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Prof. Dr. Roman Poseck

03.09.2026 Sitzungen 21/75

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Lambrou, zunächst habe ich mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass Sie Ihrem Antrag und Ihrer Rede den Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz zugrunde gelegt haben. Ich will daran erinnern, dass Sie in diesem Hause sonst immer die Arbeit des Verfassungsschutzes in Zweifel ziehen. Das ist noch sehr höflich ausgedrückt. Ihr Abgeordneter Rohde hat von einem „Oppositionsbekämpfungsorgan“ gesprochen. Wenn Sie sich auf den Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz beziehen, dann würde ich Ihnen jedenfalls auch empfehlen, dass Sie den Bericht einmal ganz lesen; denn da sind durchaus noch wichtige Passagen enthalten, mit denen Sie sich einmal auseinandersetzen sollten. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) In der Tat werden in dem Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz die Gefahren der Muslimbruderschaft und des legalistischen Islams sehr deutlich herausgearbeitet, vor allen Dingen mit seinem strategischen Vorgehen, mit der Zielsetzung, in der Gesellschaft anschlussfähig zu werden. Deshalb ist Wachsamkeit an der Stelle durchaus wichtig und notwendig. Genau dafür stehen unsere Sicherheitsbehörden in Hessen und auch das Landesamt für Verfassungsschutz. Wir gehen konsequent gegen alle extremistischen Richtungen vor, sei es, dass sie von links, von rechts oder aus religiösen Motiven gespeist werden. (Holger Bellino (CDU): So ist das!) Deshalb ist für die Landesregierung auch klar – da brauchen wir keine Nachhilfe von Ihnen –, dass es eine Zusammenarbeit mit extremistischen Kräften nicht geben kann. Da sind wir als Landesregierung ganz klar aufgestellt. Unser Landesamt für Verfassungsschutz ist auch in der Prävention aktiv – durch Vorträge, durch Beratung. Dabei werden die Ideologiemerkmale, die Erscheinungsformen, die Narrative und die Strategien der Muslimbruderschaft sehr deutlich herausgestellt. Alle staatlichen und auch externe Stellen können sich jederzeit an das Landesamt für Verfassungsschutz wenden. Wir sind auch in den Regeln sehr klar aufgestellt, die eine Zusammenarbeit mit Extremisten ausschließen. Ich will in dieser Debatte noch einmal auf § 13a des HSOG hinweisen, der eine Zuverlässigkeitsprüfung vorsieht und damit auch eine Zusammenarbeit mit extremen Kräften von vornherein unterbindet. Auch die Förderrichtlinien sind klar. Ich verweise insoweit auf die Förderrichtlinien, die unserem Programm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ zugrunde liegen. Auch dort ist klar geregelt, dass es keine Förderung von Extremisten geben darf. Daran halten wir uns auch. Gleichzeitig arbeiten wir selbstverständlich auch mit Muslimen zusammen, mit dem Islam; denn wir dürfen nicht gleichsetzen, dass es einen radikalen Islam, den Islamismus, den legalistischen Islam auf der einen Seite und auf der anderen Seite Menschen muslimischen Glaubens gibt, die auf dem Boden unserer Grundordnung stehen, die integriert sind, die selbstverständlich auch zu uns gehören und die deshalb auch Kooperationspartner für uns sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, wir brauchen von Ihnen jedenfalls keine Nachhilfe, wenn es um unser Verhältnis zu verfassungsfeindlichen Organisationen geht. Wir sind da klar aufgestellt, und Ihre Hinweise kommen von der ganz falschen Seite. Noch einmal: Schauen Sie sich den Bericht des Landesamtes ganz an, und dann kümmern Sie sich, glaube ich, lieber erst einmal um das, was da über Sie steht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD, Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Frank Grobe (AfD): Lesen Sie es vor! Das ist lächerlich!)

Protokoll ↗