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Kerstin Geis

SPD 11.06.2026 Sitzungen 21/72

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Moritz Promny, zu dem Zeitpunkt, als wir beide gemeinsam hier im Landtag als Abgeordnete gestartet sind – es ist schon einige Jahre her –, war ich Vorsitzende des Landeselternbeirats. Auch schon in dieser Zeit haben wir uns mit dieser Frage sehr intensiv auseinandergesetzt. Sie haben es – wo ist sie? Da, Entschuldigung – gesagt. Deshalb drängt sich zuallererst die Frage auf, was daran eigentlich – jetzt in dieser Aktuellen Stunde – aktuell ist. Ja, ein Verfahren, das sich jährlich wiederholt, ist jedes Jahr aktuell. Natürlich gibt es immer Familien, die mit einer Entscheidung unzufrieden sind. Das ist nachvollziehbar. (Moritz Promny (Freie Demokraten): 600 Schülerinnen und Schüler sind betroffen!) Aber man muss mit einigen Legenden aufräumen. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen: Die Situation bei der Verteilung war früher deutlich angespannter. In vielen Bereichen hat sich die Lage nicht verschärft, sondern entspannt. Dröseln wir das einmal gemeinsam auf. In Hessen ist das Elternrecht verfassungsrechtlich geschützt. Der Elternwille ist beim Übergang nach der Grundschule schulgesetzlich besonders stark ausgestaltet. Das ist ein tragender Grundsatz unseres Schulrechts, und das ist gut so; denn Eltern sind die Expertinnen und Experten für die Bedürfnisse ihres Kindes. Eine starke Stellung des Elternwillens ist auch deshalb sinnvoll, weil mehr als die Hälfte der Grundschulempfehlungen nachweislich falsch sind. Genau aus dieser hohen Stellung des Elternwillens entsteht überhaupt erst das Problem der Überwahl von Schulen. Auch hier findet Legendenbildung statt, die heute noch nicht aufgeklärt wurde. Eltern können den Bildungsgang ihres Kindes wählen und dann erst die Wunschschule benennen. Zentral bei diesem Wahlrecht ist und bleibt der Bildungsgang, und dem wird selbstverständlich Rechnung getragen. Natürlich kann man jährlich über die Kriterien der Platzvergabe streiten. Mehrere Kohorten von Landeselternbeiräten haben sich intensiv damit auseinandergesetzt und beschäftigt. Wenn man sich so lange mit dieser Frage beschäftigt hat, drängen sich zwei Schlussfolgerungen geradezu auf: Erstens. Eltern wollen, dass ihre Kinder den bestmöglichen Bildungsweg einschlagen. Das ist nachvollziehbar und lässt sich administrativ auch nicht abstellen. Im Gegenteil, es ist ein Zeichen unmittelbarer Verantwortung. Deshalb der Elternwille für uns ein so hohes Gut. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Zweitens, und das ist die ursozialdemokratische dazu. In unserem Schulsystem wird viel zu früh einsortiert. Meine Fraktion und ich sind deswegen nicht erst seit tern der Meinung, dass wir längeres gemeinsames benötigen. Für diese Form des Beschulens haben integrierte Gesamtschulen die größte Expertise. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ah!) Deshalb bin ich, um es vornehm auszudrücken, dert, (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Jetzt die Ideologie zum Vorschein! – Gegenruf Lisa (SPD): Jetzt hören Sie einmal zu! – Glockenzeichen) dass sie in der Debatte teilweise so dargestellt werden, seien sie eine schulische Ausweichlösung. – Das Gegenteil ist der Fall. Ein Schulsystem, das Zehnjährige einumsortiert, ist kein besonders modernes System. Es ziert, wie sich auch in dieser Debatte zeigt, vermeidbare Probleme. (Vereinzelter Beifall SPD – Dr. Stefan Naas Demokraten): Hahaha!) Die IGSen sind hier nicht Teil des Problems, sie sind der Lösung. (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): schön gekürzt! – Glockenzeichen) Übrigens sind auch die IGSen da, wo sie etabliert überwählt. Im Wetteraukreis ist zum Beispiel die schule Konradsdorf weit überwählt. Eines werden jedoch auch die besten Regelungen und beste System nicht vollständig lösen können. (Unruhe – Glockenzeichen) Ein Land hat keine unendliche Zahl von Schulen, Schulen haben keine unendlichen Kapazitäten. Kapazitäten hängen eng mit Investitionen und der Leistungsfähigkeit kommunaler Schulträger zusammen. Mein landkreis Groß-Gerau hat in den vergangenen Jahren heblich in seine Schulinfrastruktur investiert: rund halbe Milliarde Euro. Solche Investitionen entschärfen Situation deutlich und lösen so gelegentlich auch das blem der Zuweisung. Natürlich wird es auch da noch Zuteilungskonflikte Aber für genau diese Situation haben wir in Hessen ein währtes, gerichtlich überprüftes Verfahren. Es räumt Elternwillen einen hohen Rang ein, berücksichtigt gige Gründe und ermöglicht dort, wo mehr Anmeldungen als Plätze bleiben, eine faire Entscheidung. Das entspricht der Verfassung, dem Gesetz und der Rechtsprechung. Wer dieses System weiterentwickeln möchte, sollte immer wieder an kleinen Rädern drehen oder gar den ternwillen beschneiden. Das ist mit uns nicht zu Wenn Sie an einer nachhaltigen Lösung interessiert dann führt am längeren gemeinsamen Lernen kein vorbei. Wer das erkannt hat, hat die SPD an seiner Seite. Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Dr. Frank be (AfD): 5 % – Gegenruf Robert Lambrou ist 12 %! – Dr. Frank Grobe (AfD): 12 %, Entschuldigung!)

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