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Astrid Wallmann

01.09.2026 Sitzungen 21/73

Vielen Dank. – Als Nächster hat der Abgeordnete Promny von den Freien Demokraten das Wort. Moritz Promny (Freie Demokraten): Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die roten Linien aus Karlsruhe gelten. Das war in der ersten Lesung richtig, und nach der Anhörung im Innenausschuss ist dieser Satz noch wichtiger geworden. Denn heute reden wir nicht über Tabellen, nicht über Rechentricks und nicht über statistische Kunstgriffe. Wir reden über eine zentrale Verantwortung des Staates, seine Beamtinnen und Beamten angemessen und verfassungsgemäß zu bezahlen. Die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses ist richtig. Das begrüßen wir als Freie Demokraten ausdrücklich. (Beifall Freie Demokraten und Stefan Schneider (CDU)) Kommen wir aber zugleich zu einer entscheidenden Frage: Macht dieses Gesetz die hessische Besoldung dauerhaft verfassungsfest? Nach der Anhörung und den Einlassungen der Experten lautet unsere Antwort: Nein. Ein entscheidender Streitpunkt ist das fiktive Partnereinkommen. Die Kollegin Kunz-Strueder hat natürlich recht. Ja, die Gesellschaft verändert sich, und in vielen Familien arbeiten beide Partner. Das ist die Realität, und das muss man auch zur Kenntnis nehmen. Aber daraus darf natürlich kein Freibrief für den Staat werden; denn der Staat kann doch seine Alimentationspflicht nicht mit einem Einkommen erfüllen, das gar nicht existent ist. Das ist ein Einkommen, das vielleicht wegen kleiner Kinder nicht erzielt wird, wegen Pflege, wegen Krankheit, oder weil Schichtarbeit Familie und Beruf an ihre Grenzen bringt. Meine Damen und Herren, deshalb sage ich: Eine Fiktion kann eine Rechengröße sein, sie darf aber keine Ausrede sein. Genau da hat die Anhörung erhebliche Zweifel offengelegt. Der dbb spricht von „kreativer Mathematik“, der DGB von „mutmaßlichen Rechentricks“, und die GdP warnt, dass die Mindestalimentation in wichtigen Fällen ohne dieses fiktive Einkommen gerade nicht erreicht wird. Meine Damen und Herren, jetzt kann man natürlich einwenden und sagen: Das sind die Gewerkschaften. – Aber besonders bemerkenswert ist doch die Aussage von Prof. Spitzlei; denn er hält die Berücksichtigung eines Partnereinkommens grundsätzlich zwar für möglich, trotzdem sieht er auch bei der konkreten hessischen Ausgestaltung erheblichen Nachbesserungsbedarf. Warum? Weil das angenommene Einkommen des Partners offenbar genau so bemessen wird, dass es dessen rechnerischen Bedarf deckt. Das Problem verschwindet also in der Rechnung. Meine Damen und Herren, eine Rechnung kann aufgehen und politisch trotzdem nicht überzeugen. Wir Freie Demokraten wollen keine Besoldung, die nur deshalb funktioniert, weil die Annahmen passend gemacht werden. Wir wollen eine Besoldung, die sich selbst trägt; dann ist auch klar, dass sie amtsangemessen ist. Das ist auch die Verantwortung des Dienstherrn. Sie ist keine Sozialleistung, sie ist kein Rechenexperiment, und sie ist kein Einkommen, das der Ehepartner erst einmal verdienen muss. Kollege Sippel hat zu Recht darauf hingewiesen: Der DGB hat seine Kritik nach der Anhörung sogar noch einmal verschärft. Ein von ihm eingeführtes Rechtsgutachten bewertet das konkret gewählte Mehrverdienermodell sogar als verfassungswidrig. Daraus folgt ein entscheidender Punkt: Wir müssen stärker über die Grundbesoldung reden. Familienzuschläge können besondere Belastungen ausgleichen, aber sie dürfen nicht kaschieren, dass das Grundgehalt insgesamt zu niedrig ist; denn das Grundgehalt sagt etwas über den Wert eines Amtes aus. Es wirkt sich auf die Versorgung aus, es sichert die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen, und es entscheidet darüber, ob Menschen überhaupt zum Staat kommen und beim Staat bleiben. Meine Damen und Herren, das ist längst nicht mehr nur eine juristische Frage. Es ist eine Frage der Handlungsfähigkeit unseres Staates; denn unsere Finanzverwaltung kurriert mit Steuerberatern und Unternehmen, unsere mit Kanzleien und Polizei, Justizvollzug und Verwaltung konkurrieren um Fachkräfte auf einem immer engeren beitsmarkt. Wer dort bestehen will, kann Bewerberinnen und Bewerbern doch nicht sagen: Wir haben da ein santes Rechenmodell. – Da muss man doch sagen Eure Arbeit ist etwas wert, euer Amt ist etwas wert, der Staat steht zu seiner Verantwortung. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das gilt natürlich insbesondere für unsere Justiz. Richterverbände haben in der Anhörung deutlich gemacht, dass Besoldung vorhersehbar, transparent und der wortung des Amtes angemessen sein muss; denn eine abhängige Justiz, die wir in unserem Land glücklicherweise haben und auch weiterhin brauchen, braucht unabhängige Richter, und die brauchen die Rahmenbedingungen dafür, dass die Unabhängigkeit auch getragen Meine Damen und Herren, die Anhörung hat einen aspekt offengelegt: Sie hat den Kern des Gesetzentwurfs berührt. Für uns Freie Demokraten ergeben sich drei Konsequenzen, und deshalb haben wir einen Antrag eingebracht: Erstens. Wir brauchen eine transparente und statistisch lastbare Besoldungssystematik statt einer passend neten Fiktion. Zweitens. Wir brauchen eine höhere Grundbesoldung, mit der Staat seine Alimentationspflicht selbst erfüllt sie nicht auf Partnerinnen oder Partner verlagert. Drittens. Wir brauchen faire Lösungen für Bestandsbeschäftigte, für atypische Familiensituationen und für liche Ansprüche aus der Vergangenheit; denn Vertrauen in den Dienstherrn entsteht nicht durch komplizierte thematische Formeln, sondern durch Klarheit, Verlässlichkeit und dadurch, dass der Dienstherr Verantwortung nimmt. Ich komme zum Anfang meiner Rede zurück. Die roten nien gelten, die Karlsruhe gezogen hat. Eine verfassungsgemäße Besoldung darf nicht das Ergebnis einer Rechnung sein, die „gerade so“ aufgeht, sondern sie muss der gangspunkt einer verantwortungsbewussten Politik Deswegen geht unser Appell in Ihre Richtung: Sorgen für eine angemessene und verfassungsgemäße Besoldung. – Herzlichen Dank. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS GRÜNEN)

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