Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Als Nächster hat der Abgeordnete Dr. Büger von den Freien Demokraten das Wort. Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anhörung, die ich sehr spannend fand, hat gezeigt: Der Gesetzentwurf greift relevante Fragen auf. Insoweit danke ich der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Initiative. Es wird allgemein begrüßt, dass der Umfang der Berichtspflichten reduziert werden soll. Dazu gehört auch, die pauschale Informationspflicht bei Drittmitteln durch eine anlassbezogene Auskunftspflicht zu ersetzen. Ebenfalls positiv wird aufgenommen, dass wissens- und forschungsbasierte Gründungen stärker als Hochschulaufgabe verankert und erleichtert werden. Das sehen wir als Freie Demokraten seit Langem so. (Beifall Freie Demokraten) Diesen Punkten können wir zustimmen, obwohl die berechtigte Frage greift und bleibt, warum Sie in Ihrer zehnjährigen Regierungszeit – davon immerhin fünf Jahre lang ein grün geführtes HMWK – diese Punkte nicht umgesetzt haben. Ich sage es einmal so: Für eine richtige Erkenntnis ist es nie zu spät. Deshalb will ich das hier nicht weiter kritisieren. Überlegenswert ist die Möglichkeit, eine Departmentstruktur einzuführen. Herr Grobe, da widerspreche ich Ihnen. Selbstverständlich müssen dabei, wie es die Goethe-Universität zu Recht anmerkt, klare Zuständigkeiten geschaffen werden. Klar ist auch, dass der Träger der Wissenschaftsfreiheit der einzelne Wissenschaftler ist und nicht ein Gremium oder ein Department. Hier würden wir uns aber Präzisierungen wünschen. Nun zu den Punkten in dem Gesetzentwurf, die wir kritisch sehen. Das betrifft insbesondere die Stellung des Hochschulrats, der durch den Entwurf geschwächt wird. Hier sehen wir uns – die Anzuhörenden haben das durchaus unterschiedlich gesehen, das räume ich ein – ganz auf der Linie des Centrums für Hochschulentwicklung. Warum ist uns als Freien Demokraten der Hochschulrat so wichtig? – Autonomie bedeutet, dass die Hochschulen ihre inneren Angelegenheiten selbst regeln können, aber sie bedeutet nicht, dass die Hochschulen von der sie tragenden und auch finanzierenden Gesellschaft entkoppelt sind. Diese Kopplung erfolgt bei einer autonomen Hochschule insbesondere durch den Hochschulrat. Gerade dann, wenn von Ausschreibungsverfahren abgewichen wird, wenn es um bestimmte Arten von Beförderungen usw. geht, ist eine externe Qualitätskontrolle sehr wichtig und nach unserer Meinung auch erforderlich. Deshalb ist der Hochschulrat hier einzubeziehen. Stattdessen durch die Einbeziehung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten – die ohnehin beteiligt sind – nur auf das Geschlecht der Bewerberin oder des Bewerbers abzuheben, eine solche Reduktion der Zahl der Beteiligten würde auf jeden Fall in die falsche Richtung gehen. Das wurde ja schon eingeräumt. Hier sehen wir wesentlichen Änderungsbedarf, wenn am Ende unsere Zustimmung erzielt werden soll. Deshalb warten wir auf die angekündigten Änderungsanträge der antragstellenden Fraktion und werden dann im Lichte des Änderungsantrags als Fraktion noch einmal beraten und entscheiden, wie wir uns abschließend verhalten. Jetzt noch zu dem schnell nachgeschobenen Antrag der Koalitionsfraktionen. Hier soll es ein großes Lob für die Landesregierung für Bestrebungen zur Novellierung des Hochschulgesetzes geben. Wir sollen also etwas loben, worüber dieses Parlament noch überhaupt nicht informiert worden ist. Dazu will ich Ihnen eines sagen: So klein sollten wir uns als Parlamentarier niemals machen, in vorauseilendem Gehorsam etwas zu loben, was wir noch gar nicht kennen. Niemals sollten wir uns so klein machen. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In dem Antrag steht: „Der Landtag begrüßt die derzeitigen Bestrebungen der Landesregierung …“ – Wir kennen nicht die Bestrebungen der Landesregierung. Wir sollen sie aber schon begrüßen. Unter Punkt 3 heißt es: „Der Landtag begrüßt, dass dem Schwerpunkt … eingeräumt wird.“ – Es heißt also nicht „er soll“, oder „er bittet“, oder „er fordert auf“. Nein, wir sollen begrüßen, dass das passiert. Sie von den Regierungsfraktionen wissen wahrscheinlich viel mehr als wir, aber der Landtag insgesamt weiß es jedenfalls nicht. Unter Punkt 5 heißt es: „Der Landtag begrüßt die … Stärkung des Transfers …“ – Wir wissen gar nichts von dieser Stärkung. In Punkt 4 heißt es: „Der Landtag begrüßt ausdrücklich die Bestrebungen der Landesregierung …“ Unter Punkt 7 lesen wir: „Der Landtag begrüßt die mit nächsten HessHG-Novelle beabsichtigte Erweiterung – Wir wissen nicht, was die Landesregierung beabsichtigt. Das hat sie uns überhaupt nicht mitgeteilt. Herr Ihnen vielleicht schon, aber uns nicht. In Punkt 8 lesen wir: „Der Landtag begrüßt die beabsichtige Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen Ich kann Ihnen eines sagen: Wir sollen Absichten begrüßen und Vorhaben zustimmen, die wir gar nicht kennen. kann Ihnen heute nur mit Goethe antworten: „Man die Absicht, und man ist verstimmt.“ – Wir werden den Antrag stimmen. (Beifall Freie Demokraten)
