Dr. Daniela Sommer
Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Hofmann das Wort. Bitte sehr. Alexander Hofmann (Wiesbaden) (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes. Frau Kollegin Eisenhardt, Sie haben vorhin gesagt, wir würden einen Gesetzentwurf feiern, der noch nicht da sei. Das steht aber überhaupt nicht in unserem Antrag; denn in dem Antrag steht, dass wir die derzeitigen Bestrebungen der Landesregierung zur Novellierung des Gesetzes begrüßen. Das zur Klarstellung. Schon bei der ersten Lesung im Juni war eines sehr schnell klar. Bei der Autonomie der Hochschulen, beim Bürokratieabbau und auch beim Transfer sind wir uns grundsätzlich einig. Das haben Sie soeben auch noch einmal gesagt. Die Anhörung zur Vorbereitung der zweiten Lesung hat uns auch darin bestätigt. Sie hat uns aber auch gezeigt, warum wir Ihren Entwurf heute ablehnen und wahrscheinlich auch in der dritten Lesung ablehnen werden; denn gut ist nicht gut genug. Die Anhörung bestätigt Ihren Vorschlag eines Hochschuljahresberichts statt vieler Berichte. Klar ist, weniger Berichtspflichten wollen wir genauso. Rückenwind gibt es ebenso für die bessere Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie. Bei den Departmentstrukturen trennt die Anhörung zwischen Ziel und Ausgestaltung. Das Ziel findet breite Zustimmung, ihre Ausgestaltung aber dann doch deutliche Kritik. Der Deutsche Hochschulverband hat auf die Lücken des Entwurfs hingewiesen: keine rechtliche Abgrenzung von Department und School, keine ausreichenden Übergangsregeln für zugesagte Stellen und Mittel und eine Evaluation nach vier Jahren, aus der nichts folgt. Wer also die Organisation der Hochschulen umbaut, muss auch Folgefragen mitregeln. Sonst entsteht Unsicherheit statt Freiheit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aller Kritik, der grünen Fraktion danken wir ausdrücklich für den Aufschlag. Es sind viele gute Punkte darin enthalten. Die Hinweise aus der Anhörung nehmen wir für unsere Novelle gerne mit. Mein Kollege Kaffenberger hat bereits in der ersten Lesung angekündigt, dass wir Eckpunkte vorstellen werden. Im kommenden Jahr soll die Novelle abgeschlossen sein. Diese Ankündigung lösen wir als Koalition gemeinsam mit Wissenschaftsminister Timon Gremmels heute ein. Die Richtung legen wir Ihnen mit unserem Entschließungsantrag heute vor. Acht Schwerpunkte möchte ich herausstellen, die ich in vier Blöcken darstellen möchte: Erstens. Freiheit, Autonomie und Familienfreundlichkeit. Die Novelle muss die Freiheit der Wissenschaft gerade in der heutigen Zeit. Sie muss den Hochschulen nicht weniger, sondern mehr Autonomie geben. Zwei ge sind uns dabei besonders wichtig. Zum einen die Studierenden mehr mitentscheiden können. Wer und lehrt, soll dabei auch eine Familie haben können. konkret bedeutet das: Wer in der Bewährungsphase Qualifikationsprofessur Kinder betreut oder Angehörige pflegt, soll mehr Zeit bekommen. Zweitens. Schutz von Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Beides macht vor dem nicht halt. Das haben wir hier schon öfter diskutiert. Antisemitismus erlebt, soll wissen, an wen er sich kann. Deshalb sollen Ansprechpersonen für Betroffene Gesetz. Wir wollen sogar noch einen Schritt weiter Wir prüfen, wie jüdische Lehrende und Studierende, auch alle anderen Personen vor gruppenbezogener schenfeindlichkeit besser geschützt werden können. (Beifall SPD und CDU) Drittens. Transfer und Entbürokratisierung. Unsere schulen sind Innovationstreiber und Wachstumsmotoren. Darin sind wir uns hier zumindest größtenteils einig. das so bleibt, soll es Transfer- und Gründungsfreisemester geben. Dazu soll es mehr Unterstützung bei und der Sicherung geistigen Eigentums geben. Bürokratie durch gebündelte Berichtswesen, von denen eingangs sprach, und auch endlich rechtssichere Regeln die QSL-Mittel sind ebenso vorgesehen. Viertens. Kooperationen und Personalstrukturen. schulen sollen leichter zusammenarbeiten können. gehören gemeinsame Mittel, gemeinsame Berufungen einfache Zweiteinschreibungen. In den Verbünden Landesgrenzen soll die Zugangsregelung gelten, die die Studierenden am vorteilhaftesten ist. Dieser Punkt in Ihrem Entwurf gänzlich. Gerade weil sich zwei de als Exzellenzuniversitäten bewerben, ist dieses wichtiger denn je. (Beifall SPD und CDU) Auch wir werden die Departmentstrukturen ermöglichen, und zwar freiwillig nach den Empfehlungen des schaftsrates. Der Unterschied zwischen uns ist auch in sem Fall nicht das Ziel, sondern der Unterschied ist, wir den Hochschulen eine Tür öffnen und die Folgefragen regeln wollen. Über die Ziele sind wir uns also weitgehend einig. wollen sie mit einer Novelle, einer Modernisierung des setzes erreichen, die viele Punkte von Ihnen aufgreift, noch ein Stückchen weiter gehen wird. Deshalb gilt Dank dem HMWK und der Hausspitze, Timon Gremmels und Chris Degen, aber besonders auch meinen Kollegen Bijan Kaffenberger und Lucas Schmitz, die federführend die Eckpunkte verhandelt haben. – Herzlichen Dank für Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU)
