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FDPBijan Kaffenberger

SPD 10.06.2026 Sitzungen 21/71

Desind Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Anwesende! Ich habe Das es schon in der ersten Lesung gesagt, und ich wiederhofrage le es heute: Ich bin der Überzeugung, dass sichtbares, GRÜ- gemeinsames Kulturgut unseren sozialen Zusammenhalt stärkt. Am Ende eines, wie ich sagen würde, äußerst konstruktiven Gesetzgebungsverfahrens bin ich weiterhin davon Wer überzeugt, dass der staatliche Denkmalschutzauftrag bürzu? gerfreundlich ist und dass vor allem dies und ein modernes Denkmalrecht sich nicht gegenseitig ausschließen. Ganz im Gegenteil, der heute vorliegende Gesetzentwurf mit seiner Änderung ist das beste Beispiel dafür. (Beifall SPD und CDU) Ich möchte deswegen jetzt noch einmal auf drei zentrale handlungsleitende Merkmale eingehen, die uns als HessenKoalition in diesem Verfahren wichtig waren: Erstens. Wir gestalten den hessischen Denkmalschutz künftig bürokratiearm aus. Er wird schnell. Er wird vor allem – das ist mir als digitalpolitischem Sprecher wichtig – digital. Künftig können die Anträge elektronisch gestellt werden. Die Behörde prüft dann innerhalb eines Monats die Vollständigkeit, und innerhalb von drei Monaten wird entschieden. Wenn nicht, gilt der Antrag als genehmigt. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Das ist aber schön!) Das ist die viel zitierte Genehmigungsfiktion – Kollege Naas freut sich schon –, und die greift in diesem Fall. Außerdem harmonisieren wir das denkmalschutzrechtliche Verfahren mit der Baugenehmigung. Auch das spart Zeit, und es schafft vor allem für diejenigen, die Maßnahmen durchführen, die wichtige Planungssicherheit. Zweitens. Wir stärken unsere Kommunen, und wir schenken ihnen etwas ganz Wichtiges: Vertrauen. In der Anhörung hat es, glaube ich, der Präsident des Landkreistags, Landrat Bernd Woide, gesagt, und heute Mittag habe ich – einige von uns hatten kommunalpolitische Runden – mit dem Bürgermeister aus Wetzlar kurz gesprochen, mit dem Kollegen Wagner. Auch der hat es uns an dieser Stelle noch einmal versichert und uns gelobt. – Nicht mit dem Kollegen Wagner, sondern mit Manfred Wagner. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Völlig unverdächtig!) – Genau. – Wir stärken die Kommunen. Wir schenken ihnen Vertrauen und lassen künftig die Unteren Denkmalschutzbehörden in vielen Fällen deutlich eigenständiger entscheiden, und das ist gut. (Beifall SPD und CDU) Den dritten wesentlichen Punkt will ich deutlich machen, weil es Kritik gab. Aber ich kann Ihnen allen versichern: Wir senken mit diesem Gesetzentwurf keine Schutzstandards ab. Es gilt auch weiterhin, beim Abbruch das Benehmen mit dem Landesamt herzustellen. – Ja, das Benehmen, aber nicht mehr das Einvernehmen. Ein kleines Wort, das Großes ändert. Die Schutzstandards bleiben aber erhalten, und ich kann Ihnen versprechen: Es wird in Hessen keine Denkmäler erster und zweiter Klasse geben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es wird künftig komplexe und weniger komplexe Maßnahmen geben. Es ist dann auch nur richtig, dass es entsprechend komplexe und weniger komplexe Genehmigungsverfahren gibt. Wer Eigentum besitzt oder erwirbt, wird künftig gestärkt mit fairen Regeln und dem Kriterium der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Die steuerlichen Bescheinigungen gibt es dann künftig auch von der UDB aus einer Hand. Das ist eine gute Lösung für diejenigen, die an ihrem Denkmal etwas machen wollen. Die Anhörung im Ausschuss hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf auf viel Zustimmung seitens des Handwerks, der Kommunen, aber auch der Wirtschaft trifft. Ja, es gab – ich habe es schon einmal gesagt – auch Kritik aus der Fachwelt, aus verschiedenen Bereichen. Aber als Koalition von CDU und SPD haben wir uns intensiv – wie unser Änderungsantrag auch gezeigt hat – mit dieser Kritik auseinandergesetzt, und wir haben den Änderungsantrag auf den Weg gebracht. Einen Großteil dieser Kritik haben wir konstruktiv und sachgerecht aufgegriffen und in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf auch berücksichtigt. Ich würde sagen, diese Änderungen wahren dabei weiterhin unseren innovativen, unseren bürgerfreundlichen Anspruch und entwickeln den Gesetzentwurf am Ende so weiter, dass er dieser Kritik gerecht und damit noch besser wird. (Beifall SPD und CDU) Wir entlasten die Eigentümerinnen und Eigentümer durch ein präzises und vor allem ein zugeschnittenes Verfahren und lassen zugleich – das war auch der Stiftung Denkmalschutz zu Recht wichtig – den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag für unsere Denkmäler aus Artikel 62 der Landesverfassung unangetastet. Auch der Wegfall von doppelten Anzeigepflichten entlastet bei einem Eigentümerwechsel alle Beteiligten spürbar. Wir regeln die Beteiligungsmodalitäten, vor allem für die Fachbehörde, klarer und trennschärfer. So beschleunigen wir die denkmalschutzrechtlichen Verfahren und sorgen am Ende für eine einfache Handhabe in den Verwaltungen. Wir können hier immer viel beschließen auf dem Papier, aber am Ende ist es in der Anwendung entscheidend, dass dieses Gesetz klar ist und die Verwaltung weiß, wie sie es zu handhaben hat und was sie tun muss. Das erreichen wir zusätzlich noch einmal besser durch diesen Änderungsantrag. Das Verfahren zum Schutz der Denkmäler wird präzisiert und verfassungsfest abgesichert. Ich kann deswegen abschließend festhalten: Wir haben mit dem Gesetzgebungsverfahren einiges geleistet. Wir haben Kritik ernst genommen, vor allem zugehört und im parlamentarischen Verfahren einen guten Gesetzentwurf noch besser gemacht. Ich bin zuversichtlich, dass wir deswegen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf am Ende ein bürgerfreundliches, ein modernes Denkmalschutzrecht schaffen – vor allem ein Denkmalschutzrecht, das dem grundlegenden Schutzauftrag, den wir nach unserer Landesverfassung für Denkmäler haben, unserem historischen und kulturellen Erbe auch vollumfänglich gerecht wird. Mit diesem neuen und vor allem modernen Denkmalschutzgesetz machen wir am Ende Hessen zum Vorreiter in der Bundesrepublik für eine nachhaltige und auf Erhalt und Pflege der Denkmäler ausgerichtete Denkmalschutzrechtsnovelle. Ich bedanke mich und würde mich über breite Zustimmung aus diesem Hause freuen. Ich wünsche uns noch eine gute weitere Debatte. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

Protokoll ↗