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Thomas Diener

CDU 26.01.2022 Sitzungen 8/8

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der vergangenen Zeit mehrfach über die Werften sprechen müssen, eine Branche, die nur am Wasser Sinn macht. Ob sie funktioniert oder gut funktioniert, ist ein zweites Paar Schuhe. Wir haben hier noch eine andere Branche, die nur am, im oder auf dem Wasser funktioniert. Ich rede hier über die Kutter- und Küstenfischerei an der Ostsee von Mecklenburg-Vorpommern. Sie hat eine lange Tradition und ist Bestandteil des Kulturgutes unseres Landes. Sie sichert Einkommen und Existenz zahlreicher Familien, ist ein wirtschaftlicher Faktor, ein großer wirtschaftlicher Faktor im ländlichen Raum und spielt auch im touristischen Bereich eine große Rolle. Aufgrund der von der Europäischen Kommission festgelegten Fangbeschränkungen für die westliche Ostsee, die Einschränkung der Fanggebiete, den Ausbau von Offshorewindkraftanlagen und Entwicklung der Robben- und Kormoranpopulation steht die Kutter- und Küstenfischerei in unserem Land quasi vor dem Aus. Von den einst 600 Unternehmen der Kutter- und Küstenfischerei gibt es aktuell noch rund 200. Der Verband der Kutter- und Küstenfischer hat sich mittlerweile aufgelöst. Weitere Fischer tragen sich mit dem Gedanken aufzugeben und dies entsprechend gleichzutun. Die Vorgaben aus Brüssel kommen im Ergebnis einem Berufsverbot gleich. 435 Tonnen Hering und 104 Tonnen Dorsch, der nur als Beifang angelandet werden darf, stehen ab dem 1. Januar für die westliche Ostsee zur Verfügung. In der Fischereigenossenschaft Freest zum Beispiel bedeutet das, dass für jeden Fischer circa 1,2 Tonnen Hering und 400 Kilogramm Dorsch zur Verfügung stehen. Den Fischern auf Rügen stehen demnach 2 Tonnen Hering und ungefähr 300 Kilogramm Dorsch je Mitglied der Fischereigenossenschaft zur Verfügung. Dass bei diesen Fangmengen die Existenz der Unternehmen gefährdet ist, erschließt sich sicherlich jedem. Zum Vergleich einmal die Zahlen von vor fünf Jahren: Dort waren es für die gleichen Fischer noch 15.700 Tonnen Hering und Tonnen Dorsch, das heißt, mittlerweile sind wir fast unter fünf Prozent der ursprünglichen Menge oder Höchstmenge von vor fünf Jahren. Bei der Festlegung der Quoten sind wirtschaftliche, sozioökonomische Aspekte und Veränderungen in den Beständen der natürlichen Fische eher völlig ausgeblendet worden. Widerspruch aus Berlin oder Schwerin war nicht zu vernehmen oder wurde nicht berücksichtigt, und genau deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, stellt unsere Fraktion diesen Antrag. Wir wollen, dass das deutsche Programm zur Umsetzung des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds von der Europäischen Kommission genehmigt wird, um auf diese Weise zeitnah Überbrückungshilfen, Überbrückungsmaßnahmen mit europäischen Mitteln umsetzen zu können. Bis zur Genehmigung des deutschen Programms müssen national Überbrückungsmaßnahmen dazu beitragen, dass die Existenz der Kutter- und Küstenfischer an der Ostseeküste gesichert wird. Zahlreiche Fischer sind der Aufforderung der Politik gefolgt und haben weitere Einkommensquellen im Bereich Gastronomie oder Beherbergung erschlossen. Gerade diese Initiativen werden ihnen heute zum Verhängnis, quasi zum Bumerang. So können sie Ausgleichsmaßnahmen aufgrund der aktuellen Richtlinie nicht in Anspruch nehmen, da sie die Fischerei nicht mehr als Haupterwerb ausführen. Es stellt sich die Frage, wie bei der Fischerei bei den zuvor genannten Quoten die Unternehmen überhaupt noch als Haupterwerb betrieben werden können. Das ist kaum möglich, dass der Umsatz aus der Fischerei über 60 Prozent vom Umsatz und über 50 Prozent vom Arbeitsaufwand beträgt. Wenn man früher bis zu fünf Monate Hering fischen konnte auf der Ostsee, dann reicht heute ein guter Fangtag aus, um die reguläre Menge heute abzufischen. Genauso sieht es beim Dorsch aus, der nur als Beifang gefischt werden darf. Vor diesem Hintergrund müssen die Richtlinien für Ausgleichsmaßnahmen zügig angepasst werden, denn ein Tag – von 365 sind also 364 Tage übrig, wo man also kein Einkommen erzielen kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kutter- und Küstenfischerei ist seit Jahrhunderten existierendes Handwerk an unserer Küste. Sie prägt die Landschaft, die Kultur und das Leben an unserer Küste. Aus diesem Grund ist es nur folgerichtig, dass die Kutter- und Küstenfischerei Mecklenburg-Vorpommern als immaterielles Weltkulturerbe anerkannt werden muss. Wenn wir die Kutter- und Küstenfischerei an der Ostseeküste erhalten wollen, müssen wir den Fischern neue Einkommensalternativen aufzeigen. Die Einbindung in Forschungsprojekte, wie zum Beispiel Begleitung von Monitoringmaßnahmen oder die Bergung von Geisternetzen, die Ermöglichung, Touristen auf Fischereifahrzeugen mitzunehmen – dazu müssten allerdings die Berufsgenossenschaftsregeln geändert werden –, wären solche Beispiele. Hier muss die Landesregierung endlich auf allen Ebenen aktiv werden, um zusätzliche Einkommensquellen für die Kutter- und Küstenfischer zu erschließen beziehungsweise Brückenmaßnahmen hier ins Leben zu rufen. Eine weitere Problematik, die den meisten vielleicht bekannt ist, liegt in überbordenden Forderungen des Natur- und Artenschutzes. Deshalb hat sich meine Fraktion in den letzten zehn Jahren immer wieder dafür eingesetzt, dass die Vorgaben des Arten- und Biotopschutzes nicht überhandnehmen. Ob nun Kormoran oder Kegelrobbe, die Errichtung von Offshoreanlagen, die Ausweisung neuer Meeresschutzgebiete, die Arbeit an Managementplänen für FFH-Gebiete, die Ausweitung von Kernzonen in Nationalparken, fest steht, dass diese genannten Einschränkungen für die Kutter- und Küstenfischerei zunehmen und die Möglichkeiten, Einkommen zu erwerben, deutlich geringer werden. Meine Fraktion fordert, da alle Maßnahmen zu unterstützen. Nur wenn die Kutter- und Küstenfischer langfristig über ein ausreichendes Einkommen verfügen, werden wir diesen traditionellen Beruf, der auch zur Kultur unseres Landes gehört, für die Zukunft erhalten können. Aus diesem Grunde werbe ich dafür, dem Antrag meiner Fraktion hier zuzustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Da wir in verbundener Aussprache heute auch den Antrag der FDP behandeln, ich habe gleich eben was zu unserem Antrag gesagt, jetzt noch einige Ausführungen zum FDP-Antrag. Er weist einige Vorschläge auf, Perspektiven für die Erwerbs- und Freizeitfischerei. Es geht hier um ein allgemeines Zukunftskonzept, welches die Landesregierung mit den Betroffenen überarbeiten soll. Gleichzeitig soll die Landesregierung die Interessen der Fischerei in Gesprächen mit Nachdruck vertreten – sicherlich ein guter Ansatz, aber unkonkreter kann man einen Antrag auch schwerlich fassen. Des Weiteren fordern Sie, ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, um ein nicht vorhandenes Konzept umzusetzen. Gleichzeitig soll die Bundesregierung sich dafür einsetzen, auf EU-Ebene die Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen, für ein Konzept, das es noch gar nicht gibt. Also da muss noch ein bisschen gefeilt werden. Sicherlich, zu dem Problem „Kutter- und Küstenfischer“ habe ich mich jetzt, ich denke, ausreichend geäußert, deswegen möchte ich noch mal ein Augenmerk auf die Freizeitfischerei legen. Die Freizeitfischerei entnimmt auch erhebliche Mengen an Dorsch aus der Ostsee. So wurde für die Jahre 2005 bis 2010 geschätzt, dass sich Freizeitfischer über 50 Prozent der gesamten Dorschfänge anlanden. Deshalb ist es meines Erachtens sinnvoll, dass ein geeignetes Management für den Ausgleich der Interessen sowohl der Freizeit- als auch Berufsfischer herbeigeführt wird. Bereits im Jahr 2017 haben die Fischereiminister in Luxemburg festgelegt, dass eine Quotierung der Freizeitfischerei, insbesondere vom Dorsch, erfolgen soll. Nur so konnte damals verhindert werden, dass noch eine stärkere Absenkung der Quoten für die Berufsfischerei erfolgte. Damals war die Quote für den Dorsch von Februar bis März höchstens drei Dorsche je Tag und im Rest des Jahres maximal fünf. Schon damals war die Attraktivität des Ostseeangelns und des Angeltourismus stark gefährdet. Mit der nunmehrigen Absenkung dieser Quote auf einen Fisch je Tag stehen die Angelkutter und der gesamte Bereich des Angelkutters ebenfalls – des Angeltourismus, Entschuldigung! –, ebenfalls vor dem Aus. So geht das Thünen-Institut in einer Erhebung aus dem Jahr 2017 davon aus, dass in Deutschland 174.000 Meeresangler im Durchschnitt fast 700 Euro am Tag ausgeben. Das macht fast 120 Millionen pro Jahr, während sich die Erlöse aus der kleinen Hochsee- und Küstenfischerei im Jahr 2015 auf 14 Millionen beliefen. Das ist also schon ein großer Unterschied an der Stelle. Dabei beliefen sich die Arten des Angelns zu 46 Prozent auf Kutterangeln, zu 39 Prozent auf Bootsangeln und zu 13 Prozent auf Brandungsangeln. Somit liegt der Schwerpunkt beim Kutter- und Bootsangeln. Schon in der letzten Legislatur hat meine Fraktion deshalb die elf Angelkutter in unserem Land mit 200.000 Euro aus dem Strategiefonds unterstützt. Wie schon eingangs erwähnt, wird aus dem Antrag nicht ganz deutlich, welche Intention oder welches Konzept verfolgt wird. Dennoch unterstützt meine Fraktion alle Initiativen, die zum Erhalt der Erwerbs- und Freizeitfischerei und der damit einhergehenden Wertschöpfung in unserem Land beitragen. Deshalb beantragen wir die Überweisung des FDP-Antrages in den zuständigen Ausschuss für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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