Cirsten Kunz-Strueder
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Frage der FDP lautet: „Ist Hessens Wahlgesetz sicher genug?“ – Die Vorgänge in Frankfurt geben Anlass, genauer hinzuschauen. Bei der Kommunalwahl am 15. März haben knapp 43 % der Frankfurterinnen und Frankfurter per Brief gewählt. Auffällig ist, dass bei zwei Listen der Briefwahlanteil ungefähr doppelt so hoch Noch auffälliger sind einzelne Stimmenmuster. Mindestens 2.000 Wählerinnen und Wähler mit einem Listenkreuz bei der IBF haben gleichzeitig bestimmten Kandidatinnen und Kandidaten anderer Parteien jeweils drei Stimmen geben. Dadurch kamen bei mehreren Kandidatinnen Kandidaten von CDU, GRÜNEN und SPD jeweils fähr 6.000 Stimmen zusammen. Das ist auffällig. Punkt. Eine statistische Auffälligkeit ist ein Anlass zur Sie ist noch kein Beweis einer Wahlmanipulation. hessische Kommunalwahlrecht erlaubt ausdrücklich Kumulieren und Panaschieren. Menschen dürfen Kandidatinnen und Kandidaten anderer Listen unterstützen. dürfen jeweils bis zu drei Stimmen vergeben. Natürlich dürfen auch Wahlempfehlungen ausgesprochen Wenn jemand von Leihstimmenkampagnen profitiert war es doch nach meinem Kenntnisstand sehr oft die (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Jürgen rich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das – Oliver Stirböck (Freie Demokraten): Sie alles durcheinander!) Durch Wahlempfehlungen, Kumulieren und Panaschieren kann ein ungewöhnliches Stimmenmuster vollkommen gal zustande kommen. Ob das in Frankfurt so war ob mehr dahintersteckt, das müssen diejenigen klären, dafür zuständig sind. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. (Stephan Grüger (SPD): Hört, hört!) Aber auch die Staatsanwaltschaft sagt ausdrücklich: aus lässt sich derzeit nicht ableiten, dass die betroffenen Personen selbst an Straftaten beteiligt waren. – Auch gehört zu einem Rechtsstaat dazu. Wir prüfen Verdachtsmomente gründlich, und wir verurteilen niemanden grund einer Statistik. Trotzdem müssen wir uns die Frage stellen, ob aus Vorgängen etwas für die Zukunft zu lernen ist. Dazu Innenminister Roman Poseck richtigerweise klargestellt, die Briefwahl selbst infrage zu stellen, wäre der Weg. Auch ich möchte noch einmal sehr klar herausstellen, dass für Berufstätige mancher Berufsgruppen, für Menschen, für Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen und für viele, die am Wahltag nicht zu Hause somit nicht im Wahllokal sein können, die Briefwahl wichtige Voraussetzung dafür ist, ihr Wahlrecht überhaupt wahrnehmen zu können. Auf der einen Seite ermöglicht die Briefwahl also Menschen die Teilhabe an der Wahl. Gleichzeitig gibt bei der Briefwahl eben weniger öffentliche Kontrolle, es im Wahllokal der Fall wäre. Beides müssen wir miteinander in Verbindung bringen, im vernünftigen gleich. Deswegen ist meine grundsätzliche Haltung, die Briefwahl nicht unter Generalverdacht zu stellen, aber mögliche entwicklungen zu beobachten und, wenn und wo lich, zu reagieren. Das Wie wird aber zu klären sein. 2005 war mein Aufenthaltsort längere Zeit über 1.000 lometer weit entfernt von meiner Meldeadresse, und war froh, dass ich trotz Auslandssemester in Deutschland wählen konnte. Das ist kein so ungewöhnliches Szenario. In dem Raum sitzt mindestens eine Person, der es ging. Deswegen halte ich es für wichtig, dass man die kleinen terlagen nicht nur an die aktuelle Meldeadresse anfordern lag. kann. Die Frage selbst ist ohnehin nicht eine rein hessische; denn auch bei Bundestagswahlen – 2005 war es die Bundestagswahl – können Briefwahlunterlagen elektronisch beangetragt und an eine abweichende Anschrift geschickt werden. und Wichtiger wäre also vielmehr die Frage: Wie können staungetistisch auffällige Abweichungen künftig schneller erkannt werden? Prüfung. Wenn bei Brief- und Urnenwahl Ergebnisse massiv ausDas einanderfallen oder hochgradig ungewöhnliche Stimmendas muster auftreten, sollte geprüft werden, ob solche Auffälligkeiten systematischer und möglichst noch im Rahmen Sie der Wahlprüfung analysiert werden können. Sicherheit entsteht nicht allein dadurch, dass wir behaupten, dass ein werden. System unangreifbar ist. Sicherheit entsteht durch Kontrolhat, le, Transparenz und die Bereitschaft, Konsequenzen zu zieFDP. hen. FrömmDeswegen lautet meine Antwort auf die Frage der FDP: stimmt! Ja, wir nehmen die Vorgänge in Frankfurt sehr ernst. Nein, bringen wir beteiligen uns nicht an Spekulationen über Wahlbetrug, solange Ermittlungen das nicht belegen. Und ja, wenn die Aufarbeitung zeigt, dass wir einzelne Sicherungen bei der le- Briefwahl verbessern können, dann sollten wir das tun – oder nicht, weil unser Wahlrecht grundsätzlich unsicher wäre, die sondern gerade weil das Vertrauen in freie, geheime, unverfälschte Wahlen zu den kostbaren Gütern unserer Demokratie gehört. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Darvereinzelt CDU) das
