Grobe
ETH Zürich!) Ein zweites Thema, das in aller Munde ist: Innovation und Transfer. Dieses Land redet über Gründergeist, den es braucht, um unseren Wohlstand und unsere wirtschaftliche Stellung in der Welt zu sichern. Aber unser Hochschulrecht behandelt Ausgründungen wie eine Randerscheinung. Das wollen wir ändern. Gründungsförderung wird Aufgabe aller Hochschulen, und wir machen Schluss mit unrealistischen Fristen. Wer ein Deep-Tech-Unternehmen aus der Forschung heraus gründet, braucht keine drei Jahre, er braucht einen langen Atem. Und warum sollten wir nur die Ideen befristet beschäftigter Mitarbeiter fördern? Auch diese Einschränkungen gehören ausgemistet. Innovation beginnt aber nicht nur im Labor, sondern auch im Hörsaal. Mit künstlicher Intelligenz und einem Arbeitsmarkt im Umbruch brauchen unsere Studierenden mehr als nur Fachwissen. Das stellt die Lehre vor grundlegende Fragen, und die beantwortet man nicht, indem eine studentische Hilfskraft mal eben den Foliensatz aktualisiert. Dafür braucht es Professorinnen und Professoren, die sich die Zeit nehmen, Studiengänge und Methoden von Grund auf neu zu denken. Diese Zeit wollen wir ihnen mit einem Freisemester auch für strategische Weiterentwicklung der Lehre geben. Ihre Evaluation adressiert das Thema Innovation überhaupt nicht, sondern bleibt im Gestern. Ich hoffe, unser Gesetzentwurf inspiriert Sie zu mehr Zukunft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drittens die Debatte über Bürokratieabbau. Zu Bürokratieabbau fragen Sie die Hochschulen, ob es Änderungsbedarf bei § 16 zu den Mitteln für Qualität in der Lehre gibt. Ja, das ist vielleicht nicht der eleganteste Kompromiss, den wir da bei der letzten Novelle gefunden haben. Es war eben ein Kompromiss. Aber es ist auch sicher nicht die zentrale Frage für Entbürokratisierung. Echte Entlastung sieht anders aus. Wir schlagen deshalb vor, ein ganzes Geflecht von Berichtspflichten zu einem einzigen Hochschuljahresbericht zu bündeln. Wir nehmen den Senaten starre Fristen ab und geben ihnen das Vertrauen, ihre eigenen Verfahren zu regeln. Bürokratieabbau heißt für uns Entlastung dort, wo sie der Wissenschaft dient, ohne die Bedeutung der Lehre und der studentischen Beteiligung zu schwächen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch zwei Dinge zum Schluss, wo aus unserer Sicht Hessen aufholen sollte. Seit unserer Novelle hat Bayern einen neuen Standard bei der Familienfreundlichkeit gesetzt. Dort verlängert sich die Qualifikationsphase zur Professur um bis zu zwei Jahre je Kind und je Pflegefall. In Hessen gibt es ein Jahr pro Kind für maximal zwei Kinder und nur, wenn sie während der Bewährungsphase zur Welt gekommen sind. Einen Tag vorher: Pech gehabt. Mehr als zwei Kinder: wieder Pech gehabt. Zu pflegende Angehörige: auch Pech gehabt. Wir reden hier über die bensphase, in der Menschen Kinder bekommen und hörige pflegen und deshalb überproportional viele die Wissenschaft verlassen. Inzwischen sind wir in Hessen mit unserer Regelung den Schlusslichtern. Ich finde, hier können wir zur aufholen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Letzter Punkt. Die hessischen Studierendenschaften sich inzwischen eine landesweite Vertretung als Verein geben. Die Hälfte der Bundesländer hat eine Landesstudierendenvertretung im Gesetz verankert. Lassen Sie uns hier nachziehen. Mehr Partizipation heißt mehr Demokratisierung, und das schadet unserem Land in dieser sicher nicht. Das ist unser Entwurf. Er nimmt Debatten auf, die wo längst geführt werden. Mit unserem Entwurf zu frühen Zeitpunkt in der Erstellung des Referentenentwurfs wollen wir sicherstellen, dass diese Debatten von der desregierung gehört werden. Betrachten Sie ihn deshalb Einladung, zuzuhören – nicht mir, sondern den Anzuhörenden. Deshalb freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
