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Christian Winter

SPD 17.12.2021 Sitzungen 8/6

So, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Werte Gäste, auch die an den Bildschirmen und Lautsprechern! Uns liegt der Antrag der FDP vor mit dem vollmundigen Titel „Tarifautonomie stärken – Tariflandschaft synchronisieren – Gerechtigkeit am Arbeitsplatz sichern – Entbürokratisierung in die Tat umsetzen“. Das alles verspricht allein eine Überschrift, die länger ist als der Antragstext selbst. So viel kann ich verraten: Das Wunder der liberal-kompakten Lösung für das angebliche Monster der Bürokratisierung, das gelingt nicht, das ist nur ein scheinbares. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Aber im Sinne unseres gemeinsamen Grundwertes, nämlich dem der Freiheit, und auch im Sinne eines konstruktiven Zusammenwirkens mit der Opposition möchte ich gerne das Verbindende erst mal unterstreichen, denn das erste Wort in Ihrem Antrag ist ja ein richtiges, nämlich der Grundsatz der Tarifautonomie, der natürlich auch unumstößlich für die SPD feststeht, genauso wie die Stärkung der Sozialpartnerschaft. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Das Instrument des Vergabemindestlohns und erst recht der Zeitpunkt seiner Anpassung stehen daher auch im Einklang mit der Tarifautonomie. Für ordentliche Tarifbedingungen bedarf es eines engen und ausgewogenen Zusammenspiels zwischen den Interessenverbänden auf beiden Seiten des Arbeitsmarktes – auf der einen Seite die Verbände der Beschäftigten, die Gewerkschaften, und auf der anderen die Verbände der Arbeitgeber. Politik soll darauf vertrauen, dass diese Akteure in den Tarifverhandlungen für ihre Branchen die Arbeitsumgebung und vor allem die Beschäftigten die richtigen Bedingungen schaffen und regelmäßig anpassen. Jedoch lehrt uns die Realität wie in vielen Situationen in der Marktwirtschaft, dass diese modellhaft angenommenen Bedingungen des Marktes, der immer funktioniert, nicht zutreffen, sprich, die Allokationsfunktion des Marktes funktioniert nicht richtig. So können Marktmacht und unvollständige Informationen zu sogenanntem Marktversagen führen. In dessen Folge empfehlen sich regulierende Eingriffe durch den Staat. Das ist ganz kompakt erklärt der Grund, warum seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland die wirtschaftliche Koordinierungsform Marktwirtschaft um den Zusatz „sozial“ ergänzt wird. Auch bei den Tarifverhandlungen und der dafür notwendigen Basis, also der Interessenbündelung der jeweiligen Tarifparteien, liegen solche Tatbestände des Marktversagens vor, und diese gehen zulasten der Arbeitnehmenden. Wie sich aus mehreren statistischen Korrelationen zeigt, gibt es eine negative Korrelation – und ich denke, das ist allgemein bekannt, die lässt sich ansonsten in bekannten Reporten nachlesen –, gibt es eine negative Korrelation zwischen dem gewerkschaftlichen Organisationsgrad und der Höhe des gezahlten Lohnes. Dieser Zusammenhang lässt sich natürlich auch aus der ökonomischen Logik her nur nachvollziehen, da ein zu niedriger Organisationsgrad zu zu geringer Verhandlungsmacht aufseiten der Arbeitnehmenden führt. (Rainer Albrecht, SPD: Leider.) Das kurzum ist der Grund, warum in Mecklenburg-Vorpommern die Löhne zu niedrig sind. Und Sie wissen, dass es aus vielfachen Statistiken nachgewiesen ist. Es wurde richtig ausgeführt, auch in Ihrer Begründung – das finde ich gut –, dass wir einen großen Bedarf an Fachkräften, aber auch an ganz normalen Arbeitskräften haben in verschiedenen Bereichen. Und die grundsätzliche Voraussetzung, um diese Fachkräfte im Land zu halten und sie gerne auch neu für das Land zu gewinnen, diese allererste Voraussetzung sind die Löhne. Das Erste, was bei den Leuten, sage ich mal, in der Bewertung einer Arbeitsstelle vorn ansteht, ist die Höhe des gezahlten Lohnes. (Thomas Krüger, SPD: Genauso ist es.) Auf den freien Markt allein werden wir uns dabei nicht verlassen können, das sollte uns die Erfahrung der Vergangenheit gelehrt haben. Das Instrumentarium der Lohnuntergrenzen, dessen wir uns ja in dem Vergabemindestlohn bedienen, also von Mindestlöhnen, wird von den Gewerkschaften massiv unterstützt. Allerdings, meine Damen und Herren der FDP, hat das Tarifgefüge nur wenig mit dem Vergabegesetz oder dem Vergabemindestlohn zu tun. Ich bedanke mich hier für die Ausführungen von Herrn Foerster und auch von Frau Wegner eben, die ja sehr gut dargestellt haben, insbesondere Herr Foerster, dass Unternehmen, die sowieso tarifgebunden sind, von dem Vergabemindestlohn faktisch kaum betroffen sind. Die öffentliche Hand ist durch ihre Auftragsvergabe ebenso ein Akteur auf dem Markt. Deshalb hat sich die SPD-geführte Landesregierung schon in der letzten Legislaturperiode engagiert für eine soziale und verantwortungsvolle Vergabe der öffentlichen Aufträge, denn wir als SPD nehmen unsere Verantwortung, wenn es um gute Löhne und somit gute Arbeit geht, ernst. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und wir nehmen noch etwas sehr ernst. Was wir nämlich noch sehr ernst nehmen, ist der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern. Und ich denke, es kann nicht sein, dass die öffentliche Hand mit ihren Steuergeldern zu niedrige Löhne, auch wenn diese knapp an dem gesetzlichen Mindestlohn kratzen, dass wir diese damit unterstützen. Mit der Novellierung des Gesetzes haben wir unter anderem dafür gesorgt. Es geht ja nicht nur um den Vergabemindestlohn, sondern auch darum, dass soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte in die Vergabe miteinbezogen werden können. Außerdem werden Lebenszykluskosten wie Unterhaltungs-, Wartungs- und Betriebskosten definiert, die bei der Bewertung des Angebots miteinfließen. Der wichtigste Aspekt aber bleibt der Vergabemindestlohn, der im Übrigen auch für Subunternehmen und Unternehmen der Leiharbeit zählt, was ja auch ein ganz wichtiger Punkt ist, Sie haben die Spaltung beschrieben, um diese von vornherein auszuschließen. Dieser Vergabemindestlohn ist, wie Sie richtig beschreiben, dynamisiert, und zwar zum 1. Oktober eines jeden Jahres. Diese Anpassung – das hat der Wirtschaftsminister sehr gut dargelegt – passiert ja nicht mit Zahlen aus dem Reich der Fantasie, sondern er ist für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in diesem Land sehr gut nachvollziehbar, da er sich auf einer Veränderungsrate, die sich aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes für Gesamtwirtschaft in Deutschland errechnet, bezieht. Mit den Tarifverträgen, die innerhalb einer Branche zu bestimmten Zeitpunkten abgeschlossen werden, hat es nur wenig zu tun. Bei der Einführung des Vergabemindestlohns im Jahr 2018 war es das Ziel der damaligen Regierungskoalition, dass die Verbesserungen zum einen – klar müssen die Zahlen erst vorliegen, das erfolgt mit einer gewissen Verzögerung, nicht zum 01.01. –, vor allem ging es der Regierungskoalition aber darum, dass diese Lohnsteigerungen, die durch den Vergabemindestlohn erreicht wurden, dass die nicht am Sankt-Nimmerleins-Tag passieren, sondern schnellstmöglich, und das war – der Beschluss des Gesetzes im August – zum 1. Oktober möglich. Und ich denke, das ist vorbildlich und auch verantwortungsvoll, dass Politik bei den Menschen schnell ankommen soll und nicht mit großer Zeitverzögerung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und das alles führt langfristig nicht zu mehr Bürokratie, im Gegenteil, die Anpassung eines Vergabemindestlohns zum 1. Oktober ist ja für jedes Unternehmen einfach nachzuvollziehen, zu berechnen, und es schafft einen klaren Zeitkorridor für Planbarkeit und Berechenbarkeit, genauso wie bei all den anderen Tarifverträgen sehr gut ausgearbeitet hier. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig, Christian!) Ich könnte noch weitere Tarifverträge auch nennen, wie zum Beispiel den der Zeitarbeitsbranche, der immer zum 1. April angepasst wird. Also das Märchen von der Anpassung zum 1. Januar ist auch eines. Zudem wurde auch noch mal ganz klar dargestellt, an Ausschreibungen der öffentlichen Hand muss man sich ja nicht beteiligen. Wir, die öffentliche Hand, geben uns dennoch – und das ist nur verantwortungsvoll – klare Regeln, wie wir am Markt auftreten wollen und zu welchen Konditionen wir vergüten wollen. In Ihrem Antrag schreiben Sie in der Begründung, dass das Land einen Lohn festgesetzt hat, nach dem bezahlt werden muss. Das ist schlichtweg falsch. Es wird eine Lohnuntergrenze definiert, darunter darf keiner bezahlen, darüber schon, und das sogar sehr gerne. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Dann schreiben Sie im vierten Absatz Ihrer Begründung, dass Beschäftigte in zwei Gruppen eingeteilt werden. Auch das stimmt wieder nicht, denn der Vergabemindestlohn gilt ja eben auch für Subunternehmen und Leiharbeiter/-innen. Herr Waldmüller hat hier dankenswerterweise noch mal ausgeführt, dass es hier zu, sage ich mal, ja, Ungereimtheiten bei der Einführung kam, die sich aber mittlerweile im Zeitablauf erübrigt haben, und das nämlich aus ganz einfachen, praktisch unternehmerischen Gründen, weil das ist letztendlich auch eine Frage des Personalmanagements, wie ich aus unternehmerischen Gründen mein Lohngefüge setze, und es zeigt sich eindeutig, dass sich das nicht bewährt hat. Meine Damen und Herren der FDP, Ihr Antrag lässt für die Fraktion der SPD nur den Schluss zu, dass Sie das Vergabegesetz in seiner Funktionsweise, auch gerade in Wirkungsweise mit den Tariflöhnen, nicht verstanden haben. (Zuruf von René Domke, FDP) Und deswegen empfehlen wir den Antrag zur Ablehnung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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