Frank Lortz
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Du bist gleich dran. Auf gehts. Hans-Jürgen Müller (Witzenhausen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung unseren Gesetzentwurf zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft. Bevor ich auf die Inhalte eingehe, möchte ich zunächst noch etwas zum Verfahren sagen; denn es ist schon wirklich bemerkenswert, wie Sie als Regierungsfraktionen mit diesem Gesetzentwurf umgegangen sind. Bei einem Thema, das die Zukunft der bäuerlichen Betriebe, den Zugang zu Land und die Entwicklung unserer ländlichen Räume betrifft, haben CDU und SPD eine mündliche Anhörung verhindert. Gerade Anhörungen dienen doch dazu, Argumente zu verstehen, Rückfragen zu stellen, Kritik aufzunehmen, Lösungswege abzuwägen und dadurch Gesetze zu verbessern. Wer von den eigenen Argumenten überzeugt ist, muss eine solche Debatte eigentlich nicht scheuen. Stattdessen wurde durch diesen Schritt die demokratische Beteiligung der betroffenen Verbände eingeschränkt. Umso interessanter ist das Ergebnis; denn die Anhörung hat die zentrale Behauptung der Landesregierung widerlegt, es gebe auf dem hessischen Bodenmarkt keinen besonderen Handlungsbedarf. Fast alle Stellungnahmen beschreiben sehr genau die Herausforderungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt in Hessen. Der Hessische Landkreistag spricht von „steigenden Bodenpreisen, zunehmender Flächenkonzentration und erschwerter Hofnachfolge“. Der Hessische Bauernverband fordert, „die regionale Agrarstruktur zu stärken und den Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen für ortsansässige Betriebe zu sichern“. Die Landjugend begrüßt den Entwurf als Unterstützung von Existenzgründungen beim Zugang zu Land und versteht ihn als Auftakt zu der Diskussion um ein Agrarstrukturgesetz. Verschiedene Verbände erinnern daran, dass Boden eben keine gewöhnliche Ware und nicht vermehrbar ist und der freie Markt diese besondere Ressource nicht im Sinne des Gemeinwohls steuern kann. Der ehemalige Leiter des Bodenmarktreferats im Bundeslandwirtschaftsministerium, der bereits 2015 – also, wohlgemerkt, unter schwarz-roter Regierung – Empfehlungen für die Länder erarbeitet hat, kommt zu dem Schluss, dass die aktuelle Gesetzeslage inhaltlich und formal überholt ist und der vorgelegte Gesetzentwurf die richtigen Instrumente vorschlägt. Die Kritik in den Stellungnahmen richtet sich überwiegend gegen die konkrete Ausgestaltung einzelner Regelungen – nicht gegen die grundsätzliche Zielrichtung. Wenn der Bauernverband sagt, es bräuchte kein neues Landesgesetz, dann bleibt er eine Erklärung schuldig, wie denn die angeprangerten Herausforderungen gelöst werden sollen. Das hätten wir gerne in einer mündlichen Anhörung gefragt. Das Problem der Share Deals, bei denen an den geltenden Gesetzen vorbei mit landwirtschaftlichen Grundstücken gehandelt wird, ist ohne Änderungen am geltenden Rechtsrahmen nicht zu lösen – genauso wenig wie das Problem der doppelten Grunderwerbsteuer. Die Anhörung hat deutlich gezeigt: Die Debatte dreht sich längst nicht mehr um die Frage, ob Handlungsbedarf besteht, sondern darum, wie gehandelt werden soll. Wir haben die Stellungnahmen ernst genommen und Anregungen aufgegriffen. Deshalb haben wir auch für te einen Änderungsantrag vorgelegt. Wir nehmen den Schutz der Ernährungssicherung drücklich als Ziel des Gesetzes auf. Wir passen die nehmigungsgrenze wieder an die kleinteilige hessische Agrarstruktur an. Wir verbessern die Regelung zu käufen und schließen Schlupflöcher, bevor sie zu Problem werden. Wir stärken aktive Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter durch ein Vorkaufsrecht für Wir schaffen mehr Transparenz durch einen regelmäßigen Bodenmarktbericht. Wir sorgen mit digitalen Verfahren dem dafür, dass Verwaltung und Betriebe nicht belastet werden. Kurz gesagt: Die Anhörung hat dazu beigetragen, den setzentwurf weiter zu verbessern und noch stärker auf hessischen Verhältnisse auszurichten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum ist dieser Gesetzentwurf weiterhin so wichtig? es eben nicht um irgendeine Detailfrage des Grundstücksverkehrs geht, sondern um die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft in Hessen. In der ersten Lesung hat der Minister den Eindruck weckt, auf dem hessischen Bodenmarkt gebe es gar Problem, und eine neue Regelung sei nicht erforderlich. Im Ausschuss hat dann Kollegin Arnoldt die Probleme durchaus gesehen. Aber als Mittel der Wahl hat sie unser Gesetz, sondern das im Koalitionsvertrag Landwirtschaftsgesetz genannt. Bei der Kundgebung gestern am Marktplatz hat Geis auch die Problemlösung mit einem Landwirtschaftsgesetz angekündigt. Später kam noch Staatssekretär dazu und ist wiederum auf die Linie des Ministers schwenkt, dass es kein Problem gebe, und hat damit die Notwendigkeit eines Landwirtschaftsgesetzes gestellt. Also, was gilt denn nun? Werden wir hier und te erfahren, ob Sie noch ein Landwirtschaftsgesetz auf Weg bringen und die Probleme des Bodenmarkts angehen, oder beerdigen Sie an dieser Stelle Ihren Koalitionsvertrag schon in der Mitte der Legislaturperiode? (Lena Arnoldt (CDU): Ah, nee!) Darauf erwarten wir und auch der Berufsstand am heute eine Antwort. Mal sehen, ob Sie die Antwort dig bleiben. Meine Damen und Herren, eine vielfältige Agrarstruktur ist kein Selbstläufer. Für den Erhalt von vielen bäuerlichen Familienbetrieben brauchen wir unter anderem einen denmarkt, auf dem nicht allein die größte Kapitalausstattung entscheidet. In aller Deutlichkeit will ich noch klarstellen, dass sich unser Gesetzentwurf nicht gegen triebliche Entwicklung richtet – Frau Knell, so, wie in der ersten Lesung befürchtet haben. Das ist hier lich nicht der Fall. Er richtet sich gegen Verdrängung gegen die Konzentration der Ressource Boden in weniger Händen. Er richtet sich auch gegen die Vorstellung – die scheinbar bei Ihnen vorhanden ist –, man könne Entwicklung einfach laufen lassen; denn dann wird später einmal überrascht feststellen, dass die bäuerlichen Strukturen verschwunden sind. In diesem Sinne empfehle ich dringend, die Blockadehaltung zur Lösung dieser drängenden Probleme aufzugeben. mehrere Ich sage es an der Stelle noch einmal ganz deutlich: Noch heu- mehr als eine Mietpreisbremse am Wohnungsmarkt – das ist meine persönliche Meinung – brauchen wir eine Pachtund Kaufpreisbremse für die Landwirtschaftsflächen in ausHessen. Ge- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) AnteilsMeine Damen und Herren, wenn wir nicht handeln, wereinem den wir bald immer mehr Dörfer ohne einen einzigen Vollerwerbslandwirt oder eine -landwirtin haben. Das kann ich Pächter. Ihnen ganz sicher sagen: Das wollen wir nicht. – Vielen Dank. zuunnötig (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) GeVizepräsident Frank Lortz: die Vielen Dank, Kollege Müller. – Das Wort hat Frau Abgeordnete Lena Arnoldt, CDU-Fraktion. Lena, bitte. Weil
