landtag-mv.de ↗

Marc Reinhardt

CDU 15.12.2021 Sitzungen 8/4

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Grunderwerbsteuer, wir haben es gehört, haben wir ja auch schon in der letzten Legislaturperiode im Zusammenhang mit den Straßenausbaubeiträgen betrachtet. Ob man jetzt, lieber Herr Finanzminister Geue, wie Sie das eben getan haben, mit dieser großen Keule der Naturkatastrophe kommen muss, um diesen Antrag quasi abzulehnen, da bin ich mir nicht ganz sicher. Das kann man machen, muss man aber nicht. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ich glaube, im Ziel – das werden Sie nachher merken –, im Ergebnis sind wir uns durchaus einig. Ich glaube aber auch, man kann hier tatsächlich etwas mehr beim Thema bleiben und das dann auch ganz gut begründen, warum man diesen Antrag hier heute ablehnen kann. Sie haben es gesagt, Ziel Ihres Antrages ist die Verbesserung der Wohneigentumsquote. Wenn wir uns das anschauen: 2006 haben wir 32,2 Prozent gehabt, und Sie haben ja selbst gesagt, wir sind heute bei circa 41,1 Prozent. Das sind die Zahlen aus 2018, das ist immer noch unter dem Bundesdurchschnitt, das stimmt. Insofern hat das aber nicht nur Gründe, glaube ich, gerade wenn wir ins Land schauen, hat das nicht nur Gründe, die mit der Grunderwerbsteuer zu tun haben. Das hat vor allem Gründe, ich kann das mal aus meinem Wahlkreis sagen, ob es nun in Neukalen, Malchin, Stavenhagen oder Altentreptow liegt, oder tatsächlich kann es auch rund um Rostock liegen. Woran liegt es denn zurzeit, dass wir die Wohneigentumsquote nicht steigern können? Es liegt zu großen Teilen daran, dass gar keine Bauplätze vorhanden sind. Gerade im ländlichen Raum sind wir dabei, über B-Pläne, Flächennutzungspläne diese erneut auszuweisen. Und dort gibt es aus meiner Sicht, und das ist auch mal interessant – ich weiß gar nicht, der Bauminister ist nicht hier –, also da gibt es zwei Punkte, glaube ich, die wir dem Ziel, dem ich Ihnen ja vollkommen zustimme, dass wir die Wohneigentumsquote heben müssen, wo wir uns im Ziel einig sind, da gibt es, glaube ich, zwei Sachen, an die wir rangehen müssen, auch hier im Landtag. Das ist zum einen, wenn ich in einer kleinen Gemeinde stehe, nehme ich mal Röckwitz bei Altentreptow, da stehe ich mitten im Dorf, rechts ein Haus, links ein Haus und in der Mitte ist eigentlich ein Bauplatz frei. Und dann erzählt einem die Bauverwaltung, das gehe hier nicht. Das ist nämlich Außenbereich im Innenbereich, ist da diese schöne Formulierung. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das halte ich aus heutiger Sicht – das war vielleicht früher mal richtig eingeführt, als es hieß, wir wollen, wir wollen nicht so viel uns zersiedeln –, aus heutiger Sicht halte ich das für überholt, und hier sollten wir dringend daran arbeiten, dass wir diesen kleinen Gemeinden, die durchaus junge Familien haben, die vor der Tür stehen und dort bauen wollen, da sollten wir sie unterstützen und hier auch deutlich dafür sorgen, dass auch in diesen kleinen Gemeinden mehr Bauland ausgewiesen werden kann. Das wäre ein erster wichtiger Punkt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Und dann gibt es da noch so eine schöne Regelung, das ist die 3-Prozent-Regel. Das heißt, dass man vor allem im Umfeld von großen Städten, in Rostock haben wir das auch, glaube ich, öfter mal in der Zeitung gelesen, dass es da … (Rainer Albrecht, SPD: Die haben wir aufgehoben, die drei Punkte.) Ja, ja, sie gibt es ja trotzdem noch an einigen Stellen, wo es heißt, man darf – ich glaube, zehn Jahre war das – nicht mehr als drei Prozent an Zuwachs von Grundstücken haben. Das hat in manchen Gemeinden dazu geführt, dass die ein oder zwei Grundstücke nur in ein paar Jahren ausweisen konnten. Auch diese Regelung halte ich für deutlich überarbeitungsbedürftig. (Rainer Albrecht, SPD: Gibt es nicht mehr.) Es gibt da, wo man sich schon geeinigt hat, es gibt aber tatsächlich auch noch ziemlich häufig, dass die Bauverwaltung und auch die Landesraumplanung darauf hinweisen, dass das nicht möglich ist. Das wäre ein zweiter Punkt, das hier flächendeckend aufzuheben und auch im ländlichen Raum für mehr Möglichkeiten zum Bauen zu sorgen. Und dann haben Sie ja gesagt, wir wollen das, durch die Senkung der Grunderwerbsteuer wollen wir das erreichen. Nun gehe ich wieder zurück in den ländlichen Raum, wo ich mein Haus gebaut habe, das Grundstück hat so 20.000 Euro gekostet. Wenn ich da ein Prozent senke, sind es dann 200 Euro bei einer Gesamtinvestition von 300.000 Euro. Da sage ich Ihnen ehrlich, an diesen 200 Euro wäre es da nicht gescheitert. Wo ich Ihnen aber recht gebe, es werden ja mitunter auch nicht nur Grundstücke gekauft. Es gibt ja durchaus noch Möglichkeiten, wo man ganze Häuser und bebaute Grundstücke kauft, und da macht das Prozent natürlich schon etwas aus. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Für die machen Sie Politik! Für die machen Sie Politik!) Und da gibt es, wir hatten das im Bundeswahlprogramm der CDU, und ich glaube – könnt ihr mich ja nachher korrigieren –, es steht auch im Koalitionsvertrag der Ampel, dass man beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum pro Person einen Freibetrag von 250.000 Euro bekommt, pro Kind, glaube ich, dann auch noch mal 100.000 obendrauf. Das halten wir auch als CDU für einen durchaus gangbaren Weg. Und, Herr Finanzminister, wenn es eine Bundesregelung wird, hat das am Ende wahrscheinlich auch den Vorteil, dass es Ihre Kasse da nicht so ganz belastet. Insofern unterstützen wir so eine Möglichkeit, kommt wohl von der FDP, wie ich jetzt mitbekommen habe, unterstützen wir so eine Gesetzgebung auf Bundesebene durchaus. Und jetzt zum Schluss, Herr Finanzminister hat es angesprochen, wir haben 2019 die Grunderwerbsteuer von fünf auf sechs Prozent erhöht, um den Wegfall der Straßenausbaubeiträge zu finanzieren. Es geht jetzt, bis 2024 sind es 25 Millionen Euro, ab 2024 dann 30 Millionen Euro, die wir jährlich über eine Pauschale auskehren. Und hier will ich auch ganz ehrlich sagen, hier hatte die CDU-Fraktion auch in den Verhandlungen – damals, glaube ich, war es noch Finanzminister Mathias Brodkorb – eine andere Meinung. Wir hätten wesentlich länger, was ja auch viele Kommunen, auch der Städte- und Gemeindetag gesagt hat, die Spitzabrechnung vorgenommen, damit wir auch die ersten fünf bis zehn Jahre die tatsächlichen Kosten wissen und dann gleitend in eine Pauschalabrechnung übergehen. Das haben wir uns, in der Koalition haben wir uns dann auf einen anderen Weg verständigt, den wir am Ende auch mitgetragen haben. Ich hielte es trotzdem aus heutiger Sicht für besser, wenn man länger mit dieser Spitzabrechnung gelebt hätte. Die finanziellen Mittel sind da. Wir haben statt, ich glaube, 30 Millionen, die wir nachher ausgeben, wahrscheinlich zwischen 50 und 55 Millionen im Jahr zur Verfügung. Deshalb plädieren wir auch dafür, dass man nach ein paar Jahren, ich sage mal, dann, wenn wir von den 25 auf die 30 Millionen wechseln, das auch überprüfen, tatsächlich mal überprüfen, ist das Geld auskömmlich. Der Spielraum durch die Grunderwerbsteuer ist aus meiner Sicht da, wenn sich zeigt, dass es, so, wie viele Kommunen es meinen, es nicht auskömmlich ist, dies dann auch auszugleichen und weiter zu erhöhen. Zum Schluss noch Ihr Deckungsvorschlag, da bin ich eigentlich sehr dicht beim Finanzminister zu sagen, wir begrenzen jetzt den Personalkostenanstieg von vier auf drei, zwei oder wegen mir anderthalb Prozent. Auch das kann man natürlich machen. Was wir nicht machen können, ist, wenn es einen Tarifabschluss gibt, müssen wir ihn bezahlen. Das Einzige, darauf hat der Finanzminister hingewiesen, ist, was wir dann in Zukunft hätten machen können, wir können weniger Polizisten neu einstellen, das wollen wir alle nicht, wir wollen ja die 6.200 erreichen. Wir können weniger Lehrer einstellen, das, glaube ich, will hier auch niemand, oder wir können in der Justiz weniger einstellen. Das will, glaube ich, auch niemand hier im Raum. Insofern hat sich Ihr Gegenfinanzierungsvorschlag eigentlich in Luft aufgelöst und ist somit nicht existent, (Beifall Daniel Peters, CDU) und deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Torsten Koplin, DIE LINKE)

Alle Reden von Marc Reinhardt Protokoll ↗