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Astrid Wallmann

11.06.2026 Sitzungen 21/72

Vielen Dank, Herr Dr. Büger. – Als Nächster hat der Abgeordnete Alexander Hofmann von der SPD-Fraktion das Wort. Alexander Hofmann (Wiesbaden) (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dr. Büger, Sie überschreiben Ihren Antrag mit „Wortbruch“. Das ist schon ein schwerer Vorwurf. Wer so einen Vorwurf erhebt, der sollte ihn auch belegen können. (Lucas Schmitz (CDU): So ist es!) Aber dazu komme ich später noch einmal. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Genau daran scheitert Ihr Antrag. (Lucas Schmitz (CDU): Genau!) Denn die zentrale Frage lautet doch: Welche Zusage gegenüber den Hochschulen wird denn eigentlich gebrochen? Die FDP bleibt eine Antwort darauf ganz klar schuldig. Ich habe auch eben keine richtige Antwort darauf gehört. Richtig ist aber, dass die Hochschulen 2025 einen erheblichen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts geleistet haben. Das war kein einfacher Schritt, weder für die Hochschulen noch für uns im Übrigen. Er erfolgte aber auf der Grundlage eines gemeinsam vereinbarten Letter of Intent zwischen Land und Hochschulen. Dieser Letter of Intent – damit die Gewichtung klar wird – wurde von dem Wissenschaftsminister, dem Finanzminister und dem Ministerpräsidenten persönlich unterschrieben. Dieser Letter of Intent hat ein klares Ziel: Die betroffenen Bau- und Infrastrukturmaßnahmen sollen weiterhin umgesetzt werden. Es hieß also nicht, dass wir irgendetwas davon nicht machen wollen. Genau daran kann und muss man am Ende die Landesregierung messen – nicht an der Zuspitzung der FDP, sondern an der Frage, ob die Mittel, wie geplant, an die Hochschulen zurückfließen. Nach den aktuellen Planungen lautet die Antwort darauf: Ja, das tun sie. Deshalb ist der Vorwurf des Wortbruchs auch nicht überzeugend. Denn bei genauer Betrachtung richtet sich die Kritik der FDP auch gar nicht gegen die Umsetzung der Projekte, sondern alleine gegen den gewählten Finanzierungsweg. Sie kritisieren, dass die Mittel aus der Schnellbauinitiative für den Hochschulbau eingesetzt werden. Aber genau dafür sind doch diese Mittel da. (Beifall SPD und CDU) Sie verwechseln nämlich immer den Investitionsbooster, auf den wir uns eigentlich beziehen müssten, mit den LuKIFG-Mitteln. Aber darum geht es eben gar nicht. Der Investitionsbooster soll Investitionen ermöglichen und Handlungsspielräume schaffen, gerade in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte. (Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat der Bundesgesetzgeber vorgehabt, Ihre Schulden zu begleichen?) Hessen nutzt diese Mittel eben vollständig für den Hochschulbau. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP, das ist keine Fehleinschätzung, das ist richtige Prioritätensetzung. Hochschulen sind ein zentraler Standortfaktor für unser Land. Sie bilden Fachkräfte aus, sie treiben Innovationen voran, und sie stärken auch die wirtschaftliche Entwicklung Hessens. Hinzu kommt: Die Rücklagen, über die wir hier sprechen, sind über Jahre hinweg aus Landesmitteln entstanden. In einer Situation, in der alle Ressorts Beiträge zur Haushaltskonsolidierung leisten mussten, wäre es doch kaum vermittelbar gewesen, auf die erheblichen Rücklagenbestände vollständig zu verzichten. Entscheidend ist nämlich, was danach geschieht. Hier zeichnen Sie ein Bild, das mit der Realität wenig zu tun hat. Die Hochschulen werden nicht benachteiligt. Sie profitieren als Erste von zusätzlichen Möglichkeiten, die eben durch den Wachstumsbooster entstehen und eben nicht aus den LuKIFG-Mitteln – nur, das haben Sie scheinbar ein wenig verwechselt. Die Hochschulen sind der einzige Bereich des Landes, für den die zur Haushaltskonsolidierung eingebrachten Rücklagen vollständig zurückgeführt werden. Das heißt, es gibt auch da keinen Verlierer. Hier wird die Argumentation der FDP besonders widersprüchlich. Sie kennen die Antworten der Landesregierung auf Ihre Kleine Anfrage vom 23. Januar 2026. Sie haben eben die Antwort des Ministers angesprochen. Dazu wird er, glaube ich, gleich auch noch etwas sagen. Aber allein schon in der Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde dargelegt, dass der Letter of Intent für das Jahr 2026 zunächst eine Rückführung von 10 Millionen Euro vorsieht. Durch die Schnellbauinitiative stehen nun aber bereits 74 Millionen Euro zur Verfügung. Das heißt, die Rückführung erfolgt nicht später. Sie erfolgt sogar früher als mit den Hochschulen ursprünglich vereinbart. Wer eine vereinbarte Rückführung beschleunigt, begeht keinen Wortbruch, sondern das Gegenteil ist der Fall. (Beifall SPD und CDU) Was wir hier also erleben, ist keine Debatte über gebrochene Zusagen. Wir erleben eine Debatte über unterschiedliche politische Bewertungen eines Finanzierungswegs. Darüber kann man diskutieren, das tun Sie ja auch. Was man aber nicht tun sollte, ist, aus jeder politischen Meinungsverschiedenheit gleich einen Skandal zu konstruieren, der keiner ist. Künftige Bauprojekte bleiben abgesichert. Die Investitionen kommen den Hochschulen zugute. Hessen stärkt damit weiterhin seinen Wissenschafts- und Innovationsstandort. Ihren Antrag werden wir natürlich ablehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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