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Sandra Weegels

AfD 01.09.2026 Sitzungen 21/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten men und Herren! Den meisten von uns dürfte noch Erinnerung sein, wie Kollege Schneider in der ersten sung bei der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Besoldung gänzlich unbescheiden davon dass jetzt „das Highlight des Tages“ komme. (Zuruf: Kommt auch gleich wieder!) Weiter äußerten Sie, Herr Schneider, am Ende Ihrer dass Sie sich schon jetzt darauf freuen, dass wir diesen Gesetzentwurf im Innenausschuss beraten. Kollege Schneider, liebe Koalition, nach der erfolgten hörung dürfte die Freude mittlerweile deutlich gedämpfter sein. Schon in der ersten Lesung hat die gesamte Opposition AfD, GRÜNEN und FDP Ihre Begeisterung nicht können. Die Beratungen im Innenausschuss und insbesondere die Anhörung haben unsere Bedenken vollumfänglich bestätigt. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Sie haben sie teilweise sogar noch übertroffen – aber kommen wir gleich noch. Erklärtes Ziel der Regierungskoalition war, eine sungskonforme Besoldung der hessischen Beamten derherzustellen. Der Terminus der „Wiederherstellung ner verfassungskonformen Alimentation“ findet sich Übrigen auf Seite 11 Ihres Gesetzentwurfs. Die Koalition räumt also endlich ein, dass die Besoldung der in der Vergangenheit eben nicht verfassungskonform Lange genug haben Sie das in Abrede gestellt. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Um aber nun eine verfassungskonforme Alimentation derherzustellen, beschreiten Sie einen gefährlichen Sie stellen nämlich zur Berechnung der notwendigen destbesoldung vom Alleinverdienermodell auf das eneinkommensmodell um – was bedeutet, dass Sie hand ein Partnereinkommen hinzurechnen, von dem aber nicht in jedem Fall wissen, ob es das überhaupt vier- Dass diese Vorgehensweise naturgemäß gleich die nächsgesamte ten schweren verfassungsrechtlichen Bedenken aufwirft, dürfte Sie nicht überraschen. So haben nahezu alle AnzuDarauf hörenden diese Umstellung auch harsch kritisiert. Die jubei ristischen Sachverständigen waren etwas zurückhaltender haben und der Auffassung, dass die Hinzurechnung eines fiktiven die Partnereinkommens nicht von vornherein verfassungswidhätten rig sein dürfte. Allerdings sind auch diese Aussagen für die Koalition kein Grund, sich zufrieden die Hände zu reiben; denn man muss hier schon noch ein wenig tiefer nachbohren und sozusagen einen besoldungsrechtlichen Deep Dive unternehmen, Herr Schneider. starZu- (Vereinzelte Heiterkeit AfD) Auch wir als AfD-Fraktion haben uns in der ersten Lesung nicht so weit aus dem Fenster gelehnt, zu behaupten, dass die Umstellung auf das Familieneinkommensmodell verfassungswidrig wäre. Das tun wir auch jetzt nicht. Das müssen andere entscheiden und werden es auch. der Aber zurück zur Bewertung des Gesetzentwurfs. Was wir sehr deutlich kritisiert haben, war die Begründung der Koalition, warum man jetzt plötzlich auf das Familieneinkommensmodell setzen möchte. Da wird hochtrabend von veränderten Lebenswirklichkeiten, von autonomen und inDadividuellen Aufgabenverteilungen, von Vereinbarkeit von gut in Familie und Beruf fabuliert. Aber empirische Erhebungen, LeStatistiken über die Lebenswirklichkeit hessischer Beamter, valide Begründungen abseits zeitgeistlicher Allgemeinsprach, floskeln: Fehlanzeige, Fehlanzeige, Fehlanzeige. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Werte Koalition, da dürfen Sie sich dann auch nicht wunRede, dern, wenn juristische Sachverständige, die einem Famiüber lieneinkommensmodell nicht grundsätzlich ablehnend geWerter genüberstehen, Ihnen gehörig die Leviten lesen und Ihnen Anins Stammbuch schreiben, es wäre „dringend angezeigt, die dem Partnereinkommen zugrunde liegenden Erwägungen und Rechengrößen offenzulegen“. Aber genau das hat diese Koalition bis dato mit keiner Silbe getan. So bleibt aus natürlich und zu Recht der Vorwurf im Raume stehen, dass teilen die Koalition einfach den für sie finanziell angenehmsten Weg gegangen ist und die Umstellung auf das Familieneinkommensmodell von vornherein das Ziel war. Gerne führen Sie ja auch ins Feld, dass andere Bundesländer – wie eben von Frau Kunz-Strueder gehört –, und zwar sehr viele, mittlerweile ebenfalls auf das Familieneindazu kommensmodell umgestellt haben. Das ist auch richtig. Sie dürfen dann aber auch nicht verschweigen, dass dieverfasse Umstellung auch in den anderen Bundesländern heftig wieumstritten ist und sich unter anderem das Verwaltungsgeeiricht Hamburg bereits an das Bundesverfassungsgericht geim wandt hat, um die Frage einer grundsätzlichen Zulässigkeit einer solchen Berechnung klären zu lassen. Es stehen also Beamten möglicherweise neuerliche Klagen bevor. war. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Meine Damen und Herren von der Koalition, wie Sie bei der Besoldung der Beamten vorgehen, ist keine Politik mit wieWeitsicht, das ist nicht einmal mehr Fahren auf Sicht, das Weg. ist Stochern im Nebel und das Hoffen darauf, dass man Minnicht erneut den Eisberg der Verfassungswidrigkeit rammt. Familikurzer- Die Umstellung auf das Familieneinkommensmodell ist Sie dabei nicht der einzige Kritikpunkt. Für sehr deutliche Krigibt. tik sorgt auch der Umstand, dass eine amtsangemessene Alimentation heute mehr und mehr über Zulagen und Zulagenerhöhungen sichergestellt werden soll. Ich will an dieser Stelle einmal den dbb Hessen zitieren, der völlig zu Recht schreibt: „Die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation muss in erster Linie über die Grundbesoldung erfolgen. Familienzuschläge dürfen nicht zur Kompensation struktureller Defizite der Besoldung genutzt werden.“ Noch deutlicher wurde der Richterbund Hessen, wenn er feststellt: „Es entspricht nicht dem verfassungsgemäß festgeschriebenen Leistungsprinzip, wenn immer größere Besoldungsanteile den Charakter von Sozialleistungen bekommen.“ Ja, meine Damen und Herren der Koalition, ohne eine spürbare, durchdachte und dem Leistungsprinzip verhaftete Anhebung der Grundbesoldung wird Ihre Besoldungspolitik Stückwerk und verfassungsrechtlich fragwürdig bleiben. Eine ordentliche Besoldung der Beamten kostet natürlich Geld, was die Landesregierung vorgibt, nicht zu haben. Herr Staatsminister, Sie kritisieren uns als Opposition gerne dafür, dass wir fordern würden, was wir finanziell nicht umsetzen können. Da kann ich Ihnen wieder nur den Rat geben: Schauen Sie sich einmal unsere Haushaltsänderungsanträge der letzten Jahre an. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Da finden Sie so viel Einsparungspotenzial, auch in Ihrem Geschäftsbereich, dass Sie sich darüber gar keine Gedanken machen müssten. Haushaltskonsolidierung und eine amtsangemessene und ordentliche Alimentation der hessischen Beamten müssen kein Widerspruch sein. Aber aufgelöst werden wird dieser Widerspruch wohl erst, wenn die AfD regiert. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Erlauben Sie mir, zum Ende meiner Rede noch kurz auf die beiden Anträge einzugehen. Der Antrag der Freien Demokraten ist für uns durchaus begrüßenswert. Er greift genau die Dinge auf, die wir auch kritisieren. Das heißt, wir werden diesem Antrag zustimmen. Der Antrag der GRÜNEN macht es sich ziemlich einfach und ist eher putzig. Deswegen werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos))

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