigen. Sie beherrschen zu diesen Phänomenbereichen die aktuelle Rechtsprechung. ... Sie kennen die Phänomenologie und Ätiologie der Internetdelikte und können fallbezogen Repressivkonzepte entwickeln und für die Untersuchung notwendige strafprozessuale Ermittlungshandlungen durchführen. Sie sind vertraut mit der entsprechenden Untersuchungstechnik und Informationstechnologie.“ Wir sehen also, Ausbildungsschwerpunkte existieren im Land durchaus. Die Frage ist, wie bedarfsorientiert diese aufgestellt sind. Das wäre dann weiter zu erörtern. Der Antrag der FDP hätte gewonnen gehabt, wenn er eklatante Personalprobleme im Einflussbereich der Landesregierung feststellen würde. Das tut der Antrag aber nicht. Eine Zusammenarbeit mit den Hochschulen existiert, wie gesagt, bereits. Woher diese neue, gut ausgebildete Personalsituation kommen soll, das vor dem Hintergrund der Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt nicht mal eben schnell abgreifbar auf Bäumen wächst, wer sie ausbilden soll und wie das finanziert wird, bleiben Sie in Ihrem Antrag schuldig. Meine Damen und Herren, in einer weiteren Forderung Ihres Antrags wollen Sie die Weiterentwicklung der IT-Studiengänge im Land. Das kann man fordern, man soll dann aber auch sagen, warum das nötig ist. Zumindest eine Stellungnahme von entsprechenden Wissenschaftlern oder Professoren wäre hilfreich gewesen, um hier konkreten Bedarf nachzuvollziehen. Man fragt sich unweigerlich, ob eine Expertenanhörung mit in IT spezialisierten Hochschullehrern Ihre Forderung bestätigen würde. Meine Damen und Herren der FDP, Sie fordern die Koordination und bessere Ausstattung von Cybercrime-Dienststellen. Wer freut sich nicht, wenn er einen neuen Laptop bekommt oder sich zu Beginn einer Legislatur erst einmal eine Gehaltserhöhung gönnt? Ob hierbei wirklich ein Problem des Landes liegt, ob die hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel des Landes wirklich abgerufen werden, wir wissen es nicht. Wissen Sie es? Herr Pegel hat ja schon angesprochen, dass es vielleicht eher darum geht, die ausgebildeten Leute mit attraktiven Angeboten im Land zu behalten. Sie fordern weiterhin, dass die gesamtgesellschaftliche Sensibilität erhöht und Beratungsangebote ermöglicht werden sollen. Meiner Recherche zu Ihrem Antrag zufolge sind in Mecklenburg-Vorpommern allerlei gesellschaftliche Gruppen in Fragen der IT-Sicherheit zu finden. Insgesamt 76 Förderangebote von Bund, Land und EU gibt es dazu. Die Förderungen reichen von Krediten und Haftübernahmen über Beratungsleistungen bis hin zu Forschungsgeldern. Sind diese Förderangebote ausreichend oder braucht es noch mehr? Wissen Sie es? Ich weiß es nicht. Natürlich kann man trotzdem unsere Bürger zu mehr Wachsamkeit und Bewusstsein für die Gefahren im IT-Bereich anhalten. Ich hoffe, unsere heutige Debatte trägt auch dazu bei. Die Frage ist an dieser Stelle nur, was die Landesregierung ganz genau dafür tun soll, wenn sie sensibilisieren und unterstützen soll. Meine Damen und Herren, generell lässt der Antrag echte Substanz vermissen. Und ich muss es leider so deutlich sagen, er tendiert zu einer Art Phrasenfriedhof, der sich heute auf jede andere Straftat umlegen lässt. Ich möchte das kurz an dem Beispiel „Korruption“ einmal deutlich anführen. Man könnte den Antrag auch wie folgt schreiben: Erstens, die Landesregierung soll dafür sorgen, dass irgendjemand ausgebildetes Personal im Bereich Korruptionsbekämpfung bereitstellt. Zweitens, die Landesregierung soll dafür sorgen, gemeinsam mit den Hochschulen Antikorruptionsstudiengänge voranzutreiben und Stipendien aufzulegen. Die Landesregierung soll drittens dafür sorgen, Korruption zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Viertens, die Landesregierung soll dafür sorgen, Dienststellen zur Korruptionsbekämpfung besser auszustatten, zu vernetzen und natürlich, fünftens, die Sensibilität für Korruption zu erhöhen, Meldestellen zu schaffen und zu unterstützen. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das klingt gut.) Meine Damen und Herren, liebe Kollegen der FDP, mit diesem Vergleich will ich Ihnen nur eines deutlich machen: Ihr Antrag tut niemandem weh, aber er bringt uns in der Debatte Cyberkriminalität auch nicht wirklich voran. Es handelt sich mehr um eine Ansammlung von Schlagwörtern und Engagementbekundungen als um echte Lösungsansätze, die uns tiefer in die politische Problemstellung führen. Aus den von mir genannten Gründen und aufgrund der vielen offenen Fragen werden wir diesen Antrag in dieser Form heute ablehnen. Aber ich hatte ja schon angedeutet, dass, wenn eine Beantragung stattfindet, dass es in den Ausschuss überführt werden soll, würden wir uns dem nicht verweigern. Wir begrüßen es ja denn durchaus, dass die FDP sich diesem Thema gewidmet hat. Es zeigt, dass es durchaus Diskussionsbedarf mit der Landesregierung über den Schutz der Infrastruktur vor Cyberkriminalität gibt. Diese Diskussion werden wir dann hoffentlich, je nachdem, wie die Regierungskoalition sich dann heute bereitstellt oder personell auch hier im Saal versammelt ist, dann auch stellen können. Einer Überweisung stimmen wir zu. Was wir Ihnen, werte Kollegen von der FDP, dennoch auch zugestehen, ist die Tatsache, dass unser Land über die Ausbildung von ausreichend Polizisten nachdenken muss und dies auch noch intensiver diskutieren muss. Die Fraktion der AfD hat dies bereits in der letzten Legislatur regelmäßig angemahnt und eine umfassende Werbekampagne des Landes eingefordert. Die anstehenden Haushaltsverhandlungen werden uns erneut umfassend Raum dafür geben, dies auf den Prüfstand zu stellen. – Vielen Dank so weit für Ihre Aufmerksamkeit und ich bin gespannt auf die weitere Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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