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Prof. Dr. Roman Poseck

01.09.2026 Sitzungen 21/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank für den Appell, den ich gerne auch für die Regierung aufnehme. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich drei Maßstäbe für die Besoldung im öffentlichen Dienst und insbesondere für die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Hessen voranstellen: Erstens. Die Bediensteten verdienen eine gute und angemessene Besoldung. Zweitens. Besoldungsentwicklungen finden nicht im luftleeren Raum statt, sondern sie haben Auswirkungen auf den Haushalt und mittelbar Auswirkungen auch auf Lohnentwicklungen außerhalb des öffentlichen Dienstes, nämlich vor allem in der Privatwirtschaft. Insofern hat Frau Kunz-Strueder völlig zu Recht von einem „Gesamtgefüge“ gesprochen. Drittens. Es gilt, die verfassungsrechtlichen und an dieser Stelle insbesondere die verfassungsgerichtlichen Vorgaben zu beachten. Genau diesen drei Maßstäben wird der vorgelegte Gesetzentwurf gerecht, und deshalb ist er der richtige Gesetzentwurf, um die Beamtenbesoldung zu regeln und in Hessen für die Zukunft verfassungsfest aufzustellen. (Beifall CDU und SPD) Lassen Sie mich noch einmal auf den ersten Punkt rückkommen, auf die angemessene Bezahlung. Hier vorgesehen, dass die Beamtengehälter in diesem Jahr 3,02 % und mit einem Mindestbetrag steigen. Das man nicht isoliert betrachten, sondern an der Stelle auch die Entwicklungen des vergangenen Jahres gen werden. Damals hat es nämlich ein Besoldungsplus von mehr als 10 % für die hessischen Beamtinnen Beamten gegeben. Das ergibt in eineinhalb Jahren ein von 14,5 %. Wo gibt es das denn im Moment, meine geehrten Damen und Herren? Hessen setzt sich mit Steigerungen an die Spitze der Besoldung in Deutschland. (Beifall CDU und SPD) Egal, wie Sie rechnen, wir nehmen immer vorderste ein. Im Quervergleich steht Hessen vorne bei der Beamtenbesoldung. Lassen Sie mich zum Gesamtgefüge kommen. Das, der Hessische Landtag als Besoldungserhöhung schiedet, muss durch den Haushalt erbracht werden, das bedeutet konkret eine haushalterische Belastung 750 Millionen Euro für den Tarif- und Besoldungsabschluss. Das ist in der heutigen Zeit eine Kraftanstrengung. Wir gehen hierbei an Belastungsgrenzen. Ich bin dem nanzminister über alle Maßen dankbar dafür, dass er einer verantwortungsvollen und vorausschauenden politik dafür Vorsorge getroffen hat. Ich habe bereits auf die Erhöhungen im vergangenen hingewiesen: Der letzte Tarifabschluss hat einschließlich der Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger das Land Hessen 1,7 Milliarden Euro zusätzlich gekostet. Dann sagen Sie, meine sehr geehrten Damen Herren von der Opposition, das sei nicht genug. Sie gen offensichtlich über die Gabe, das Geld zu Sie verabschieden sich von diesem Gesamtgefüge. Sie wegen sich hier offensichtlich im luftleeren Raum. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP, empfehle Ihnen wirklich einmal, die Gehaltsentwicklungen im öffentlichen Dienst mit Vertreterinnen und Vertretern des Handwerks und der Wirtschaft, insbesondere des telstands, zu besprechen. Die werden Ihnen sehr klar gen, was sie von diesen Steigerungen in Höhe von halten. Sie betrachten das mit Sorge, weil es eben mittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit auch auf Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes hat. Jetzt sagen Herr Promny, die Grundgehälter müssten weiter angehoben werden. Bitte verantworten Sie das auch in den chen mit Vertretern außerhalb des öffentlichen Dienstes. (Beifall CDU und SPD – Zurufe Freie Demokraten) Jetzt komme ich zu dem dritten Maßstab. Das sind die fassungsrechtlichen Anforderungen. Wir setzen mit Gesetzentwurf die Vorgaben des Verfassungsgerichts Dabei geht es um verschiedene Stellschrauben. Es um die Anhebung der Besoldung, und da ist in der Handlungsbedarf etwas geringer als in anderen desländern, weil bereits in den vergangenen Jahren schaue ich in Richtung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, war auch in Zeiten Ihrer Regierungsverantwortung – extra Erhöhungen um 3 % Vorsorge getroffen worden Außerdem wird die niedrigste Erfahrungsstufe gestrichen. Des Weiteren wird der Familienzuschlag angehoben. Ja, es ist richtig: Darüber hinaus wird auch für Hessen ein Familieneinkünftemodell eingeführt. Ich will den Kollegen zuSchneider an einer Stelle korrigieren: Es sind inzwischen ist 15 Bundesländer, die dieses Modell eingeführt oder sich um auf den Weg gemacht haben. Allein das Bundesland Sachkann sen, in dem es gegenwärtig schwierige Mehrheitsverhältmüssen nisse gibt, hat das noch nicht umgestellt. Das heißt, das einbezoBundesland Hessen folgt an dieser Stelle einem allgemeinen Trend. und Plus Dabei liegt, wie man bei einem Vergleich feststellt, die sehr Anrechnung, die in Hessen vorgenommen wird, von der diesen Größenordnung her im Rahmen anderer Bundesländer. Natürlich kann man darüber diskutieren, welchen Maßstab wir zugrunde legen. Dazu gibt es eben noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, lieber Herr Sippel. Aber auch das Existenzminimum führt zu einer entsprechenden AnPlätze rechnung. Auch bei anderen Berechnungsmodalitäten wird eine Anrechnung vorgenommen, (Zuruf Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜwas NEN)) verabund und Hessen liegt mit dem Anrechnungsbetrag ebenfalls im von Mittelfeld der Bundesländer. Der Anwendungsfall ist in Hessen gut begründet. Wir orientieren uns nämlich an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – das konnFiten die meisten anderen Bundesländer nicht –, indem wir mit bei der Anrechnung auch auf das Median-ÄquivalenzeinFinanzkommen Bezug nehmen. Deshalb ist das ein sachgerechter und nach meiner festen Überzeugung auch verfassungskonformer Ansatz. Jahr (Beifall CDU und SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, lieber Herr Sippel, ich habe zur Kenntund nis genommen, dass Sie sich zum Familieneinkünftemodell verfüdrucken. bekennen. Damit folgen Sie im Übrigen dem, was alle Landesregierungen machen, an denen Sie beteiligt sind. beHerr Promny, übrigens haben auch alle Landesregierungen, an denen die FDP beteiligt ist, das Familieneinkünftemoich dell eingeführt. (Zuruf Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) MitsaDas sollten Sie bitte auch vor den Beamtinnen und Beam14 % ten vertreten. Dann können wir gerne weiter darüber diskutieren, wie das konkret berechnet wird. Aber wir liegen die dann jedenfalls nahe beieinander. Sie, Hier blinkt jetzt das rote Schild „Redezeit beachten“. Ich Gesprä- habe der Präsidentin versprochen, in der Zeit zu bleiben. (Allgemeine Heiterkeit) Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, damit ver- wir den Beamten etwas Gutes tun und vor allen Dingen diesem auch die Beamtenbesoldung auf verfassungsrechtlich klare Grundlagen stellen. – Vielen Dank. um. geht (Beifall CDU und SPD) Hessen Bun– da

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