Frank Lortz
Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Staatssekretärin lich. Ines, bitte. Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Ministerium Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten ordneten! Herzlichen Dank für die Gedankenspiele Opposition, die ich heute gehört habe. Ich will nur kurz einschränken: Mit vielen Maßnahmen – Herr Sie haben beispielsweise die RTW und die Nordmainische S-Bahn genannt – hätten wir nichts zu tun. – Schauen bitte in den Landeshaushalt, (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ja!) schauen Sie bitte auf unsere Aktivitäten. Dann wissen wie viel wir damit zu tun haben. (Beifall CDU und SPD – Dr. Stefan Naas (Freie mokraten): Sie werden bei der Eröffnung mit sein, da bin ich sicher!) Wenn ich zurück zum Thema der Debatte kommen Uns ist natürlich klar, dass wir es bei all den Projekten, die wir haben – und das nicht nur in Hessen –, mit Riesenproblem zu tun haben; dass die tägliche heißt: Nicht das Bauen dauert am längsten, sondern darum herum. Genau deshalb wollen wir das ändern, deshalb modernisieren wir nicht nur die Infrastruktur – ja, Erhalt vor bau –, sondern auch den Verwaltungsapparat dahinter: mehr Tempo, mit mehr Pragmatismus und vor allen gen mit weniger Bürokratie. (Beifall CDU und SPD) Denn für uns ist eine gute Verkehrspolitik gleichzeitig eine Entbürokratisierungspolitik, weil hier sehr viele geln, Zuständigkeiten unterschiedlichster Ebenen, migungen und Prüfverfahren zusammenkommen. haben wir bereits mit dem Verkehrspaket I begonnen, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Mit dem Verkehrspaket II knüpfen wir genau hier an überprüfen ganz konkret die alltäglichen Verwaltungsprozesse dahinter. Herr Naas, Sie haben gesagt, Sie wissen nicht, was dahinter verbirgt. Ich glaube, Sie haben unsere Pressearbeit kritisiert. Aber wenn Sie diese sehr umfangreiche arbeit verfolgen, wissen Sie eigentlich, was sich verbirgt. Es steht klar und deutlich in vielen Presseveröffentlichungen geschrieben, und das finden Sie auch unsere Homepage. Konkret geht es nämlich um neun Maßnahmen, die wir Ergebnis bereits auf den Weg gebracht haben. Wir nicht nur Eckpunkte beschrieben, liebe Kollegen von AfD. Erstens. Die Einführung einer pauschalen Festbetragsförderung im kommunalen Straßenbau ist auch gleichzeitig Vielen ganz klar unser Bekenntnis zu einfachen Förderverfahren; das heißt, mehr Gestaltungsspielräume für unsere Kommunen. Schnellere Bewirtschaftung und weniger Verwaltungsaufwand lösen komplizierte Einzelabrechnungen und Nachweise ab. (Beifall CDU und SPD) FröhZweitens. Durch die Vereinfachung der Verwendungsnachweise sparen wir Zeit, Aufwand und Ressourcen. Vertrauen in unsere kommunalen Förderempfänger, vereinfachte Beleglisten und Bestätigungen lösen vielzählige Einzelfallfür prüfungen und detaillierte Nachweise ab. Drittens. Wir reduzieren die Regelwerke und stärken die Eigenverantwortung der Fördermittelempfänger durch VerAbgeeinfachungen im Vergabeverfahren. Die bisher sehr umder fangreichen Dokumentations- und Nachweispflichten enteines fallen vollständig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Naas, Viertens. Wir führen eine zeitliche Befristung der FörderSie anträge ein, sodass nicht genutzte Mittel schneller wieder für baureife Projekte eingesetzt werden können. Dazu gehört gleichzeitig – fünftens – die Abschaffung der festen Antragsfristen, sodass die Kommunen dann ganzjähSie, rig Förderanträge stellen können. Wenn eine Maßnahme förderfähig ist, dann muss sie auch umgesetzt werden könDenen, anstatt bis zum nächsten Stichtag zu warten. dabei (Beifall CDU und SPD) darf: Sechstens. Wir digitalisieren Förderanträge und Förderbescheide durchgängig. Was heißt das? – Die Kommunen können einfach und mit einheitlichen Antragsstandards dem Realität schnell und unkompliziert starten. alles Siebtens. Wir bauen Bürokratie bei Leitungsverlegungen ab. Bisher ist es so, dass für jeden kleinen Eingriff von beispielsweise Telekommunikations- oder VersorgungsunterNeu- nehmen in Straßenflächen jeweils eine einzelne Abbruchmit genehmigung erforderlich ist. Die neu eingeführte Anzeigepflicht löst allein bei Hessen Mobil mehr als 3.000 GeDinnehmigungsverfahren ab. Achtens. Wir führen den vorläufigen Schwerbehindertenparkausweis ein, weil die Betroffenen oftmals, bei monaauch telanger Bearbeitungszeit ihrer Anträge, bis sie ihren endRegültigen Feststellungsbescheid erhalten, nicht in der Lage Genehsind, die Voraussetzungen für eine Parkberechtigung zu erDeshalb füllen. Deshalb überbrücken wir das mit einem vorläufigen die blauen Parkausweis. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eine ganz konkrete Hilfe für diese betroffenen und Menschen im Alltag. (Beifall CDU und SPD) sich Neuntens unterstützen wir die Kommunen mit einem neuen Erlass bei der Ausweisung von Schulstraßen. Ja, er Pressesorgt für rechtliche und fachliche Klarheit für Städte und dahinter Gemeinden, um den Schulweg für unsere Jüngsten sicherer zu machen; auf (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): So ist es!) und ja, der ist nicht den Autos vorbehalten. im haben Sehr geehrte Damen und Herren, all diese Maßnahmen der stehen natürlich nicht isoliert, sondern Verkehrspaket I und II, Herr Müller hat es schon gesagt, greifen ineinander. Im Zentrum steht dabei die Reform des Hessischen Straßengesetzes. Herr Naas, auf Ihre Frage: Wir haben am 21. Mai die Anhörung im Kabinett beschlossen. Sie läuft, und Sie werden den Entwurf von uns im September erhalten. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Dieses Jahr?) Dieses Gesetz wird unser zentrales Steuerinstrument für schnellere, modernere und digitalere Infrastrukturverfahren. Wir werden künftig für bestimmte Vorhaben ein überragendes öffentliches Interesse gesetzlich festlegen. Warum? – Weil wir damit für wichtige Verkehrsprojekte mehr Tempo schaffen. Zudem sorgen wir durch eine neue Stichtagsregelung für mehr Planungssicherheit und eine Beschleunigung der Genehmigungsprozesse. Das verhindert nämlich, dass wir mit der Planung praktisch wieder von vorne beginnen müssen, wenn sich im Laufe von Verfahren die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern. Wir werden ebenso die Begrenzung der Planfeststellungspflicht auf die wirklich wesentlichen Änderungen klarstellen, sodass wir für Ersatzneubauten künftig keine Planfeststellung mehr brauchen. Wir gestalten die Verfahren natürlich insgesamt straffer und effizienter, indem wir beispielsweise die Stellungnahmefristen für Behörden kürzen, aber auch die Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren komplett digitalisieren.
