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Dr. Daniela Sommer

11.06.2026 Sitzungen 21/72

Für die Landesregierung spricht die Staatssekretärin für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung, Frau Staatssekretärin Müller. Sie haben das Wort, bitte sehr. Karin Müller, Staatssekretärin im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Die Hessische Landesregierung begrüßt es sehr, dass die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP mit ihren Anträgen ein Thema aufgreifen, das uns alle angeht: Bürokratie abbauen und Wettbewerb stärken. Allerdings baut der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zunächst so etwas wie ein Luftschloss; denn die Entscheidung, ob und welche Pflichten entfallen, wird nur vertagt und in andere Rechtsetzungsverfahren verlagert. Schon mit der Überschrift wird eine falsche Erwartungshaltung geweckt. Die meisten Berichts- und Dokumentationspflichten stammen aus dem Bundes- oder dem Europarecht. Es gibt in Hessen keine einzige landesrechtliche Statistikpflicht zulasten der Wirtschaft. Europa- und bundesrechtliche Regelungen werden von dem Gesetz aber nicht erfasst, und Vorgaben des Bundes oder der EU können wir nicht im Alleingang aufheben. (Stephan Grüger (SPD): Hört, hört!) Zudem würde der vorgeschlagene Weg dazu führen, dass in den jeweiligen Fachgesetzen noch Pflichten enthalten sind, die durch ein anderes Gesetz aufgehoben wurden. Aber nur durch eine transparente Aufhebung in den Fachgesetzen bekommen Unternehmen und Verwaltung die nötige Klarheit. Sehr geehrte Abgeordnete, die Hessische Landesregierung will wie bisher Ross und Reiter beim Namen nennen und verzichtbare Berichts- und Dokumentationspflichten gezielt und explizit aufheben. Dass versehentlich Pflichten abgeschafft werden, die gegebenenfalls sinnvoll sind, kann nicht gewollt sein. Hier gehen wir bereits seit Beginn der Legislaturperiode unseren hessischen Weg. Mit dem Ersten Bürokratieabbaugesetz werden deshalb einzelne konkret benannte Berichts- und Dokumentationspflichten in den jeweiligen Fachgesetzen aufgehoben. Beispielsweise mussten Pflegeheimbetreiber bislang jährlich zum 31. Januar der zuständigen Behörde die im Vorjahr zu einer bestimmten Tätigkeit vorgesehenen Änderungen und die wöchentlichen Arbeitszeiten jeder Pflege- und Betreuungskraft berichten. Diese unnötige turnusmäßige Berichtspflicht, die seit dem ersten Jahr ihres Bestehens, 2012, rund 12,5 Millionen Euro gekostet hat, haben wir mit dem Bürokratieabbaugesetz I ersatzlos gestrichen. (Beifall CDU und SPD) Wir wollen regeln, dass turnusmäßige Berichte – wie im genannten Beispiel – entfallen, aber Berichte aus einem konkreten Anlass, das heißt beim Eintreten eines spezifischen Ereignisses oder Vorfalls, weiterhin erstellt werden müssen. Für solche sinnvoll abgestuften Lösungen bliebe aber mit dem vorgeschlagenen Effizienzgesetz kein Raum. Wir brauchen aber eine differenzierte Betrachtung, die Nutzen und Aufwand gegeneinander abwägt. Ganz nebenbei bemerkt: Staatsminister Ingmar Jung hat bereits – auch untergesetzlich – zahlreiche Berichtsund Dokumentationspflichten im Umwelt- und Landwirtschaftsbereich abgeschafft, die unter grüner Leitung aufgebaut wurden. Ich nenne als Beispiel die Abschaffung des Weidetagebuchs im Rahmen der Weidetierrichtlinie. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Kollege Wagner, wieder etwas gelernt! – Gegenruf Jürgen

Protokoll ↗