Astrid Wallmann
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Ich darf für die Beantwortung das Wort an den hessischen Wirtschaftsminister geben, Herrn Staatsminister Mansoori. Bitte schön, Sie haben das Wort. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Abgeordnete Glanz, das Baupaket I enthält ein erstes Maßnahmenpaket mit dem Ziel, insbesondere den Wohnungsbau in Hessen für alle Prozessbeteiligten zu beschleunigen und kostengünstiger zu machen. Im Baupaket I ist auf Basis der Vorschläge der Kommission „Innovation im Bau“ eine Vielzahl von Maßnahmen, die Verfahren vereinfachen und übermäßige Bürokratie abbauen. Von diesen Änderungen profitieren zukünftig naturgemäß nicht nur die Antragsteller eines Baugenehmigungsverfahrens, sondern ebenso die genehmigende Seite, die kommunalen hessischen Bauaufsichtsbehörden und ihre Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Der Landesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass die Umsetzung des Baupakets I zu einem erhöhten Aufwand für die Kommunen bei der Bearbeitung von Bauanträgen führt. Gesetzesänderungen generell können, abhängig von ihrem Umfang, in einer unvermeidlichen Anlaufphase, in der das neue Verfahren gelernt, optimiert und vollständig integriert wird, zunächst einen erhöhten Umstellungsaufwand in der Verwaltungspraxis verursachen. Die damit verbundenen Effizienzgewinne sind zwar real, aber sie materialisieren sich oft erst mit einer zeitlichen Verzögerung. Um diesen Umstellungsprozess zu unterstützen, hat das Ministerium unmittelbar nach Inkrafttreten der Gesetzesänderungen umfassende Anwendungshinweise zu den mit dem Baupaket I eingeführten Neuregelungen veröffentlicht. Diese sollen die neue Verwaltungspraxis zügig umsetzen, bestehende Fragen klären und einen einheitlichen und effizienten Vollzug unterstützen. Hierzu steht das Ministerium ebenfalls in kontinuierlichem Austausch mit den Bauaufsichtsbehörden und Kommunen. Dadurch können auftretende Fragen, die über die Anwendungshinweise hinausgehen, zeitnah aufgegriffen und geklärt werden. Bei den Baugenehmigungsverfahren haben sich beispielsweise die Bearbeitungszeiten um mehr als ein Drittel verringert, soweit die unteren Bauaufsichtsbehörden das durch das Land Hessen zur Verfügung gestellte digitale Bauportal nutzen. Dies ist zu einem wesentlichen Teil auf die fortschreitende Digitalisierung der Verfahren zurückzuführen, die durch den mit dem Baupaket I erfolgten Abbau von Schriftformerfordernissen zusätzlich erleichtert wurde. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
