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Pascal Schleich

AfD 10.06.2026 Sitzungen 21/71

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der von den GRÜNEN eingebrachte Gesetzentwurf zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft war in seiner ersten Fassung aus unserer Sicht unzureichend und in Teilen schlicht unbrauchbar für die landwirtschaftliche Praxis in Hessen. Eingegangen wurde im Kern vor allem auf den Bodenmarkt. Schutz brauchen unsere hessischen Landwirte aber auch in vielen anderen Bereichen: bei immer neuen EU-Vorgaben, bei überbordender Bürokratie, bei steigenden Energiepreisen und Betriebskosten sowie bei weggefallenen Absatzmärkten. Wer also den Eindruck erweckt, man könne die Lage der bäuerlichen Landwirtschaft allein durch neue Genehmigungspflichten, Vorkaufsrechte, Pachtpreisdeckel und zusätzliche Verwaltungsverfahren verbessern, greift viel zu kurz. (Beifall AfD) Die Forderungen im ursprünglichen Gesetzentwurf hätten bei ihrer Umsetzung vor allem zu mehr Bürokratie, zu mehr Unsicherheit und zu mehr Belastungen geführt. Vorgesehen waren unter anderem umfassende Genehmigungspflichten beim Grundstücksverkauf, strengere Vorgaben für Anteilserwerbe, neue Vorkaufsrechte, ein vorrangiges Pachtrecht, ein stärkerer Zugriff der Hessischen Landgesellschaft sowie neue Anzeige- und Beanstandungsverfahren im Pachtbetrieb. Es besteht kein dringender Handlungsbedarf, die bestehenden Regelungen grundsätzlich zu überarbeiten. Jedenfalls besteht kein Handlungsbedarf für einen Gesetzentwurf, der mit großem Anspruch startet und bei dem, wie es in der Anhörung deutlich wurde, an fast jeder entscheidenden Stelle nachgebessert werden muss. (Beifall AfD) Natürlich müssen unsere Landwirte bei der Existenzgründung und bei der Betriebserweiterung unterstützt werden. Die Betriebe müssen wirtschaftlich arbeiten und verlässlich planen können. Dafür braucht es eine klare Problemanalyse, wirkungsvolle Lösungen und verlässliche Rahmenbedingungen statt ideologischer Fantasien. (Beifall AfD) Auf der Grundlage der zahlreichen Stellungnahmen der Anzuhörenden haben Sie nun einen sehr umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt. Fast kein zentraler Punkt Ihres Gesetzentwurfs blieb unberührt. Hätten Sie vorher intensiver mit den Landwirten in Hessen gesprochen und sich ihre Lösungsvorschläge angehört, wäre Ihr Gesetzentwurf vermutlich anders ausgefallen: weniger bürokratisch, weniger umfangreich und vor allem praxistauglicher. (Beifall AfD) Die Konflikte, die durch Ihre Vorschläge entstehen würden, haben Sie ausgeblendet oder schlicht nicht gesehen. Die Umwidmung von Agrarflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Bau vieler Windparks sind Beispiele dafür. Genau deshalb reicht es nicht, im Änderungsantrag festzustellen, landwirtschaftliche Flächen müssten unter besonderem Schutz stehen, und ihr dauerhafter Verlust sei auf das notwendige Maß zu begrenzen. Das klingt richtig, aber entscheidend ist: Wer nimmt der Landwirtschaft konkret Flächen weg? Wer verteuert Flächen? Wer schafft Nutzungskonkurrenz? In § 1 des Gesetzentwurfs wollen Sie nachträglich den Zweck des Gesetzes erweitern. Aufgenommen werden soll, dass die Preisstabilität bei Nahrungsmitteln gefördert und eine sichere Ernährungsvorsorge auch in Krisenzeiten gewährleistet werden sollen. Landwirtschaftliche Flächen sollen unter besonderem Schutz stehen, ihr dauerhafter Verlust soll begrenzt werden. Diese Ergänzung zeigt, in der ersten Fassung des Gesetzentwurfs fehlte genau dieser Blick auf Ernährungssicherheit, Krisenvorsorge und den dauerhaften Verlust von Agrarflächen. Erst nach der ersten Lesung und nach den Hinweisen in der Anhörung haben Sie diese Punkte aufgenommen – besser spät als nie. Auch bei § 2 sieht man die Unsicherheit, die Ihren ursprünglichen Gesetzentwurf gekennzeichnet hat. Zunächst sollte das Gesetz bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken ab einer Größe von 0,5 Hektar greifen. Nun wollen Sie wieder auf 0,25 Hektar heruntergehen. Ursprünglich sollten Anteilserwerbe größer als 50 % erfasst werden. Nun sollen bereits Beteiligungen ab 25 % an Gesellschaften mit Eigentum oder Besitz an mindestens 5 Hektar landwirtschaftlicher Fläche genehmigungsfähig werden. Das ist kein kleiner redaktioneller Eingriff. Das bedeutet mehr Prüfungen, mehr Verwaltungsaufwand und mehr Rechtsunsicherheit. (Beifall AfD) Auch bei den Vorkaufsrechten und der Rolle der schen Landgesellschaft wird es nicht einfacher. Der sprungsentwurf wollte die HLG deutlich stärken, Bodenfonds vorsehen, Vorkaufsrechte ausweiten und tenzgründungen bevorzugt berücksichtigen. Nun soll sätzlich geregelt werden, dass bei mehreren Kaufinteressenten der bisherige Pächter das Vorkaufsrecht hat. klingt zunächst vernünftig, schafft aber neue Konflikte zwischen Eigentümern, bisherigen Pächtern und Kaufinteressenten. Beim Landpachtverkehr gilt das Gleiche. Anzeigepflichten, Beanstandungsmöglichkeiten und ein vorrangiges Pachtrecht klingen nach Schutz der Betriebe, können der Praxis aber mehr Verfahren, eine längere Phase Unsicherheit und zusätzliche Konflikte bedeuten. Immerhin wollen Sie elektronische Anzeige- und migungsverfahren ermöglichen. Das ist richtig, aber Digitalisierung macht die Bürokratie nicht automatisch besser – umso mehr, wenn die Bürokratie selbst und kompliziert ist. Auch der neue Bodenmarktbericht kann Transparenz schaffen. Aber ein Bericht schützt keinen Hektar land, wenn gleichzeitig Flächen durch Planung, projekte, Ausgleichsmaßnahmen und Nutzungskonkurrenz aus der Produktion gedrängt werden. Meine Damen und Herren, der Ursprungsentwurf war ausgereift. Der Änderungsantrag ist umfangreich, den Gesetzentwurf aber leider nicht besser. Er zeigt mehr, wie viele grundlegende Fragen im ersten offen waren. Unsere hessischen Landwirte brauchen weiteren ideologisch motivierten Experimente. Sie chen faire Rahmenbedingungen, weniger Bürokratie, zahlbare Energie, verlässliche Absatzmärkte und echten Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen. (Beifall AfD) Deshalb bleibt festzuhalten: Das Ziel, die bäuerliche wirtschaft zu erhalten, ist richtig, der Weg, den dieser setzentwurf und auch der Änderungsantrag wählen, aber nicht. Meine Fraktion wird den Gesetzentwurf nen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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