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Frank Lortz

10.06.2026 Sitzungen 21/71

Vielen Dank, Kollegin Arnoldt. – Das Wort hat Frau Abgeordnete Wiebke Knell, FDP. Wiebke, bitte. Wiebke Knell (Freie Demokraten): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst beim Kollegen Müller und seiner Fraktion dafür bedanken, dass sie einen konkreten Vorschlag in die politische Debatte eingebracht haben. Sie wissen ja, ich diskutiere gerne über Landwirtschaft, den ländlichen Raum, Jagd und Forst. Gut, dass wir dann nicht mehr nur noch über die Vergangenheitsbewältigung wie beim Grünen Band und beim Waldgesetz sprechen, sondern auch einmal über eine andere Initiative – auch wenn Sie meine Meinung dazu schon kennen; aber dazu komme ich jetzt. Meine Damen und Herren, wir haben im Ausschuss eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass die GRÜNEN einen Änderungsantrag eingebracht haben. Damit werden auch einige der größeren Probleme des Gesetzentwurfs entfernt. Aber ich muss aus Sicht der FDP sagen: Der Gesetzentwurf ist trotzdem nicht geeignet, die beschriebenen Probleme zu lösen. Das haben im Übrigen nicht nur ich und die Kollegin Arnoldt gesagt, sondern auch der Bauernverband, die Familienbetriebe Land und Forst, der Landkreistag und die Landjugend haben das sinngemäß aufgeschrieben. Herr Kollege Müller, ich erkläre Ihnen auch noch einmal, warum das aus unserer Sicht so ist. Der Änderungsantrag löst die grundlegenden Probleme dieses Gesetzentwurfs nicht. Er ändert einzelne Punkte, aber die Grundannahme bleibt dieselbe, nämlich dass Hessen ein massives Problem mit Investoren, Bodenspekulation und Share Deals habe. Das ist aus unserer Sicht ein völlig überzeichnetes Bild der Realität (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt CDU) – genau, da kann man mal klatschen –; denn, wenn Sie auf die Zahlen schauen: Hessen ist nicht Ostdeutschland. Wir haben hier keine flächendeckende Eigentumskonzentration durch Agrarkonzerne. Der weit überwiegende Teil der landwirtschaftlichen Fläche befindet sich im Eigentum natürlicher Personen. Unternehmen besitzen in Hessen ungefähr so viel landwirtschaftliche Fläche wie die Kirchen. Das mag man politisch interessant finden, aber das ist noch kein Beleg für strukturelles Marktversagen. Natürlich gibt es auch steigende Bodenpreise. Natürlich gibt es auch Nutzungskonkurrenzen. Natürlich müssen wir auch wachsam sein. Aus Wachsamkeit darf aber keine pauschale Überregulierung erwachsen. Wer ein überzeichnetes Problembild zugrunde legt, der landet am Ende bei falschen Instrumenten. Genau das passiert meiner Meinung nach. Der Änderungsantrag beseitigt auch nicht die vielen neuen Rechtsunsicherheiten und Abgrenzungsfragen. Wann liegt eine „agrarstrukturell nachteilige Verteilung“ vor? Wann ist ein Preis überhaupt überhöht? Wann entsteht eine marktbeherrschende Stellung? Wann greifen Vorkaufsrechte? Was bedeutet das für Betriebe, die wachsen müssen, um investieren, modernisieren und eine Hofnachfolge ermöglichen zu können? All diese Fragen bleiben offen. Wenn wir das beschließen würden, würden wir dadurch eine massive Rechtsunsicherheit erzeugen. Meine Damen und Herren, der Aufbau neuer Bürokratie bleibt ein Problem dieses Gesetzentwurfs. Der Änderungsantrag streicht nicht die Genehmigungsanzeige und das Prüfverfahren. Im Gegenteil, der Anwendungsbereich wird teilweise sogar ausgeweitet. Für Landwirte, Verpächter, Käufer, Notare und Landratsämter bedeutet das am Ende mehr Verfahren, mehr Aufwand und längere Wege. Elektronische Verfahren ändern wenig daran. Ein schlechtes Verfahren wird bekanntermaßen nicht dadurch besser, man es digitalisiert. Hinzu kommt der hessische Sonderweg. Der Entwurf setzt bewährte bundesrechtliche Regelungen durch eigenes Landesrecht. Damit droht ein Flickenteppich, den Betrieben vielleicht nicht gerade hilft. Landwirtschaft braucht Verlässlichkeit, Planbarkeit klare Regeln, aber nicht noch mehr Sondervorschriften. Vorhin wurde es mir unterstellt, aber ich will nicht zuschauen, wie landwirtschaftliche Betriebe zugrunde hen. Das ist absolut nicht der Fall. Meine Damen und Herren, wer Landwirtschaft will, der muss auch Entwicklung ermöglichen, Eigentum achten, Hofnachfolge erleichtern und Bürokratie abbauen. Dieser Gesetzentwurf tut das nicht. Auch der Änderungsantrag ändert nichts Grundlegendes. Deswegen lehnen den Gesetzentwurf ab. Ich bin aber gerne dazu bereit, mit Ihnen über Themen der Landwirtschaft zu diskutieren. Ich dass das sehr wichtig ist. Wir sollten nicht nur über welche Gesetze aus der Vergangenheit sprechen. Es sein, dass Sie das anders als ich sehen. Ich glaube, Landwirtschaft hat unser aller Aufmerksamkeit Gerne können wir ansonsten auch mündliche Anhörungen machen. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten)

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