Christoph Sippel
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das heute zu beratende Gesetz klingt eigentlich nach einer Selbstverständlichkeit. Unsere Beamtinnen und Beamten sollen verfassungsgemäß besoldet und die Tarifeinigung auf sie übertragen werden. Im September vergangenen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht die Besoldung der Berliner Landesbeamtinnen und Landesbeamten für weit überwiegend verfassungswidrig erklärt. Hierbei hat es neue Maßstäbe für die Berechnung angemahnt, woraus sich auch für uns in Hessen Handlungsbedarf ergibt. CDU und SPD haben einen Vorschlag vorgelegt. Doch ob dieser das Ziel der verfassungsgemäßen Besoldung erfüllt, da haben viele Expertinnen und Experten ernste Aber schauen wir doch einmal genauer darauf. Sie übertragen das Ergebnis der Tarifsteigerung auf Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Dies soll gerecht und zeitgleich erfolgen. Doch wer ein wenig die Vergangenheit reist, dem können Zweifel aufkommen. Dies wurde zur vergangenen Besoldungserhöhung angekündigt, doch kurz danach wurden die Beamtinnen und Beamten zu einem Sonderopfer gezwungen, um Haushalt zu konsolidieren. Wir erwarten, dass das mit Haushalt 2027 nicht wieder passiert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie mokraten) Im Gegensatz zur Übertragung der Tarifergebnisse in letzten Verhandlungsrunde aus dem Jahr 2024 gibt es mal bei der ersten Erhöhung auch einen Mindestbetrag Höhe von 110 Euro, sodass insbesondere die Beamtinnen und Beamten in den niedrigen Besoldungsstufen portional profitieren. Ich finde das ausdrücklich gut richtig, dass die Koalitionsfraktionen und auch die regierung hier zu einem Umdenken gelangt sind. letzten Mal gab es diesen Mindestbetrag noch nicht. als GRÜNE haben das immer kritisiert. Jetzt kommt Grün wirkt also auch in der Opposition, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
