hessischer-landtag.de ↗

Ingmar Jung

01.09.2026 Sitzungen 21/73

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Abgeordnete, die Erstellung von Wasserkonzepten obliegt den Kommunen Nachals Träger der Wasserversorgung. Es liegt in der Verantwortung der Kommunen, abzuwägen, wie mit den Wasserkonzepten gegenüber der Öffentlichkeit umgegangen wird. Verbindliche Vorgaben seitens des Landes zu einer Veröffentlichung bestehen nicht. Weil Sie konkret nach Bad Vilbel gefragt haben und ich dass grundsätzlich die Auffassung teile, dass derjenige, der fragen: Geld von der Öffentlichkeit erhält, auch darlegen muss, Hessen, was er damit tut, habe ich nachgefragt, ob es Gründe gibt. kümDie Aussage des Bürgermeisters ist aus meiner Sicht nachvollziehbar, dass das dortige Wasserkonzept Informationen über Anlagen der kritischen Infrastruktur beinhaltet. Das betrifft Hochbehälter, Speicher und Leitungen. In der Abwägung kommt er zu dem Ergebnis, dass er die Resilienz dieser Anlagen höher einschätzt als das InformationsinterWort. esse der Öffentlichkeit. Das hat er in nicht öffentlicher Sitzung mit den Gremien besprochen. Zudem hat er ausdrücklich jedem kommunalen Vertreter angeboten, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Das halte ich im Ergebnis für Sport, sehr gut vertretbar.

Protokoll ↗