Timon Gremmels
Minister Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn kurz etwas zum uns Gesetzentwurf der FDP sagen. Ehrlich gesagt, die FDP, die Vorrei- einmal als Rechtsstaatspartei bekannt war, vermischt nun sozusagen die Exekutive und die Legislative. Ich finde, es ist doch richtig und wichtig, dass die Gemeindevertretungen, die Stadtverordnetenversammlungen und die Kreistage, auf der einen Seite die Rahmenbedingungen schaffen, aber auf der anderen Seite das exekutive Handeln doch nicht von den Mehrheitsbeschlüssen der Gemeindevertretungen abhängt. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Was? Das ist ganz wirr!) Deswegen gehört das in den Zuständigkeitsbereich der dortigen Verwaltung und sollte nicht durchmischt werden. (Oliver Stirböck (Freie Demokraten): Mehr Demokratie wagen!) Ich kann Ihnen sagen: Schauen Sie in die Hessische Verfassung, Artikel 62. Da steht der Schutz des Kulturdenkmals drinnen. Das kann auch nicht per Mehrheitsbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung geändert werden. Sie sind da auf dem Holzweg, sehr geehrte Damen und Herren von der FDP. (Beifall CDU, SPD und Hildegard Förster-Heldmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Lassen Sie mich zum Gesetzentwurf der Regierungskoalition kommen. Wir haben im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur im Rahmen der Anhörung dieses Gesetzentwurfs 19 Stellungnahmen studiert. Man kann ihre Verfasser klar in drei Gruppierungen einordnen: die Stellungnahmen der Denkmalfachwelt, der Eigentümer- und Wirtschaftsseite sowie der Kommunen. Alle drei waren sich einig: Das Hessische Denkmalschutzgesetz muss modernisiert werden – aber ohne den Denkmalschutz selbst infrage zu stellen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Mir ist es wichtig, das hier zu betonen. Da sind wir uns alle einig. Genau diese Maßgabe leistet der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom 26. Mai. Er nimmt die Bedenken und Hinweise aus der Anhörung ernst, aber er bewahrt das Gleichgewicht des Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen. Lassen Sie mich kurz daran erinnern, was in diesem ursprünglichen Gesetzentwurf steht. Die Verfahren werden schneller gemacht, und zwar mit einer Vollständigkeitsfiktion und einer verkürzten Bearbeitungszeit, die durch die neue Genehmigungsfiktion abgesichert wird. Er macht Verfahren digital, indem das Bauportal Hessens ab 2027 für denkmalschutzrechtliche Genehmigungen nutzbar gemacht wird. Da gilt mein Dank Wirtschaftsminister Mansoori. Das ist eine gute Zusammenarbeit. Hier ist wirklich eine Entbürokratisierung, eine Verwaltungsvereinfachung erreicht worden. Herzlichen Dank in Richtung des Wirtschaftsministers. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Wir machen die Verfahren schlanker, indem Standardmaßnahmen von der Genehmigung freigestellt werden. Ich habe schon einmal gesagt, dass die Bad- oder Küchenrenovierung in einem denkmalgeschützten Gebäude künftig genehmigungsfrei ist. Das ist auch richtig so. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Das ist kein Eingriff in das Denkmalrecht?) Das ist eine echte Erleichterung, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Auch das Beteiligungsverfahren zwischen Unterer Denkmalschutzbehörde und der Denkmalfachbehörde, unserem Landesamt, wird neu ausgerichtet. Nicht zuletzt harmonisieren wir denkmalrechtliche und bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren. Das sind große Schritte in Sachen Bürokratieabbau. Das ist der richtige Weg, den dieses Denkmalschutzgesetz geht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Inhaltlich berücksichtigen wir stärker als bisher die ehrenamtliche Denkmalpflege, die wirtschaftliche Zumutbarkeit sowie die Belange der erneuerbaren Energien. Wir passen das Gesetz an die veränderte Weltlage an, indem wir zum einen den Klimaschutz ernst nehmen, aber auch bei Militärbauten die Errichtung erleichtern sowie Regelungen zur Katastrophenvorsorge eingeführt haben. Der Änderungsantrag schärft den Gesetzentwurf an fünf Stellen. Lassen Sie mich noch einmal kurz darauf eingehen. Zum Ersten. Das Beteiligungsverfahren. Die denkmalfachlichen Verbände haben uns in der Anhörung eine deutliche Botschaft mitgegeben. Wir dürfen nicht die Interpretation zulassen, dass es eine Zweiklasseneinordnung der Denkmäler gibt. Ein Denkmal ist ein Denkmal und kein Denkmal erster oder zweiter Ordnung. Diese Botschaft haben wir vernommen und diesen umstrittenen Begriff aus dem Entwurf herausgenommen und durch klare, fachlich tragfähige Anknüpfungspunkte für das Einvernehmen ersetzt. Wir haben auf die Experten bei der Anhörung gehört, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Diese können sowohl das Denkmal selbst als auch die geplanten Maßnahmen betreffen. So werden wir der Vielseitigkeit der hessischen Denkmallandschaft gerecht. Ob diese Voraussetzung des Einvernehmens aber vorliegt, prüft die Untere Denkmalschutzbehörde nunmehr vorrangig eigenverantwortlich – eine echte Stärkung der kommunalen Ebene, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist der richtige Weg. Wir wollen die Kommunen stärken. Zweitens. Die Bürokratie beim Eigentümerwechsel. Hier sind wir von den Wirtschafts- und Eigentümerverbänden darauf hingewiesen worden, dass eine doppelte Anzeigepflicht niemandem nutzt. Wir haben entschieden, dass, wenn nur einer diese Anzeigepflicht hat, das auch eine deutliche Entbürokratisierung ist. Das macht es den Eigentümern leichter, die eine denkmalgeschützte Immobilie kaufen. Drittens haben wir die Patronatsbauten in das Gesetz aufgenommen, die in Kirchenrechtsverträgen ausdrücklich benannt sind. Viertens. Wir haben den Schutz vor illegalen Eingriffen verstärkt. Wer Kulturdenkmäler mutwillig zerstört, muss damit rechnen, dass sich das für ihn auch ökonomisch nicht rechnet. Bisher war der Bußgeldrahmen so niedrig angesetzt, dass die Bußgelder auch ignoriert werden konnten. Wir haben uns in dieser Frage ausnahmsweise an Bayern orientiert. Die haben eine deutliche Erhöhung vorgenommen. Sich daran zu orientieren, kann nicht schlecht sein, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir haben auch verfassungsrechtliche Absicherungen mit in das Gesetz aufgenommen. Deswegen ist mir am Ende noch einmal besonders wichtig, zu betonen, dass eine liche Entbürokratisierung, eine Verfahrensvereinfachung und eine Stärkung der kommunalen Ebene erzielt Es ist wirklich ein sehr modernes Denkmalschutzgesetz, welches den Denkmalschutz, der in der Verfassung legt ist, klar und deutlich aufzeigt. Wir werden im weiteren Verfahren noch zwei Verordnungen auf den Weg bringen. Mir ist noch einmal weil heute viele Fraktionen ihre kommunalpolitischen Runden hatten, zu betonen, dass wir die Kommunen der Umsetzung nicht alleine lassen. Ich finde, Frau Heldmann, es ist ein Unding, zu sagen, die Unteren malschutzbehörden seien personell schlecht ausgestattet und fachlich nicht dazu in der Lage, das zu bearbeiten. (Hildegard Förster-Heldmann (BÜNDNIS GRÜNEN): In Teilen, in Teilen!) Ehrlich gesagt, finde ich, ist das ein Unding. Schon te arbeiten alle auf der gleichen Grundlage, nämlich der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes. Deswegen aus meiner Sicht die Mitarbeitenden auch in den Denkmalschutzbehörden dazu qualifiziert. Damit sie mit dem neuen Gesetz umgehen können, werden wir insgesamt 36 Förderungen vornehmen, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer dafür zuständigen richtung geschult werden. Das Land Hessen übernimmt Kosten dafür. Das ist auch ein klares Zeichen in Richtung der Kommunen. Wir unterstützen sie bei der Fortbildung, damit das neue Gesetz und die neue Grundlage auch angewandt werden können. (Beifall CDU und SPD) Gestatten Sie mir abschließend einen herzlichen Dank die Koalitionsfraktionen und an meine Fachabteilung. Bührmann und Ihr Team – oben auf der Tribüne –, dass Sie da sind. Das war eine ganz großartige wir haben alle dabei viel gelernt. Vielen Dank auch das Landesamt für Denkmalpflege, das uns fachlich sachlich gut begleitet. In diesem Sinne freue ich mich eine hoffentlich breite Zustimmung für ein wirklich vatives, tolles und gutes Gesetz. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)
