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Cirsten Kunz-Strueder

SPD 01.09.2026 Sitzungen 21/73

Minijob, ein Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen be- und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung über ein Gesetz, bei dem es um sehr viel mehr geht als um Tabellen, Prozentwerte und Berechnungsmodelle. Es geht um Menschen, die jeden Tag dafür sorgen, dass unser Staat diesen funktioniert: um Beamtinnen und Beamte, Richterinnen verfasund Richter, um Menschen an Schulen, in Finanzämtern, bei Justiz, Polizei und Verwaltung sowie in vielen anderen Bereichen unseres Landes und unseres Lebens. DeDeswegen sage ich noch einmal sehr klar: Wer Verantworklare tung für unser Gemeinwesen übernimmt, hat Anspruch auf eine angemessene und verfassungskonforme Besoldung. Genau deswegen haben CDU und SPD diesen Gesetzentfehlt, wurf vorgelegt. Und natürlich legen wir einen Gesetzentbei wurf vor, der nach unserer Ansicht verfassungskonform ist – sonst hätten wir ihn eben nicht eingebracht, meine verDamen und Herren. gar Wir haben die Anhörung sehr ernst genommen. Betreu- (Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): der Echt?) Wir haben die Kritik der Gewerkschaften und Verbände sehr ernst genommen, und ich verstehe, dass mehr erwartet und gefordert wird. Das ist alles nachvollziehbar. Doch wir sehen das Gesamtgefüge, in das sich die Besoldung der Landesbeamtinnen und Landesbeamten aus unserer Sicht einreihen muss. Außer unserem Gesetzentwurf liegen ein Dringlicher Antrag der FDP sowie ein Entschließungsantrag der GRÜNEN vor. Letzterem möchte ich mich doch einmal besonders widmen. Darin wird festgestellt, dass es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gebe und wir das Gesetz zurücknehmen sollten. Wir sollten die politische Vergangenheit heute aber nicht vollständig ausblenden – die werden wir ohnehin noch mit einem weiteren Gesetzentwurf in diesem Hause aufarbeiten müssen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war in den letzten zehn Jahren Teil der Hessischen Landesregierung – zehn Jahre, in denen die Fraktion der GRÜNEN Verantwortung für die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten getragen hat. Was ist in dieser Zeit passiert? (Zuruf SPD: Nullrunde!) 2015 gab es für die Beamtinnen und Beamten eine Nullrunde. Zum 1. Juli 2016 folgte eine Erhöhung von gerade einmal 1 %. Während die Tariflöhne stärker stiegen, wurde die Besoldung davon abgekoppelt. (Stephan Grüger (SPD): Hört, hört!) Selbst die GRÜNEN haben damals im Land eingeräumt, dass sie das Tarifergebnis gerne übertragen hätten, es aber aus haushaltspolitischen Gründen nicht getan haben. (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Deshalb finde ich es schon bemerkenswert, wenn sich ausgerechnet diejenigen, die viele Jahre Zeit hatten, selbst eine tragfähige Lösung vorzulegen, heute hinstellen und fordern, wir sollten eine verfassungskonforme Besoldung vorlegen – was wir gemacht haben. Hier wird gefordert: Zieht euren Entwurf zurück, und fangt noch einmal von vorn an. – Meine Damen und Herren, das haben wir längst getan. Wir haben uns auf den Weg gemacht und tragfähige Lösungen präsentiert, weil die Besoldungsfrage für uns eben sehr hohe Priorität hat. (Beifall SPD und Ingo Schon (CDU)) Vor allem haben wir ganz anders angefangen – und das in Zeiten, die haushalterisch, ich glaube, darin sind wir uns alle einig, deutlich schwieriger sind als die zuvor. Liebe GRÜNE, machen ist wie nachher fordern – nur viel krasser. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Wir waren es – es waren die schwarz-rote Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen –, die 2024 (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Besoldungserhöhung verschoben haben!) den Inflationsausgleich von 3.000 Euro für die Beamtinnen und Beamten gezahlt haben. Wir waren es, die dafür gesorgt haben, dass die Besoldung zum 1. Februar 2025 um 4,8 % gestiegen ist. (Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die die Besoldungserhöhung um vier Monate verschoben haben! Das muss man auch sehen!) Wir waren es, die mit einer weiteren Steigerung zum 1. Dezember 2025 um weitere 5,5 % für die Beamtinnen und Beamten gesorgt haben. (Beifall SPD – Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zum 1. August war das angekündigt!) Damit ist die Besoldung allein im Jahr 2025 strukturell um mehr als 10 % gestiegen – Verschiebung hin oder her. Jetzt folgen die nächsten Schritte: Zum 1. Juli 2026 steigen die Grundgehälter um 3,02 %, mindestens aber um 110 Euro. Mit diesem Mindestbetrag – den wir auch gefordert haben und nun in Verantwortung umsetzen – (Beifall SPD – Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber Sie haben es in der Vergangenheit halt nicht umgesetzt!) ist eben nicht irgendein technisches Detail gemeint, sondern ein sehr konkreter Unterschied. Er bedeutet, dass die unteren Besoldungsgruppen prozentual stärker profitieren. 110 Euro sind für jemanden in einer niedrigen Besoldungsgruppe spürbar mehr wert als für jemanden ganz oben in der Tabelle. Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt. Das ist sozialdemokratische Politik. Das ist hinhören und die Sorgen ernst nehmen. (Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das sah vor zwei Jahren noch ganz anders aus!) Das gibt es erst, seit die SPD Teil dieser Landesregierung ist. (Beifall SPD – Weitere Zurufe) Hinzu kommen weitere 2,8 % zum 1. Oktober 2027 für alle, plus die Erhöhung der Familienzuschläge für das erste und zweite Kind, plus die erneute Erhöhung der Schichtund Wechselschichtzulagen. Das gehört zu einem Gesamtpaket, das wir für unsere Beamtinnen und Beamten schnüren. Meine Damen und Herren, besonders kontrovers diskutiert wurde das Familieneinkommensmodell. Warum machen wir das? Das Bundesverfassungsgericht hat im September 2025 seine Rechtsprechung zur Mindestalimentation grundlegend fortentwickelt. Die entscheidende Grenze ist künftig nicht mehr die Grundsicherung, sondern die sogenannte Prekariatsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens. Auf diese neue Rechtsprechung müssen wir als Besoldungsgesetzgeber entsprechend reagieren. Hessen erfindet dabei keinen exotischen Sonderweg. Diesen grundlegenden Systemwechsel bei der Beamtenbesoldung vollziehen wir nicht allein. Auch der Bund stellt vom traditionellen Alleinverdienermodell auf das Doppelverdienermodell um. Bayern berücksichtigt ein fiktives Partnereinkommen, ebenso Nordrhein-Westfalen. Weitere Länder haben entsprechende Modelle oder ergänzende Regelungen geschaffen. Über die konkrete Ausgestaltung kann man natürlich diskutieren. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Muss man sogar!) Aber wer den Eindruck erweckt, Hessen stehe mit dem Grundgedanken eines Familieneinkommens vollkommen allein da, der bildet die bundesweite Entwicklung schlicht nicht ab. (Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das tut doch niemand!) Das jahrzehntelang zugrunde gelegte Modell einer köpfigen Familie, in der ein Elternteil allein das Familieneinkommen erwirtschaftet, bildet die gesellschaftliche Wirklichkeit heute einfach nicht mehr ab. reagieren wir. Wir typisieren – wie es der Gesetzgeber Besoldungsregelungen immer tun muss –, und wir ein Modell gewählt, von dem wir glauben, dass es verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Sonst wir es nicht vorgelegt. (Beifall SPD und CDU) Ein Modell für eine bessere Besoldung und für einen ken öffentlichen Dienst. Deswegen bitte ich heute um stimmung. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)

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