Prof. Dr. Roman Poseck
noch Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Meier, die Opfer des Nationalsozialismus dürfen niemals in Vergessenheit geraten. Die Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Verbrechen bleibt eine Verpflichtung für Staat und Gesellschaft. NS-Gedenkstätten leisten hierzu einen unverzichtbaren Beitrag. Sie bewahren historische Orte und Zeugnisse, erforschen die Verbrechen die und halten die Lebensgeschichten der Verfolgten und Erhessimordeten lebendig. anderen BundesSie führen uns die Singularität der Schoah vor Augen und erinnern zugleich an weitere Verbrechenskomplexe des nationalsozialistischen Regimes, darunter die nationalsoziadie listischen Euthanasiemorde an Menschen mit Behinderunden gen und psychischen Erkrankungen und die sogenannte mit Aktion T4. wirkSie zeigen, wie Ausgrenzung, Entrechtung und Verfolgung gesellschaftlich ermöglicht wurden. Damit sind sie verlozugleich wichtige Orte der historischen und politischen Bildung und stärken unsere Demokratie. Angriffe auf sie beschädigen deshalb nicht nur Gebäude oder Ausstellungen. Sie richten sich gegen die Erinnerung an die Opfer und gegen die historische Wahrheit. Die LanWort. desregierung verurteilt Angriffe, Schmierereien und Vandalismus gegen NS-Gedenkstätten ebenso wie die Relativierung oder Leugnung der nationalsozialistischen Verbrechen auf das Schärfste. Die NS-Gedenkstätten und ihre Beschäftigten können sich auf die Unterstützung des Landes verlassen. Die hessische Polizei steht ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Ihglei- re Angebote reichen von der Unterstützung bei konkreist ten Vorfällen bis zu langfristigen Präventionskonzepten, er- die auf die Bedürfnisse der jeweiligen Gedenkstätte zugestets schnitten werden können. Hierzu gehören insbesondere die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, die unter anderem zu technischen Sicherungsmöglichkeiten beraten, sowie polizeiliche Ansprechpersonen, die über Radikalisierungsgefahren und Erscheinungsformen in den unterschiedlichen Bereichen der politisch motivierten Kriminalität informieren. an 90/DIE Um die Gedenkstätten bei ihrer wichtigen Arbeit noch gezielter zu unterstützen, habe ich sie erst kürzlich in einem Schreiben auf diese Angebote hingewiesen. Zugleich habe ich an die weiteren Beratungs-, Unterstützungs- und Meldestellen erinnert, darunter unter anderem an die Opferschutzbeauftragten, das Demokratiezentrum und RIAS Hessen. Kommt es zu Straftaten gegen NS-Gedenkstätten, ergreifen die hessischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden die rechtlich gebotenen und zur Verfügung stehenden Maßnahmen, um die Verantwortlichen zu ermitteln und eine konsequente Strafverfolgung sicherzustellen. Täter dürfen nicht darauf vertrauen, unentdeckt oder unbehelligt zu bleiben. Mein ausdrücklicher Dank gilt den Menschen, die in den NS-Gedenkstätten Verantwortung übernehmen. Sie bewahren die Erinnerung an die Opfer und machen deutlich, welche Verantwortung daraus für unsere Gegenwart erwächst.
