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Nadine Gersberg

SPD 03.09.2026 Sitzungen 21/75

Das steht in der Verfassung!) Meine Damen und Herren, ein genauer Blick in den Bericht lohnt sich; denn die Zahlen sind durchaus bemerkenswert. Wir haben sie hier schon anteilig gehört. So beträgt der Frauenanteil in der hessischen Landesverwaltung inzwischen über 60 %, in den Kommunen sind es immerhin über 57 %. Von den Auszubildenden sind fast 60 % Frauen, und bei der Vollzeitbeschäftigung in der Landesverwaltung besteht mit 49 % zu 51 % praktisch Parität. Das führt mich zu zwei weiteren elementaren Fragen: Erstens. Wie begründet die Landesregierung angesichts dieser Zahlen weiterhin eine grundsätzlich einseitig ausgerichtete Frauenförderung? Zweitens. Warum gilt eigentlich eine Abweichung von den paritätischen 50 % zugunsten von Frauen als Erfolg – zum Beispiel 60 % weibliche Azubis –, während eine Abweichung zugunsten von Männern – nur 40 % Frauen in bestimmten Führungsebenen – zum politischen Problem erklärt wird? (Beifall AfD) Wenn 60 % Frauen kein Problem darstellen, können 60 % Männer nicht allein wegen der Zahl bereits der Beleg eines Problems sein. Meine Damen und Herren der Landesregierung, das ist kein konsequenter Maßstab für Gleichberechtigung. Klar ist, es gibt Bereiche, insbesondere höhere Besoldungs- und Führungsebenen, in denen Frauen geringere Anteile stellen. Aber auch hier zeigt der Bericht: Die Frauenanteile im gehobenen oder auch höheren Dienst steigen kontinuierlich und liegen inzwischen vielfach zwischen 44 % und 49 %. Dies führt mich zwangsläufig zu einer weiteren Frage an die Landesregierung: Wo ist der belastbare Nachweis, dass unterschiedliche Frauenanteile tatsächlich die Folge struktureller Diskriminierung sind? Spielen nicht auch die Arbeitszeit, Erwerbsbiografien, das Bewerbungsverhalten und persönliche Lebensentscheidungen eine Rolle? Die persönliche Entscheidung, in Teilzeit zu arbeiten, ist legitim. Der Bericht belegt dies deutlich, wenn man anerkennt, dass über 85 % der Teilzeitbeschäftigten in der Landesverwaltung Frauen sind. Unterschiedliche berufliche Ergebnisse allein belegen noch keine strukturelle Benachteiligung. Wer aus statistischen Unterschieden auf Diskriminierung schließen will, muss diesen Zusammenhang belastbar nachweisen. Statistische Ungleichheit ist nicht automatisch Ungleichbehandlung. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, selbstverständlich gibt es Maßnahmen, die wir ausdrücklich unterstützen: familienfreundliche Arbeitsbedingungen, flexible Arbeitszeiten, vernünftige Teilzeitmodelle und ein guter Wiedereinstieg nach Eltern- oder Pflegezeiten schaffen eine echte Wahlfreiheit, und zwar für Frauen und für Männer. Kritisch wird es dort, wo Förderung allein an das Geschlecht geknüpft wird. Der Bericht nennt spezielle Frauenfortbildungen, Mentoringprogramme und Führungskräftezirkel für Frauen. Meine Damen und Herren, warum nicht Förderung nach Potenzial? Warum nicht nach Qualifikation? Warum nicht nach tatsächlichem Unterstützungsbedarf? Der Bericht selbst nennt sogar den richtigen Maßstab: „eine geschlechterunabhängige Bestenauswahl anhand der Kriterien Eignung, Leistung und Befähigung“. Genau das ist unser Ansatz: Nicht das Geschlecht sollte entscheidend sein, sondern: Wer ist geeignet, wer ist befähigt, und wer bringt die beste Leistung? (Beifall AfD – Zuruf) Wir wollen, dass ein junger Mann und eine junge jede berufliche Möglichkeit ergreifen kann, für die er sie qualifiziert ist. Wir wollen, dass eine Mutter eine rungsposition übernehmen kann. Das ist für uns Gleichberechtigung. Deshalb lautet unser Maßstab: beruflicher Aufstieg Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung; Chancen statt Quotenlogik, gleiche Rechte statt Ergebnisvorgaben. Der Staat muss faire Chancen gewährleisten. muss aber keine paritätischen Ergebnisse produzieren. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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