hessischer-landtag.de ↗

Sascha Meier

GRÜNE 10.06.2026 Sitzungen 21/71

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will zu Beginn ausdrücklich sagen: BÜA ist eine gute Idee, eine Idee, die wir in der damaligen Legislaturperiode – ich glaube, es war im Schuljahr 2017/2018 – erfolgreich im Rahmen eines Pilotprojektes entwickelt und eingeführt haben. Wir haben damals mit der BÜA einen entscheidenden, innovativen, zukunftsgerichteten und augenscheinlich auch gut durchdachten Impuls – und Reformschritt – zur Neuausrichtung des Übergangs von der Schule in den Beruf gesetzt. Eine große Anerkennung des damals schwarz-grünen Erfolgs ist es im Endeffekt, wenn diese Maßnahme nicht abgeschafft, sondern verstetigt wird. Das zeigt, dass bewährte politische Maßnahmen auch über Koalitionsgrenzen hinweg Bestand haben können. Wir sind uns also zumindest darin einig, dass BÜA richtig, gut und wichtig ist, gerade für die jungen Menschen, die bisher im System durchs Raster gefallen sind; für diejenigen, die eben nicht einfach mitlaufen; für diejenigen, die mehr Unterstützung, mehr Orientierung und vor allem mehr Begleitung auf ihrem Weg in die Ausbildung brauchen. Deswegen sage ich auch ganz klar: Wir unterstützen die Überführung von BÜA in den Regelbetrieb ausdrücklich; (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) denn BÜA eröffnet echte Chancen. Und ja, die Übergangsquote kann und muss auch besser werden. Aber BÜA ist da kein Problem, sondern Teil der Lösung. Auch in der Anhörung ist dieser Grundgedanke nicht bestritten worden. Der Hauptpersonalrat zum Beispiel hat die Verstetigung ausdrücklich begrüßt und auf die dauerhafte Perspektive für die sozialpädagogischen Fachkräfte hingewiesen. Aus der Praxis der beruflichen Schulen kam die klare Rückmeldung: Bitte verändern Sie die Klassengrößen nicht, bitte verändern Sie die sozialpädagogische Unterstützung nicht. – Die Kontingente reichen vielerorts kaum aus. Deshalb braucht es sogar eher einen Ausbau. Aus der Sicht der Kammern hieß es, die multiprofessionelle Begleitung und die Strukturen zur individuellen Unterstützung seien zentrale Erfolgskriterien. Gerade deshalb ist für mich der entscheidende Punkt: Wer BÜA als Schulform flächendeckend gesetzlich einführt, muss auch die Gelingensbedingungen von BÜA gesetzlich einführen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau da geht der Gesetzentwurf leider nicht weit genug; denn in dem Gesetzentwurf werden zwar Ziel, Abschlüsse und Unterrichtsstruktur beschrieben, aber er sichert gerade die zentralen Gelingensbedingungen nicht verbindlich ab: keine klaren Mindeststandards, bei der Klassengröße keine verbindlichen Lerngruppenteiler im fachpraktischen Unterricht, keine gesetzlich abgesicherte sozialpädagogische Grundzuweisung. Genau diese Leerstelle schließen wir mit unserem Änderungsantrag. Deswegen ist er auch so wichtig und richtig. Wir wollen, dass ins Gesetz geschrieben wird, was sich im Schulversuch bewährt hat: maximal 16 Schülerinnen und Schüler in Stufe 1, maximal 25 in Stufe 2, Lerngruppen mit zehn Schülerinnen und Schülern im fachpraktischen Unterricht und mindestens 0,2 vollzeitäquivalente Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte je Klasse in Stufe 1. Ich will ganz klar sagen: Da ginge auch noch mehr, unseren Änderungsantrag darf man auch nicht als verstehen, geschätzter Kollege Wendel, sondern als Mindestabsicherung, und die ist dringend notwendig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus der Erfahrung dieses Haushaltsjahres muss man lich leider eines ableiten: Weder Schülerinnen und ler noch Lehrkräfte, noch Eltern, noch Betriebe jedes Jahr neu zittern und sich fragen müssen, ob die zialpädagogische Unterstützung und die kleinen das nächste Opfer der nächsten schwarz-roten Sparrunde werden. Genau das ist schließlich die politische Erfahrung dieser Monate: Erst wird gekürzt, dann wird kleingeredet, dann wird abgestritten, dann wird so getan, als wüsste von nichts, und am Ende werden Strukturen, Ressourcen und vor allem das Personal doch zusammengestrichen. Deshalb will ich heute auch noch einmal über das Gesetzespaket reden. Unser Problem mit diesem entwurf ist nämlich nicht nur die fehlende gesetzliche ankerung der zentralen Gelingensfaktoren von BÜA, Problem ist, dass BÜA hier in ein Gesetz gepackt das zugleich weitere Kürzungen und weitere Änderungen enthält. Genau das ist der eigentliche Konstruktionsfehler dieses Gesetzentwurfs; denn so wird ein im Grundsatz richtiges Vorhaben mit einem ganzen Bündel anderer nahmen verknüpft, über die man offen, ehrlich und trennt hätte reden müssen. Ich will klarmachen, dass Gesetzentwurf eigentlich auch kein großer Entbürokratisierungswurf ist – maximal ein Würfchen. (Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein Würfchen!) Besonders deutlich wird das bei der Altersermäßigung. In der Überschrift wird BÜA in Großbuchstaben geschrieben; weitere Kürzungen und weitere dienstrechtliche schriften sollen im Kleingedruckten verschwinden. Das politisch nicht sauber, und es ist nicht einmal technisch sauber; denn CDU und SPD mussten sogar noch eigenen Änderungsantrag nachschieben, damit die gen Absätze 3 und 4 des § 9 der Pflichtstundenverordnung bestehen bleiben. Das wirkt, ehrlich gesagt, nicht wie ne neue bildungspolitische Erkenntnis. Es wirkt eher als ob Ihnen die Absätze 3 und 4 in der Hektik durchgerutscht wären und jetzt nachträglich repariert den müssten. Das ist unsaubere Arbeit und steht lich für die Arbeit dieser Koalition leider im gesamten Bildungsbereich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

Alle Reden von Sascha Meier Protokoll ↗