Birgit Hesse
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 3 auf: Eidesleistung der Ministerinnen und Minister gemäß Artikel 44 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Eidesleistung der Ministerinnen und Minister gemäß Artikel 44 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ministerpräsidentin hat mir gemäß Artikel 43 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Folgendes mitgeteilt: „Mit Urkunden vom heutigen Tage habe ich folgende Ministerinnen und Minister ernannt: Simone Oldenburg Ministerin für Bildung und Kindertagesstätten Dr. Till Backhaus Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Jacqueline Bernhardt Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Stefanie Drese Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Dr. Heiko Geue Finanzminister Bettina Martin Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Reinhard Meyer Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Christian Pegel Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Mit meiner Vertretung habe ich“ – also nicht ich, sondern die Ministerpräsidentin – „Frau Ministerin Simone Oldenburg beauftragt. Ich bitte Sie, gemäß Artikel 44 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Vereidigung der Ministerinnen und Minister vorzunehmen.“ So weit das Schreiben der Ministerpräsidentin. Ich bitte die Ministerinnen und Minister, zur Eidesleistung nach vorne zu kommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde die Verpflichtung in der Weise vornehmen, dass ich Ihnen den Eid vorspreche und Sie bitte, danach einzeln zu mir ans Mikrofon zu kommen, die rechte Hand zu heben und die Worte nachzusprechen: „Ich schwöre es.“ Der Eid kann, das kennen Sie, mit der religiösen Bekräftigung „So wahr mir Gott helfe“ oder ohne sie geleistet werden. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde.“
