Dr. Frank Grobe
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Kennen Sie die Filme „Nobody“, „The Equalizer“, „The Punisher“ oder „John Wick“? – Alles Filme, die eine ausgeprägte Neigung zur Selbstjustiz zeigen – und alles Filme, die hier in Deutschland von der in Wiesbaden ansässigen Freiwilligen Selbstkontrolle, FSK, ohne Widerstand eine Freigabe erhielten, meist sogar schon ab 16 Jahren. Meine Damen und Herren, wenn filmisch inszenierte Selbstjustiz die richtigen Bösen trifft, scheint man bei der FSK offenbar keine Probleme damit zu haben. Doch wehe, wenn die Handlung des Films politisch zu nah an das Deutschland seit 2015 heranrückt: Dann, ja dann wird, wie bei Uwe Bolls „Citizen Vigilante“, direkt die Kennzeichnung verweigert. – Ich grüße Sie ganz herzlich auf der Zuschauertribüne, Herr Dr. Boll. (Beifall AfD) Erst nach zwei erfolglosen Anläufen und nach dem sich abzeichnenden Skandal erhielt der Film schließlich in einem gesonderten Prüfverfahren eine Freigabe ab 18 Jahren für die Kinoauswertung. Doch für DVD, Blu-ray und Streamingdienste, also den großen Markt, gilt diese Freigabe weiterhin nicht. (Andreas Lichert (AfD): Hört, hört!) Meine Damen und Herren, verstehen Sie mich nicht falsch: Hier geht es nicht um eine inhaltliche oder künstlerische Beurteilung von Filmen; denn Kunst ist Geschmackssache, und darüber brauchen wir hier nicht zu streiten. Der Film „Citizen Vigilante“ muss Ihnen auch nicht gefallen. Vielmehr geht es darum, dass der Zuschauer in einem freien Land selbst entscheiden darf, welchen Film er anschauen will. (Beifall AfD) Vielleicht sollten Sie Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz noch einmal aufmerksam lesen. Da steht nämlich nicht, dass die Kunst nur frei ist, wenn die zuständige Kommission das Werk für pädagogisch wertvoll und politisch ausgewogen hält. Vielmehr schützt das Grundgesetz die Filmfreiheit und weist darauf hin, dass eine staatliche Zensur nicht stattfindet. (Beifall AfD) Deshalb fordern wir eine erneute Prüfung, eine transparente Aufarbeitung und schlussendlich auch eine Reform der bestehenden Regeln zur Filmfreigabe mit dem Ziel, die Kunstfreiheit tatsächlich zu gewährleisten. Natürlich werden die meisten von Ihnen sagen, dass dies gar keine Zensur sei; denn der Film ist ja nicht verboten, er bekommt halt nur keine Kennzeichnung. Diese wunderbare semantische Feinheit führt letzten Endes aber dazu, dass die großen Plattformen, Händler und Fernsehsender diesen Film nicht werden zeigen dürfen. Das ist eine Zensur durch die Hintertür. (Beifall AfD) Doch der Bürger ist nicht so dumm, auch wenn nicht wenige von Ihnen diesen möglicherweise dafür halten; denn dieser hat das Spiel durchschaut und mit den Füßen abgestimmt: So haben innerhalb der ersten 24 Stunden nach der FSK-Verweigerung mehr als 11 Millionen den Film auf Englisch über das Portal X kostenlos aufgerufen. Viele davon werden schnell gemerkt haben, dass die Verweigerung der FSK-Freigabe ganz offenbar nicht aus Jugendschutzgründen erfolgte. Eigentlich müsste Uwe Boll den FSK-Mitgliedern dankbar für diese ungewollte Werbung sein. Er verdient damit zwar keinen Cent, aber zumindest wurde wieder einmal sehr deutlich, dass die FSK weit von neutralen Bewertungen entfernt ist. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, wie bereits gesagt, ist das Problem für die politisch Verantwortlichen möglicherweise nicht, dass der Film zu fiktional ist, sondern dass er ihnen zu nah an der Realität erscheint oder, wie es Friedrich Merz sagte, zu nah am aktuellen Stadtbild, in dem sich die illegale Migration in Form von Angst und Gewalt widerspiegelt. Selbst Uwe Boll spricht von einer politisch motivierten Entscheidung. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, gemeinsam mit der FSK zu prüfen, ob politische Gesichtspunkte eine Rolle gespielt haben und ob Einfluss auf die Prüfer genommen wurde; denn an den Prüfungen waren Vertreter der obersten Landesbehörden auch aus Hessen beteiligt. Wir wollen, dass die verstaubten Prüfkriterien der FSK aus dem Jahr 1951 überarbeitet werden, um sie endlich zeitgemäß zu gestalten. (Beifall AfD) Vielleicht sollte man dort hineinschreiben, dass der erwachsene Bürger mündig ist, etwas, was viele von Ihnen längst vergessen haben. Die Bürger brauchen nämlich kein betreutes Denken und Sehen. Aber anscheinend traut nur noch die AfD den Bürgern dieses Urteil zu. Deshalb bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
