Thore Stein
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Ich darf hier ganz kurz unsere Stellung dazu vortragen, vertretungsweise für Herrn Meister. Daher entschuldigen Sie mir die Kürze. Aber nichtsdestotrotz möchte ich es mir nicht nehmen lassen, auch unsere Position einmal kurz darzustellen. Wir werden dem Antrag entgegen dem Votum von Herrn Minister zustimmen. Inhaltlich haben wir folgende Anmerkung dazu, in Richtung des Antragstellers natürlich: Sie unterstellen, dass sich die meisten Tarifverträge am Kalenderjahr orientieren, oder würden das gerne haben. Das gilt aber zum Beispiel aktuell nicht für das Bauhauptgewerbe. Dessen aktueller Tarifvertrag trat zum 1. November dieses Jahres in Kraft, sieht Änderungen zum 1. April 2022 und zum 1. April 2023 vor und endet dann wohl am 31. März 2024. Also auch da sehen wir ein wirklich sehr bedeutendes Gewerbe – orientiert sich da auch nicht am 01.01. Und da gerade Bauleistungen ab 50.000 Euro ja dem Vergabegesetz unterliegen, sind diese also sicherlich maßgeblich auch hier mit beteiligt bei den Vergaben in Mecklenburg-Vorpommern, (Rainer Albrecht, SPD: Aber da liegen die Tarife ja eh drüber.) Genau. Den Bauunternehmern hilft also Ihr Antrag dann aktuell eher weniger an dieser Stelle. Von dieser nicht unwichtigen Ausnahme abgesehen ist die Annahme des 1. Januar als im Übrigen häufigen Anpassungszeitpunkt sicherlich plausibel. Dafür spricht Ihr Antrag also durchaus. Wenig plausibel erscheint uns Ihr Argument einer Entgeltdifferenzierung innerhalb der Betriebe, denn je nachdem, ob man für einen staatlichen oder privaten Auftraggeber tätig ist – Sie hatten ja ein/zwei Beispiele genannt –, aber ob das jetzt wirklich in der Praxis ständig und häufig vorkommt, wagen wir ein wenig zu bezweifeln. Eine solche Entgeltspaltung wäre also vor allem je nach Auftraggeber unterschiedlichen Kosten über Rettungsmöglichkeiten geschuldet. Es ist nicht ganz erkennbar, was der Antrag daran jetzt aktuell ändern würde. Trotz alledem, eine gewisse Erleichterung für Unternehmen durch das Abstellen auf den 1. Januar als neuen Anpassungszeitpunkt erscheint durchaus plausibel. Eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Regelung ist nicht erkennbar, daher stimmen wir dem gerne zu, auch als kleinen Motivationsschub für die nächsten Jahre. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
