Kerstin Geis
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Bei einem Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz besteht zunächst einmal die Gefahr, dass man schon beim Titel einen Teil des Publikums verliert. Dabei geht es bei der Flurbereinigung um durchaus wichtige Fragen. Es werden eben nicht einfach nur Grundstücksgrenzen neu gezogen. Solche Verfahren berühren konkrete Flächen, Eigentumsinteressen und kommunale Belange. Es gibt einen sehr praktischen Grund, warum wir uns mit ihrer Organisation beschäftigen müssen. Der Minister hat es gesagt: Flurbereinigungsverfahren dauern in Hessen schlicht viel zu lange. Von den zwischen 2014 und 2024 abgeschlossenen Verfahren lief fast die Hälfte länger als 20 Jahre. Das kann für niemanden ein befriedigender Zustand sein. Der Gesetzentwurf wird diesen Zustand nicht auf Knopfdruck lösen. Er setzt aber an einer Stelle an, die dabei eine zentrale Rolle spielt. Auch das hat der Minister gesagt. Bestimmte Entscheidungen, die bislang bei den oberen Flurbereinigungsbehörden liegen, sollen zukünftig von den Ämtern für Bodenmanagement getroffen werden, etwa bei der Anordnung oder Änderung eines Verfahrens. Das ist sinnvoll, weil dort das Fachwissen und die Kenntnis der örtlichen Verhältnisse liegen. Entscheidungen können damit stärker dort getroffen werden, wo man die Situation am besten kennt. Genauso wichtig ist es dann allerdings auch, dass die Überprüfung von Entscheidungen möglichst unabhängig erfolgt. Deshalb ist es richtig, die Zuständigkeit bei Widersprüchen klarer zu ordnen und diese Unabhängigkeit zu stärken. (Beifall SPD und Ingo Schon (CDU)) Damit folgt der Entwurf einem guten und vernünftigen Prinzip, Entscheidungen möglichst vor Ort zu treffen und ihre Überprüfung so zu organisieren, dass alle Beteiligten auf unabhängige Sachorientierung vertrauen können. Daneben greift der Entwurf einige praktische Erfahrungen der vergangenen Jahre auf und macht einzelne organisatorische Regelungen flexibler, etwa bei der Besetzung der Spruchstelle und bei der Organisation der Ämter. (Beifall SPD) Meine Damen und Herren, wenn mit dem vorliegenden Entwurf Zuständigkeiten sinnvoller verteilt werden, praktische Erfahrungen besser einfließen und dadurch am Ende auch Verfahren schneller abgeschlossen werden können, dann sind das gute und vernünftige Grundsätze für staatliches Handeln und ein Schritt in die richtige Richtung. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)
