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Kerstin Geis

SPD 10.06.2026 Sitzungen 21/71

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen Herren! Auch wir haben das bereits in der ersten deutlich gemacht, Herr Müller. Das Ziel dieses Gesetzentwurfs teilen wir. Die Frage war nicht, ob wir die bäuerliche Landwirtschaft und die kleinen und mittleren Betriebe ken wollen. Die Frage war, ob die vorgeschlagenen mente geeignet sind, dieses Ziel tatsächlich zu erreichen. Genau das habe ich gestern auch bei Ihrer Kundgebung gesagt. Wir glauben nicht, dass diese Instrumente sind. Nach der Anhörung können wir diese Frage heute dierter beantworten. Wir wissen nicht erst seit der rung, dass die Entwicklung auf dem Bodenmarkt Sorgen bereitet. Steigende Bodenpreise, der zunehmende Einfluss außerlandwirtschaftlicher Investoren – den wir auch –, Schwierigkeiten bei der Hofnachfolge und Verlust landwirtschaftlicher Flächen, das sind ganz Herausforderungen. Betriebe stehen heute vor deutlich deren Bedingungen als noch vor einigen Jahren oder zehnten. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten diese Entwicklungen sehr ernst. Die Frage, wer zu Grund und Boden hat und ob Landwirtschaft auch tig von regional verwurzelten Betrieben getragen wird, für uns wesentlich. Sie ist mit regionaler Wertschöpfung genauso verbunden wie mit sozialer Gerechtigkeit. stehen für eine Landwirtschaft, die Wertschöpfung in Region hält, von kleinen und mittleren Betrieben dass wird und jungen Menschen eine Perspektive in der hessischen Landwirtschaft bietet. er- (Beifall SPD und vereinzelt CDU) ein der Die Konzentration von Flächen und wirtschaftlicher Macht auf immer weniger zunehmend externe Akteure sehen wir deshalb kritisch, auch weil die Entwicklung auf dem und Bodenmarkt weit über die einzelnen Kauf- oder Pachtentscheidungen hinauswirken könnte. Sie beeinflussen, ob dabei Betriebe fortgeführt werden können, ob Nachfolgen gelingegen und ob landwirtschaftliche Wertschöpfung dauerhaft in der Region bleibt. stärken Daher haben wir uns im Koalitionsvertrag dazu bekannt, den Vorrang selbstständiger Landwirtinnen und Landwirte gegenüber außerlandwirtschaftlichen Investoren bei Kauf und Pacht zu stärken. Die Zielrichtung des Gesetzentwurfs wir ist uns keineswegs fremd. Meine Damen und Herren, es ist ein nachvollziehbares, andere legitimes parlamentarisches Mittel der Opposition, einen glaube, Gesetzentwurf vorzulegen, um auf Probleme hinzuweisen irgendoder um die Landesregierung zum Handeln aufzufordern. mag Das ist hier auch passiert. Ebenso legitim ist es im Umdie kehrschluss, einen Gesetzentwurf daran zu messen, ob verdient. er handwerklich überzeugt. Ein Gesetz muss rechtssicher sein, präzise sein, in der Praxis funktionieren und vor allem die angestrebten Ziele tatsächlich erreichen. Genau hier liegen unsere Bedenken. Die Anhörung hat gezeigt, dass die Problembeschreibung vielfach geteilt wird. Sie hat aber ebenso gezeigt, dass erhebliche Zweifel bestehen, ob die vorgeschlagenen RegeKerstin lungen geeignet sind, die beschriebenen Probleme wirksam zu lösen. Das gilt nicht nur für die kommunale Ebene, sondern auch für einen erheblichen Teil der landwirtschaftlichen Praxis. Auch das konnten wir hören. Im Kern lautete die vielfach geäußerte Kritik, der Entwurf greife an und vielen Stellen zu weit, bleibe an anderen Stellen zu unLesung bestimmt und reglementiere Vorgänge, die zum normalen Wirtschaftsleben landwirtschaftlicher Betriebe gehören. stär- Diese Kritik ist nicht von der Hand zu weisen. Schauen wir uns einmal die Begriffe an. Politisch habe ich eine Instruungefähre Vorstellung davon, was mit agrarstruktureller Verschlechterung oder „ungesunder Flächenkonzentration“ gemeint sein könnte. Aber im Gesetz müssen solche Begeeignet griffe als anwendbarer Rechtsmaßstab funktionieren. fun- (Beifall SPD und Ingo Schon (CDU)) AnhöWenn sie das nicht leisten, entstehen erhebliche Vollzugsvielen unsicherheiten für die zuständigen Behörden und die Gefahr, dass gut gemeinte Regelungen später von Gerichten sehen kassiert oder anders ausgelegt werden. Hinzu kommt, ein der reale Landwirtschaftsgesetz sollte präzise dort ansetzen, wo tatsächliche Fehlentwicklungen entstehen. Es sollte besonanders problematische Fälle in den Fokus nehmen, aber Jahrnicht alltägliche Vorgänge, die für die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe notwendig sind. nehmen Zugang Deshalb hat uns der Änderungsantrag der GRÜNEN überkünf- rascht. Man hätte erwarten können, dass der Anwendungsist bereich nach den Einwänden präzisiert wird. Tatsächlich geschieht teilweise das Gegenteil. Die Flächenschwelle bei Wir Grundstücken wird abgesenkt, die Beteiligungsschwelle der bei Anteilsankäufen ebenfalls. Damit werden noch mehr geprägt Vorgänge davon erfasst. Auch wenn man Ihre Kritik ausdrücklich teilt, bleibt das handwerkliche Problem, dass nun eine noch höhere Zahl von Fällen mit den geschilderten unklaren Begriffen bearbeitet werden soll, inklusive alltäglicher unproblematischer Geschäfte als unbeabsichtigte Nebenwirkung. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, das halten wir für einen nicht tragfähigen Ansatz. Meine Damen und Herren, unser Maßstab ist ein anderer. Wir wollen wirksame Regelungen und zielgenaue Eingriffe. Vor allem ist Rechtssicherheit für uns zentral bei den Begriffen und in der Anwendung, damit ein Gesetz von denjenigen wirksam genutzt werden kann, die Verantwortung in Betrieben und Behörden tragen. Deshalb gilt auch hier der alte Satz: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Von einer Blockadehaltung kann hier überhaupt keine Rede sein. Diese Koalition wird abarbeiten, worauf wir uns im Koalitionsvertrag geeinigt haben. Wir legen Wert auf eine gründliche Analyse, rechtssichere Verfahren und einen engen Austausch mit der Praxis. Wir teilen das Ziel, die bäuerliche Landwirtschaft zu stärken. Die Anhörung hat bestätigt, dass Handlungsbedarf besteht. Sie hat uns aber nicht davon überzeugt, dass die vorgeschlagenen Instrumente der GRÜNEN die richtige Antwort auf diese Herausforderungen sind. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir freuen uns aber über die weitere Beratung zum Thema, wenn wir unser Landwirtschaftsgesetz vorlegen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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