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Dr. Daniela Sommer

01.09.2026 Sitzungen 21/73

Vielen Dank. – Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor. Nach §§ 12 und 14 unserer Geschäftsordnung kann ein setzentwurf nur nach mindestens zwei Lesungen angenommen werden. Nach § 14 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag Beendigung der ersten Lesung auf Antrag beschließen, dem Gesetzentwurf ohne Überweisung an einen Ausschuss direkt in die zweite Lesung einzutreten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gesetzentwurf von zwei Dritteln anwesenden Mitglieder in die zweite Lesung übertragen wird. Daher frage ich zunächst: Wird ein Antrag Si- mit dem Gesetzentwurf in der Fassung der ersten Lesung Lö- ohne Ausschussüberweisung unmittelbar in die zweite Lesein, sung einzutreten? – Frau parlamentarische Geschäftsführeeine rin Lisa Gnadl hat sich dazu zu Wort gemeldet. Bitte sehr. jüdiüberLisa Gnadl (SPD): je in Frau Präsidentin! Wir stellen den Antrag nicht auf Überweisung, sondern auf Abstimmung und auf Eintritt in die iszweite Lesung direkt im Anschluss an die erste Lesung nach § 14 Absatz 3. jüdische der Sicher- Vizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein solcher Antrag nach gespro§ 14 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wurde nun geMensch stellt. – Form Damit kommen wir zur Abstimmung über diesen Antrag. kann, Wer dafür ist, dass nach Abschluss der ersten Lesung diLandes rekt in die zweite Lesung eingetreten wird, den bitte ich Israum das Handzeichen. – Mir scheint, das ist das ganze gemesHaus. Ich mache aber die Gegenprobe. Wer ist dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit haben wir auf jeden Fall die Zweidrittelmehrheit erreicht. Wir haben alle zugestimmt, unmittelbar in die zweite ersLesung einzutreten. Daher rufe ich nun Tagesordnungsdie punkt 60 auf: selbstsogar Zweite Lesung da- Gesetzentwurf Is- Landesregierung G esetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur fünfsinnten Änderung des Vertrages zwischen dem Land Heskleiner sen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden Leben in Hessen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – so – Drucks. 21/5060 – atheisVereinbart wurde, dass die zweite Lesung ohne Aussprache stattfinden soll. Wir können daher nun den Gesetzentwurf mag in zweiter Lesung abstimmen. Werte Lehren Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs ist, den bitte dass ich um das Handzeichen. – Auch hier scheinen es alle zu sein. Ich mache die Gegenprobe. Ist jemand dagegen? SPD – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand zu diesem Gesetzentwurf? – Das ist auch nicht der Fall. Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung angenommen und hiermit zum Gesetz erhoben. Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 6 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf GeL andesregierung G esetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsge§ 14 setzes zum Flurbereinigungsgesetz und des Hessischen nach Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes mit – Drucks. 21/5061 – Diesen Gesetzentwurf bringt der Staatsminister für Landder wirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Herr Staatsminister Jung, ein. Bitte sehr, Sie haben gestellt, das Wort.

Protokoll ↗