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Sandra Weegels

AfD 11.06.2026 Sitzungen 21/72

und Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer Straftaten begeht, egal ob im öffentWir lichen Raum oder im Internet, muss zur Verantwortung Kongezogen werden. Vorgeblich aus diesem Grund versucht Ja die Bundesregierung seit Langem, neue EingriffsmöglichAufkläkeiten im Internet zu schaffen. Accountsperren, erweiterte Auskunftsansprüche, neue Überwachungs- und Sanktionsinstrumente sollen angeblich notwendig sein, um Betroffene besser zu schützen. dadigitaler Der heutige Antrag von CDU und SPD reiht sich exakt Wirkung in diese politische Entwicklung ein. Der Begriff der digitalen Gewalt wird zunehmend als Sammelbezeichnung für und eine Vielzahl völlig unterschiedlicher Phänomene verwener- det. Auch jetzt und hier soll ein Begriff zur Grundlage politischer Maßnahmen gemacht werden, dessen Grenzen Ausstat- niemand exakt bestimmen kann. Sowohl die Bundesregierung als auch die von der Koalition zitierte LeSuBiA-Studie stellen nämlich ausdrücklich fest, dass der Begriff der digitalen Gewalt kein juristischer, sondern ein sozialwissenschaftlicher ist und bewusst auch Verhaltensweisen umPlattfasst, die nicht strafbewehrt sind. Nachmüssen Meine Damen und Herren, unser Rechtsstaat lebt von klaren Straftatbeständen, nicht von politischen Sammelbegriffen, nicht von moralischen Kategorien und sicherlich nicht von Begriffen, unter denen sich nahezu alles zusammenfassen lässt. (Beifall AfD) Was nicht justiziabel ist, kann auch nicht Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung sein. Der Rechtsstaat darf nicht anfangen, politische oder gesellschaftliche Missbilligung mit Strafwürdigkeit zu verwechseln. Die entscheidende Frage lautet in diesem Kontext also: Brauchen wir tatsächlich immer neue Gesetze, oder brauchen wir eigentlich nur die konsequente Anwendung der bestehenden? Bedrohungen, Deepfakes oder die Verbreitung intimer Aufnahmen müssen verfolgt werden. Aber dafür existieren bereits heute umfangreiche strafrechtliche Regelungen in schon bestehenden Gesetzen. Insofern könnte man unterstellen, dass es viel eher um Kontrolle geht und man diese Kontrolle als Schutz von Opfern verkaufen will. Meine Damen und Herren, die Koalition behauptet in ihrem Antrag, digitale Gewalt beeinträchtige insbesondere das Sicherheitsgefühl von Frauen. Täter zielten auf die soziale Isolierung im Internet ab. Niemand bestreitet, dass Beleidigungen, Bedrohungen oder gezielte Diffamierungen psychisch belastend sind. Aber wenn Frauen heute über ihre Sicherheitslage sprechen, denken viele wohl zuerst an sexuelle Übergriffe, an Belästigungen im öffentlichen Raum oder an Vergewaltigungen, die regelmäßig die Schlagzeilen bestimmen. Dass die größte Bedrohung des Sicherheitsgefühls nun ausgerechnet die soziale Isolierung im Internet sein soll, erscheint zumindest fragwürdig. In einem Punkt stimmen wir allerdings zu: Polizei und Justiz müssen gestärkt werden, also genau diejenigen, die täglich gegen reale Gewalt kämpfen, die sich mit schweren Sexualdelikten, Gewaltkriminalität und Bedrohungen im öffentlichen Raum befassen. Genau dort fehlt es vielerorts an Personal und Ressourcen. Da gilt es anzuknüpfen. Ferner stellt sich tatsächlich die Frage, ob die politischen Prioritäten überhaupt noch stimmen. Der Landtag soll gemäß Ihrem Antrag die angekündigten Maßnahmen der Landesregierung ausdrücklich würdigen, also unter anderem eine zentrale Ansprechstelle, ein Kompetenznetzwerk Deepfake, eine zentrale Beauftragte, neue Programme, neue Netzwerke und neue Verwaltungsstrukturen. Mit Verlaub, hier gewinnt der geneigte Leser den Eindruck, dass innerhalb kürzester Zeit ein kompletter Apparat rund um einen politisch aufgeladenen Begriff geschaffen werden soll. (Beifall AfD) Wenn nämlich Frauen Opfer schwerster Sexualdelikte werden, wenn Familien ihre Angehörigen durch Gewaltverbrechen verlieren, wenn sich Bürger im öffentlichen Raum zunehmend unsicher fühlen, erleben wir häufig jahrelange Debatten ohne vergleichbaren politischen Aktionismus. Bei digitalen Phänomenen hingegen entstehen innerhalb weniger Monate Aktionspläne, Kompetenzzentren, Netzwerke und Maßnahmenpakete. Das belegt doch ziemlich deutlich, dass die politischen Prioritäten nicht mehr stimmen. (Beifall AfD) Wenn, wie im Antrag der CDU, beklagt wird, dass Menschen durch digitale Gewalt an der freien Meinungsäußerung gehindert werden und somit zivilgesellschaftlichen Akteuren eine besondere Bedeutung zukommen soll, frage ich mich: Wie passt das damit zusammen, dass Organisationen wie HateAid, die als sogenannte Trusted Flagger erheblichen Einfluss auf die Löschung von Inhalten ausüben, durch die Regierungen finanziell gefördert werden? (Beifall AfD – Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist doch Quatsch!) Sie wollen die Meinungsfreiheit schützen. Gut, dann stoppen Sie die Geldmittel für Organisationen, die immer wieder den Eindruck politischer Einseitigkeit erwecken. Meine Damen und Herren, der Schutz vor Straftaten darf niemals zum Vorwand werden, die Meinungsfreiheit einzuschränken. (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hass ist keine Meinungsfreiheit! Auch nicht im Netz!) Die bestehenden Gesetze reichen aus. Sie müssen nur strikt angewendet werden. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. Gleichzeitig sage ich Ihnen, meine Damen und Herren: Wenn Ihnen der Schutz der freien Meinungsäußerung wichtig ist, sollten Sie vielmehr unserem Antrag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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