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Timon Gremmels

03.09.2026 Sitzungen 21/75

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute über die Entscheidung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, der FSK, über die Jugendfreigabe des Films „Citizen Vigilante“ von Uwe Boll. Die AfD macht daraus, wie immer, ein angebliches Verbot. Damit greift sie einmal mehr zu ihrem bekannten Muster. Zu einer Entscheidung, die ihr nicht passt, werden hier Argumente vorgetragen, die überhaupt nicht stichhaltig sind. Sie rufen hier Skandal und Zensur; beides ist nicht der Fall. Vielleicht wäre es einmal angezeigt, sich zunächst mit der Entscheidung und ihren Gründen zu beschäftigen. Aber das wäre natürlich viel mühsamer, als sich aus einer Entscheidung, die einem nicht passt, einfach einen politischen Skandal zu konstruieren, den man jetzt auch noch versucht politisch auszuschlachten. Dabei ist die Sache mit einem Blick ins Gesetz ganz klar. Die FSK kann keine Filme verbieten, und sie kann sie auch nicht zensieren. Das haben alle meine Vorredner schon deutlich gemacht. (Dr. Frank Grobe (AfD): Sie hat aber keine Freigabe erteilt!) Die FSK entscheidet auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes über die Einstufung. An die gesetzlichen Vorgaben ist sie dabei gebunden. Die von Ihnen hier bemühte Kunstfreiheit ist ein hohes Gut, zu Recht ein hohes Gut, aber sie ist eben auch nicht grenzenlos. Der Kinder- und Jugendschutz ist deutlich wichtiger und dient als Schranke der Kunstfreiheit. Als Partei, die sich doch immer selbst ernannt den Kinderund Jugendschutz auf die Fahne schreibt, jetzt auf einmal hier sozusagen das Gegenteil zu zeigen, spricht für sich, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Dr. Frank Grobe (AfD): Es geht um 18-Jährige! Das sind keine Kinder mehr! – Heiko Scholz (AfD): Erwachsene! Also, was soll das?) Sehen Sie sich einmal kurz an: Die FSK ist eine privatwirtschaftliche Einrichtung, getragen von der Filmwirtschaft selbst. Dort wird über die Altersfreigabe für Filme entschieden, und zwar in einem unabhängigen Prüfverfahren auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes und nicht danach, ob einem der Film politisch, wirtschaftlich oder gar künstlerisch gefällt. Das ist überhaupt nicht die Aufgabe der FSK. Die mehr als 160 ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer kommen aus ganz Deutschland zusammen. Sie kommen aus den ganz unterschiedlichsten Berufen und aus ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen, zum Beispiel aus der Bildung, der Psychologie, den Medien, der Justiz und der Sozialarbeit. Die Prüferinnen und Prüfer arbeiten unabhängig und sind absolut frei von Weisungen. Die fünf FSK-Altersstufen sind bekannt. Filme werden gekennzeichnet mit einer Freigabe ab null, also ohne Altersbeschränkung, ab sechs, ab zwölf, ab 16 oder ab 18 Jahren. Entscheidend dabei ist allein die Frage, ab welchem Alter ein Film gesehen werden kann, ohne die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen. Oder ganz einfach: Was ist für Kinderaugen geeignet und was nicht? Bei der Prüfung werden zum Beispiel lang anhaltende Ängste oder emotionale Überforderungen berücksichtigt. Es geht aber auch darum, ob problematische Verhaltensweisen wie Gewalt oder Diskriminierung verharmlost oder verherrlicht werden. Die Altersfreigabe der FSK beruht also auf einem festen Prüfungskatalog: „Eine Freigabe ab 18 Jahren wird erteilt, wenn ein filmischer Inhalt für Kinder und Jugendliche beeinträchtigend ist, jedoch keine … Jugendgefährdung festgestellt wurde.“ Wenn zusätzlich eine Jugendgefährdung festgestellt wird, kann ein Film die Einstufung „kein Kennzeichen“ erhalten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Noch einmal zum Mitschreiben: Das bedeutet jedoch kein Verbot des Films. Auch ein Film ohne FSK-Kennzeichnung darf Erwachsenen grundsätzlich zugänglich gemacht werden. Das ist auch im konkreten Fall geschehen. Zur Einstufung dieses Films kann ich nur sagen, was die FSK dazu auf ihrer Homepage schreibt; denn ich habe ihn mir nicht angeschaut. Hier ist zu lesen, dass die FSK dem Film am 6. Juli 2026 für die Veröffentlichung im Kino das Kennzeichen ab 18 erteilt hat. Der Film darf also in deutschen Kinos für volljähriges Publikum gezeigt werden – also keine Zensur und kein Verbot. „Für die Veröffentlichung … im Bereich Home Entertainment ist aufgrund der Vorgaben im Jugendschutzgesetz ein separates Prüfverfahren erforderlich.“ Die FSK hat in diesem Fall kein Kennzeichen erteilt. Auch die Frage, warum Home Entertainment und Kino unterschiedlich bewertet werden können, ist doch ganz klar. Auf der Seite der FSK heißt es, für Filme, die zu verfügbar sind, gelten strengere Maßstäbe, weil sie Kinder und Jugendliche leichter zugänglich sind. kann im Home-Entertainment-Bereich bereits eine che Jugendgefährdung dazu führen, dass ein Film FSK-Kennzeichnung erhält. Im Kino liegt diese Schwelle höher. Dort ist eine Kennzeichnung erst bei einer schweren Jugendgefährdung zu beachten. Ich sage Ihnen also: viel Sturm im Wasserglas. Und sage Ihnen: Auch schlechte Filme unterliegen natürlich Kulturfreiheit. Aber auch da gibt es Schranken, und Jugendschutz ist eine solche Schranke – und das ist gut so, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE NEN)

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