hessischer-landtag.de ↗

Lothar Mulch

AfD 10.06.2026 Sitzungen 21/71

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Denkmalschutz ist einfach, wenn die Kassen voll sind, wenn die Einnahmequellen des Landes und der Kommunen sprudeln. Denkmalschutz ist schwierig, wenn das Gegenteil der Fall ist, wenn sich das Land auf Kosten der kommenden Generationen verschuldet, wenn den Kommunen der Haushaltsausgleich nicht mehr gelingt und wenn unsere Landkreise, Städte und Gemeinden in finanzieller Hinsicht mit dem Rücken an der Wand stehen. Genau dort stehen wir jetzt: mit dem Rücken an der Wand. Wie das so oft ist: In schwierigen Situationen sucht man dann andere, die man für die Misere mitverantwortlich machen kann. So hat man auch den Denkmalschutz ins Visier genommen. Er muss als Sündenbock herhalten. Er wird aktuell für alles Mögliche verantwortlich gemacht. Es richten sich, landauf, landab, begehrliche Blicke auf unsere Denkmale bzw. auf die Mittel, die wir für deren Erhalt aufwenden. Der Druck auf den Denkmalschutz steigt. (Beifall AfD) Fast könnte man meinen, die Bundesländer lieferten sich einen Überbietungswettbewerb darin, wer dem Denkmalschutz am erfolgreichsten zu Leibe rückt. In der Anhörung tat sich eine Kluft zwischen denen auf, die den Denkmalschutz aus einer wissenschaftlichen sowie kulturell identitätsstiftenden Sicht heraus verstehen, und denen, die ihn vor allem aus wirtschaftlichen und monetären Gesichtspunkten heraus betrachten. Ein Beispiel dazu haben Sie eben gehört. Damit komme ich zur Drucks. 21/3347 von der FDP-Fraktion. Sie hat einen disruptiven Gesetzentwurf vorgelegt. Das sage nicht ich, das sagt die FDP selbst. Offensichtlich ist sie auch noch stolz darauf. Das ist ein Gesetzentwurf, mit dem das Schicksal unserer Denkmäler in die Hand der Gemeindevertretungen, der Bürgermeister und der Partikularinteressen gelegt werden soll. Disruptiv bedeutet zerstörerisch. (Beifall AfD) Genau das ist das Machwerk der kleinsten Partei für unsere Denkmale. Das ist ein Gesetzesvorhaben, das den Denkmalschutz zerstören würde. Herr Dr. Naas, verstehen Sie mich nicht falsch. Das kann man freilich so machen. Wenn Sie auf so etwas auch noch stolz sind, dann ist das allein Ihre Sache. Aber es gibt da ein Problem: Wir haben in Hessen ein Buch, auf dem außen „Verfassung“ steht. In dem Buch gibt es den Artikel 62. Er besagt, dass unsere Denkmale den Schutz des Staates genießen. Wenn Sie das umsetzen wollen, was Sie vorschlagen, müssten Sie zunächst die Verfassung ändern. Solange Sie das nicht getan haben, ist Ihr Entwurf, den Sie als zerstörerisch bezeichnen, nur eines: Er ist verfassungswidrig. (Beifall AfD) Der Entwurf der Fraktionen der CDU und der SPD ist das nicht. Dennoch ist er für uns nicht zustimmungsfähig. Insbesondere der im ursprünglichen Entwurf verwendete unbestimmte Rechtsbegriff des „Denkmals von besonderer Bedeutung“ rief Kritik hervor. Man befürchtete hinsichtlich der Denkmale eine Zweiklassengesellschaft. Die GRÜNEN eilten zur Hilfe und reichten einen Änderungsantrag ein. Der unbestimmte Rechtsbegriff wurde gestrichen. Er wurde durch eine maßnahmenbasierte Auflistung ersetzt. Damit werde das Problem, so die GRÜNEN, umgangen. Aber das Problem zu umgehen, bedeutet nicht, dass das Problem gelöst ist. (Beifall AfD) Denn fest steht: Auch nach der Novelle würde es Denkmale geben, die das Privileg erhalten würden, dass sich das Landesamt für Denkmalpflege mit seiner herausragenden Expertise ihrer annehmen würde, und es würde unzählige Denkmale geben, bei denen das nicht der Fall ist. Für die wäre dann die Untere Denkmalschutzbehörde zuständig. Das wäre dann unkritisch, wenn bei der Unteren Denkmalschutzbehörde das Fachwissen vorhanden wäre, das erforderlich ist, um die neuen Aufgaben zu übernehmen. Das hat auch die CDU-Fraktion erkannt. So soll § 21 Absatz 4 Satz 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz lauten: „Die fachliche Qualifizierung und personelle Ausstattung der Unteren Denkmalschutzbehörde muss Gewähr dafür bieten, dass die so übertragene Zuständigkeit fachgerecht erfüllt werden kann.“ Ja, natürlich gibt es das ganz zweifellos. Es gibt die Untere Denkmalschutzbehörde, die derart ausgestattet ist, dass dort der promovierte Kunsthistoriker neben dem Archäologen arbeitet und die Restauratoren mit zum Team gehören. Aber genauso gibt es Untere Denkmalschutzbehörden, bei denen das nicht der Fall ist. Bei denen gibt es Mitarbeiter, die vorher in der Führerscheinbehörde oder in der unteren Jagdbehörde tätig waren. Ich zitiere die Deutsche Stiftung Denkmalschutz: Die fachliche Aufstellung und personelle Ausstattung dieser Behörden sind im Land Hessen sehr „inhomogen“. – Wenn die Landesregierung ohne Evaluation der Fähigkeiten und Kapazitäten der Unteren Denkmalschutzbehörden diesen neue Aufgaben zuweist, ist das fahrlässig und wird schiefgehen. (Beifall AfD) Wenn wir dadurch Denkmale verlieren, steht eines fest: Wir werden sie unwiederbringlich verloren haben. Zum Ende meiner Rede gestatten Sie mir noch Bemerkung: Es ist immer wieder ein Schauspiel, leben, wie in den Beratungen Abgeordnete der Koalition, wie die guten Kollegen Schmitz und Kaffenberger, bei den Veranstaltungen unseres Landesamtes für malpflege regelmäßig durch Abwesenheit glänzen, (Beifall AfD) mit einer schier unerträglichen Arroganz mir und den nen Unkenntnis, Unwissenheit und mangelndes Fachwissen unterstellen. Das gilt auch für diese denkmalpolitische Angelegenheit. (Beifall AfD) Dazu sage ich nur eines – ich sage es, wie es ist –: Sie Ihr Umfeld hatten Jahre und Jahrzehnte Zeit, unser sen voranzubringen. Das Resultat Ihres Sachverstandes, Ihrer Kenntnisse und Ihres Fachwissens sind Stagnation, Deindustrialisierung und ein Bundesland auf dem Weg den Rand des Ruins. (Beifall AfD) Sie haben unser Hessen herabgewirtschaftet. Wir keiner Maßnahme zustimmen, die zur Folge hat, Ihrem Dilettantismus jetzt auch noch unsere Denkmale in Hessen zum Opfer fallen. Wir begreifen den Denkmalschutz als einen außergewöhnlich wichtigen Beitrag Sicherung kultureller Identität. Ich sagte es bereits, ich wiederhole es noch einmal: geht nicht um die kulturelle Identität von irgendjemandem. Vielmehr geht es um unsere kulturelle Identität. Das ist kulturelle Identität des deutschen Volkes. Wir werden beide Gesetzentwürfe ablehnen. Glück auf. (Beifall AfD)

Alle Reden von Lothar Mulch Protokoll ↗