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Sascha Meier

GRÜNE 10.06.2026 Sitzungen 21/71

LeerverFrau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP fordert in ihrem Antrag zu Cum-Ex und Cum-Cum, Verfahren zu beschleunigen, erfolgdie Steuerverwaltung zu stärken, Verjährung zu vermeiden, Vermögen abzuschöpfen und enger mit Bund, Ländern Auch und europäischen Behörden zusammenzuarbeiten. Ja, das oder ist alles notwendig, aber neu ist es nicht, wenngleich ich dankbar bin, dass wir heute über dieses Thema sprechen. Bei Cum-Ex und Cum-Cum reden wir über die größten Steuerskandale der Bundesrepublik, über Steuerbetrug in nicht Milliardenhöhe, über hochkomplexe grenzüberschreitende abgeAktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag. Wir reden über Strukturen organisierter Wirtschaftskriminalität. Denn, wenn Banken, Fonds, Berater und internationale Finanzakteure über Jahre hinweg zusammenwirken, um dem eiStaat Steuern vorzuenthalten oder Erstattungen zu erhalten, elf auf die kein Anspruch besteht, dann ist das keine kreative Steuergestaltung, sondern dann ist das ein organisierter dem Angriff auf unser gemeinschaftliches Steuersystem. mehr Dabei sage ich ausdrücklich: Es geht nicht darum, alle Fristen- Banken unter Generalverdacht zu stellen. Viele kleine und wes- mittelständische Banken, Sparkassen und Volksbanken arist beiten solide und leiden selbst unter überflüssiger Bürokratie. zum (Beifall Tanja Jost (CDU)) SomEntlastung ist dort richtig. Er- (Beifall Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜeine NEN)) sich, Aber es macht einen Unterschied, ob wir über die regionale Bank vor Ort sprechen oder über große, international vernetzte private Finanzakteure mit spezialisierten Kanzin leien, Beratern und Handelsstrukturen. Bei den einen müsfür sen wir unnötige Bürokratie abbauen, bei den anderen müssen wir genauer hinschauen, Belege sichern, Schlupfin löcher schließen und Rückforderungen durchsetzen. sind. Genau da liegt der Widerspruch bei der FDP. Hier in die Hessen fordert sie die Einführung eines neuen Fristenmamit- nagements, Rückforderung und Aufklärung. In Bundesverantwortung war sie aber Teil einer Linie – man erinnere sich –, Aufbewahrungsfristen unter dem Stichwort BüCum- rokratieabbau zu verkürzen. Das passt nicht so ganz zurund sammen. Denn diese Belege entscheiden darüber, ob der Ver- Staat überhaupt noch prüfen, zurückfordern und abschöp1,9 fen kann. Die Linie muss deshalb klar sein: weniger Bürokratie für diejenigen, die ordentlich arbeiten, aber keine Erleichterung für ebenjene, die den Staat über Jahre ausgenutzt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hessen muss sich bei dem Thema nicht verstecken. Das ist jetzt mehrfach gesagt worden. Unter grüner Regierungsbeteiligung wurden hier die richtigen und wichtigen Grundlagen gelegt. 2018 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die bundesweit erste Cum-Ex-Anklage. 2019 konnte Hessen bereits auf rund 1,5 Milliarden Euro aus Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften verweisen, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gesichert bzw. aufgegriffen wurden. Ebenfalls 2019 wurde beim Finanzamt Kassel die Forschungsstelle Künstliche Intelligenz aufgebaut. Auf dieser Arbeit baut heute KICC, also KI gegen Cum-Cum, auf. Die hessische Steuerfahndung hat inzwischen über 100 Cum-Cum-Fälle aufgegriffen, bei denen es um rund 4 Milliarden Euro geht. Das zeigt: Eine moderne Steuerverwaltung ist die Voraussetzung dafür, dass sich der Staat gegen diese Formen organisierter Finanzkriminalität behaupten kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Tanja Jost und Sebastian Müller (Fulda) (CDU)) Aber Technik und Datenanalyse reichen nur so weit, wie auch Menschen da sind, die die Fälle prüfen, bewerten und bis zum Ende bearbeiten. Deshalb haben wir immer wieder deutlich gemacht: Steuerfahndung, Betriebsprüfung und Finanzverwaltung dürfen keine Sparbereiche sein. Wer dort nicht ausreichend investiert, verzichtet am Ende auf Einnahmen, die dem Land, den Kommunen und damit auch den Schulen, Kitas und sozialer Infrastruktur fehlen. Deshalb haben wir auch den Pakt für Steuergerechtigkeit bei den Haushaltsberatungen eingebracht. Leider wurde ebenjener auch durch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD, abgelehnt. Dennoch will ich positiv anmerken, dass die Landesregierung völlig zu Recht eine Bundesratsinitiative zur Vermögensabschöpfung angeschoben hat. Wenn alleine in Hessen wegen einer Rechtslücke rund 50 Millionen Euro nicht zusätzlich abgeschöpft werden können, dann muss diese Lücke geschlossen werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Esther Kalveram (SPD)) Diese Bundesratsinitiative ersetzt aber keine ausreichende Ausstattung der Behörden. Mehr Steuerfahndung, mehr Betriebsprüfung – das kostet erst einmal zusätzlich Geld, aber es rechnet sich. Schon ein Teil der zurückgeholten Mittel kann zusätzliches Personal finanzieren und politische Spielräume schaffen. Die Stärkung der Steuerverwaltung für mehr Steuergerechtigkeit sah unter anderem mehr Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder sowie mehr Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer vor. Auch auf Bundes- und Europaebene ist die grüne Linie klar: Cum-Ex und Cum-Cum müssen aufgearbeitet werden. Gesetzeslücken müssen geschlossen werden. Finanzinstitutionen müssen relevante Unterlagen lange genug aufbewahren. Behörden müssen über Grenzen hinweg besser zusammenarbeiten. Die Bürgerbewegung Finanzwende hat recht: Längere Aufbewahrungsfristen holen noch keinen Euro zurück.

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