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Frömmrich

GRÜNE 11.06.2026 Sitzungen 21/72

Waren wir allein in der Regierung?) Meine Damen und Herren, ebenso wenig ist der im Antrag vermittelte Eindruck zutreffend, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gingen voran. Im Gegenteil, beim Thema Bürokratieabbau ist und bleibt Hessen Vorreiter und Taktgeber. Mit dem zweiten Bürokratieabbaugesetz werden wir diesen Weg fortsetzen. Ich lade Sie ganz herzlich ein, uns Berichtspflichten zu nennen, die aus Ihrer Sicht unnötig sind und die wir per Gesetz oder Verordnung abschaffen oder reduzieren können – so, wie das im Übrigen viele Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger über unseren Bürokratiemelder getan haben und weiterhin tun. Lassen Sie mich abschließend noch ein paar Anmerkungen zum Dringlichen Antrag der Fraktion der Freien Demokraten machen. Dieser geht inhaltlich über die Einbringung eines Effizienzgesetzes hinaus. Selbstverständlich ist es der Landesregierung wichtig, den Sachverstand von Praktikern, Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen für die Entbürokratisierung zu nutzen. Wir haben schon vor knapp zwei Jahren an dieser Stelle über die Einrichtung eines hessischen Normenkontrollrats diskutiert. Die Landesregierung hat sich zu Beginn der Legislaturperiode aber entschieden, das Thema in agileren, informell aufgesetzten Strukturen anzugehen – Stichwort: Stabsstelle Entbürokratisierung und die Arbeitsgruppe Verwaltungsvereinfachung, die AVV. Wir arbeiten im Bündnis gegen Bürokratie eng mit den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern, dem Hessischen Bauernverband, aber auch mit den Kommunen und ihren Spitzenorganisationen zusammen. Die hessische Förderlandschaft haben wir bereits mit großem Engagement in den Fokus genommen. Eine Kommission unter Leitung des hessischen Finanzministeriums evaluiert in Zusammenarbeit mit den handelnden Akteuren alle Fördermittel des Landes im Hinblick auf ihre Vereinfachungsmöglichkeiten und die Wirksamkeit und – –

Protokoll ↗