Frank Lortz
Vielen Dank. – Das Wort hat der Abgeordnete Yanki Pürsün, FDP-Fraktion. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Transparenz beim Einsatz von Steuergeld ist richtig und notwendig. Wer öffentliche Mittel erhält, muss darlegen können, wie viel Geld er bekommt und wofür. Deshalb überzeugt uns der Antrag der AfD nicht. Die AfD spricht von rund 650.000 staatlich geförderten NGOs in Deutschland. Diese Zahl bezeichnet aber zivilgesellschaftliche Organisationen insgesamt, vor allem Vereine, nicht 650.000 staatlich geförderte NGOs. Daran sieht man, wie unscharf dieser Antrag arbeitet. Er vermischt Fördertransparenz mit einer allgemeinen politischen Neutralitätspflicht für geförderte Organisationen. Zivilgesellschaft ist kein Verdachtsfall. Aber wer Steuergeld erhält, ist rechenschaftspflichtig. Der AfD-Antrag will sogenannte NGOs besonders erfassen. Doch was ist NGO? Der Sportverein, eine Stiftung, ein Sozialverband? Der Begriff ist rechtlich unscharf. Entscheidend darf nicht sein, welches Etikett eine Organisation trägt. Entscheidend muss sein, ob und in welchem Umfang sie Steuergeld erhält. Unser Grundsatz lautet: Transparenz muss der Förderung folgen, nicht einem politischen Etikett. (Beifall Freie Demokraten) Wer Landesmittel erhält, muss transparent machen, wofür, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum, aber verhältnismäßig. Ein großer Träger mit erheblichen öffentlichen Mitteln muss umfassender Rechenschaft ablegen als ein kleiner ehrenamtlicher Verein mit einem einmaligen Zuschuss. Dieser Gedanke ist für uns Freie Demokraten nicht neu. Bereits 2023 haben wir einen Gesetzentwurf für eine hessische Transparenz- und Zuwendungsdatenbank vorgelegt. Unser Vorschlag: Das Land soll öffentlich machen, welche Organisation wie viel Steuergeld zu welchem Zweck erhält, digital und möglichst automatisiert. Eine Bagatellgrenze sollte kleine Träger vor unnötiger Bürokratie schützen. – Das ist der Unterschied. Transparenz für staatliche Förderung für alle statt eines Sonderregisters für sogenannte NGOs. (Beifall Freie Demokraten) Auch für die Förderpolitik gilt: Der Staat darf nicht nur diejenigen fördern, deren politische Haltung einer Regierung besonders gut gefällt. Eine freie Zivilgesellschaft darf politisch sein. Sie darf kritisieren, widersprechen und sich einmischen. Staatliche Förderung ist kein politisches Schweigegebot. Aber Steuergeld darf nicht zweckwidrig eingesetzt werden und schon gar nicht für Partei ergreifende Wahlkampfhilfe. (Beifall Freie Demokraten) Wer öffentliche Mittel erhält, muss sich an den Förderzweck halten. Bei konkreten Hinweisen auf Missbrauch muss der Staat prüfen, aufklären, zurückfordern und gegebenenfalls die Förderung beenden. Unser Maßstab ist klar: je mehr Steuergeld, desto mehr Transparenz; je höher das Risiko, desto genauer die Kontrolle. Bei Missbrauch gibt es klare Konsequenzen. Dafür brauchen wir kein Sonderregister. Wir brauchen transparente Förderung, klare Regeln und konsequente Kontrolle. Der liberale Grundsatz ist: Die Zivilgesellschaft ist frei, aber Steuergeld ist rechenschaftspflichtig. Wir wollen nicht kontrollieren, welche Meinung eine Organisation vertritt. Wir wollen kontrollieren, wofür sie das Geld der Steuerzahler verwendet. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD ab. (Beifall Freie Demokraten)
