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Christoph Sippel

GRÜNE 03.09.2026 Sitzungen 21/75

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kommunalwahl ist nur ein halbes Jahr her, und trotzdem bewegt sie uns oder zumindest eine Fraktion hier im Hessischen Landtag. Nach einer solchen Wahl ist es immer Zeit, zu schauen, ob organisatorisch alles gut funktioniert hat, ob es Dinge gab, die schiefliefen, oder ob Nachsteuerungspotenzial für künftige Wahlen gegeben ist. So war es bei vergangenen Wahlen, und so wird es auch dieses Mal wieder sein. Ja, wir sollten darüber nachdenken, wie wir es noch mehr Menschen ermöglichen, ein politisches Ehrenamt zu übernehmen. Wir sollten nachdenken, wie wir es schaffen, Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte zu ermutigen, für kommunalpolitische Mandate zu kandidieren – und diese dann auch auf den Listen aufzustellen und nicht als Feigenblatt auf den letzten fünf Plätzen. Wir sollten überlegen, wie wir es schaffen, mehr Menschen zum Urnengang zu bewegen. Eine Möglichkeit kann eine weitere Bündelung von Wahlen sein, wie es andere Bundesländer vormachen, beispielsweise durch die Zusammenlegung von Bürgermeisterwahlen und Kommunalwahlen. In Frankfurt haben sich bei einigen Listen und Personen besondere Häufungen ergeben. Genau damit ist das Ziel, das wir als Landtag mit der Einführung des Kumulierens und Panaschierens erreichen wollten, erfüllt: Die Wählerinnen und Wähler können selbstständig entscheiden, ob sie einzelne Personen bevorzugen. Insbesondere auf kommunaler Ebene gibt es vielfache Verknüpfungen von Kandidatinnen und Kandidaten, die bessere Wahlergebnisse hervorbringen. So ist die Kandidatin auch Trainerin beim Fußballverein, und der Kandidat arbeitet beim lokalen Metzger. Auch Wahlempfehlungen von einzelnen Listen für Kandidatinnen und Kandidaten auf anderen Listen sind keine Weltneuheit. Sollte es dennoch einen Hinweis auf Missbrauch bei den Kommunalwahlen geben, so habe ich großes Vertrauen in das Wahlamt der Stadt Frankfurt – die hier explizit angesprochen wurde – oder auch in die Staatsanwaltschaft. Ich vertraue darauf, dass diese genau hinschaut und einem möglichen Verdacht nachgeht. Wenn es darauf Hinweise gibt, sind das genau die Stellen, an die diese zu richten sind. Sollten sich diese Hinweise bestätigen, dann muss dem selbstverständlich nachgegangen werden. Es kam in der Debatte schon sehr deutlich heraus, dass das auch gemacht wird. (Oliver Stirböck (Freie Demokraten): Sie wollen also nichts ändern und alles so lassen, wie es ist?) Die Wahlen in Deutschland und Hessen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Diese Wahlgrundsätze sind nicht nur in Artikel 38 Absatz 1 unseres Grundgesetzes festgeschrieben, sie sind auch die Grundlage dafür, dass unsere freiheitliche Demokratie funktioniert. Klar ist aber auch: Mit der Öffnung der Briefwahl für alle, ohne eine besondere Begründung liefern zu müssen, hat sich die Wahlbeteiligung gesteigert. Das ist gut für unsere Demokratie. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ziel der Briefwahlen ist es, die Hürden abzusenken und damit die Wahlbeteiligung zu steigern. Auch das wurde hier schon erwähnt. Eine hohe Wahlbeteiligung führt auch dazu, dass sich der Wille der Wahlberechtigten besser abbildet. Wer die Briefwahlen nun pauschal in ein negatives Licht stellt, schürt Zweifel an der Integrität von Wahlen. So etwas erleben wir sonst eigentlich doch nur von Autokraten wie Trump oder von ganz rechts außen. Ich will es klar sagen: Es besteht kein Grund, die wahl grundsätzlich anzuzweifeln oder zu diskreditieren. Und unsere Demokratie steht unter Druck – auch haben wir heute im Hohen Haus schon debattiert. Russland Wahlen manipuliert, haben wir in Europa erleben können. Auch Deutschland ist davor nicht Wenn wir jetzt anfangen, auch von innen heraus demokratische Prozesse anzuzweifeln, dann schaden wir Demokratie nur noch mehr. Unsere Demokratie wird dadurch gefährdet, dass einzelne Personen mehr Stimmen bekommen als andere, sondern durch Demokratiefeinde, Hass und Hetze. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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