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Sabine Enseleit

FDP 17.12.2021 Sitzungen 8/6

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für die meisten Unternehmen ist genau jetzt die wichtigste Zeit des Jahres, nicht, weil Weihnachten vor der Tür steht, sondern weil in den letzten Wochen des Jahres die Budgets für das nächste Jahr verhandelt und festgezogen, Preise und Löhne kalkuliert und in Verträge gegossen werden. Es entspricht der betrieblichen Logik der meisten Unternehmen, das diese Verträge zum 01.01. des neuen Jahres in Kraft treten. Gerade personalintensive Dienstleistungen wie die Sicherheits- oder Gebäudereinigerbranche stehen dabei vor einer besonderen Herausforderung: dem Spagat zwischen privatrechtlichen Verträgen mit anderen Unternehmen und der Kalkulation von Verträgen mit der öffentlichen Hand, die dem Vergaberecht unterliegen. Dass die FDP keine Anhängerin des derzeitigen Vergaberechtes ist, dürfte allseits bekannt sein, nicht, weil wir gegen angemessene Löhne sind, sondern weil wir die unternehmerische Praxis im Blick haben, mal ganz abgesehen davon, dass es sich um einen Eingriff in die Tarifautonomie handelt, für die richtigerweise eine eigene Tarifkommission eingesetzt wurde. Aber das ist ein anderes Thema. Wie Sie wissen, ist uns Liberalen noch eine andere Sache wichtig, und das ist der Bürokratieabbau. Und genau hier setzt unsere Kritik beziehungsweise unser Antrag an, denn in einem Land wie Mecklenburg-Vorpommern, wo viele kleinere Unternehmen die Wirtschaftsstruktur prägen, kann ein Zuviel an Bürokratie schnell verheerende Ausmaße annehmen. Übrigens sind es gerade die kleineren Unternehmen, die besonders insolvenzgefährdet sind, wie wir jetzt auch wieder in den aktuellen Statistiken lesen können. Um Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen langfristig am Markt zu halten, ist es daher notwendig, den Unternehmen größtmögliche Freiheit zu gewähren und sie von Bürokratie zu entlasten. Die aktuelle Regelung des Vergaberechtes mit einem Inkrafttreten des Anpassungszeitpunktes zum 01.10. eines Jahres bewirkt aber genau das Gegenteil. Denn während die Unternehmen, die sich mit Abstand über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn orientieren, wissen, wie sie mit dem neuen Jahr kalkulieren müssen, können diejenigen, die hauptsächlich für die öffentliche Hand arbeiten, zum Ende des Jahres noch nicht wissen, mit welchen Löhnen sie das ganze Jahr kalkulieren müssen. Noch schlimmer ist es bei den Unternehmen, die sowohl für die Privatwirtschaft als auch die öffentliche Hand arbeiten. Diese müssen mit ungeheurem bürokratischen Aufwand zwei Löhne kalkulieren und spalten damit die Belegschaft in zwei Gruppen mit unterschiedlichen Löhnen. (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Und genau das ist das nächste, noch viel wichtigere Thema. Dass eine Spaltung nicht zu Frieden führt, sehen wir aktuell in anderem Zusammenhang. Genau dasselbe passiert in den Unternehmen. Es gibt die Beschäftigten mit Anspruch auf den Vergabemindestlohn und die ohne diesen Anspruch. Für die Mitarbeiter ist die Zweiklassenentlohnung nicht nachvollziehbar. Selbst wenn der Unternehmer oder die Unternehmerin versuchen würde, alle gleich zu bezahlen, und sich dabei am Vergabemindestlohn orientieren würde, würde dies aus genannten Unsicherheiten in der Kalkulation nicht funktionieren. Und es wäre ein zusätzlicher Faktor in einem hochsensiblen Preissegment wie in der Gebäudereinigung und im Sicherheitsdienst, die gerade den kleineren und vielleicht noch frisch am Markt tätigen Unternehmen schaden würden, weil sie dem Wettbewerb nicht standhalten können. Gerade in der jetzigen Zeit, wo die Unternehmen über Gebühr durch die Folgen der Pandemie belastet sind, und angesichts des Fachkräftemangels, unsicherer Konjunkturaussichten und galoppierender Inflation sollten wir alles tun, um Unternehmen zu entlasten und damit Arbeitsplätze zu sichern. Und – und dieser Aspekt ist für uns alle wichtig – wir sollten alles tun, um Preissteigerungen zu verhindern, denn am Ende des Tages ist es jeder Einzelne von uns, der mit höheren Preisen für die Folgen unnötiger Bürokratie bezahlen muss. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Wenn der allgemeine Mindestlohn, wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, kommt, kommt dieser wahrscheinlich und hoffentlich ebenfalls zum 01.10. und nicht zu einem Fantasiezeitpunkt. Seien Sie hier in Mecklenburg-Vorpommern derzeit voraus, und passen Sie bei uns im Land den Zeitpunkt schon jetzt an auf den 01.01. eines jeden Jahres! – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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