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Holger Bellino

CDU 10.06.2026 Sitzungen 21/71

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der technisch klingt, aber, wie wir bereits bei der Einbringung hörten, einen zentralen Punkt staatlicher Handlungsfähigkeit betrifft. Es geht letztendlich um den Schutz vertraulicher Informationen, den Schutz von Verschlusssachen, den Schutz sicherheitsempfindlicher Bereiche. Das Gesetz zur Neufassung des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes soll dies alles regeln bzw. die bestehenden Regelungen an das Bundesrecht und an die aktuellen Herausforderungen, die sich in diesen Zeiten stellen, anpassen. Das bisherige Gesetz läuft Ende dieses Jahres aus. Der Bund hat bereits sein Sicherheitsüberprüfungsgesetz evaluiert und angepasst, und Hessen zieht jetzt zu Recht nach. Wir ziehen nach, um nach wie vor ein vergleichbares, ein modernes Sicherheitsniveau zu gewährleisten; denn die heutige Sicherheitslage macht diese Neufassung notwendig. Wir kennen die neuen und zusätzlichen Herausforderungen: die Spionage, die hybride Einflussnahme anderer Staaten, Cyberangriffe, Extremismus, die Bedrohung unserer kritischen Infrastrukturen und vieles mehr. Auch deshalb muss der Staat nach wie vor verhindern, dass sensible Informationen in falsche Hände geraten. Dieser Entwurf modernisiert deshalb die Sicherheitsüberprüfung. Sicherheitsrisiken, das wissen wir, entstehen heute nicht nur durch die klassische Spionage. Auch finanzielle Angreifbarkeit, Erpressbarkeit, extremistische Bezüge, Kontakte zu terroristischen oder kriminellen Strukturen und öffentlich sichtbare Strukturen in der digitalen Welt können relevant sein und müssen beobachtet werden. Deshalb werden Prüfmaßnahmen klarer geregelt. Ich nenne stellvertretend nur die Register- und Meldedatenabfragen, die Prüfung finanzieller Angreifbarkeit unter bestimmten Voraussetzungen und die Berücksichtigung allgemein zugänglicher Internetseiten und öffentlich sichtbarer Teile in den sozialen Netzwerken. Wichtig ist, dass es hier nicht um eine private Ausforschung geht, sondern es geht immer um eine zweckgebundene Prüfung bei Personen, die mit besonders sensiblen Aufgaben betraut werden sollen. Selbstverständlich bleibt dieser Entwurf verhältnismäßig. Nicht jede sicherheitserhebliche Erkenntnis führt automatisch zum Ausschluss. Es können auch Auflagen erlassen werden, und es sind immer Sachentscheidungen in Einzelfällen möglich. Der Datenschutz und die Rechtsstaatlichkeit werden berücksichtigt. Es gibt separate Sicherheitsakten, Löschfristen, Auskunftsrechte, Datenschutzkontrolle und vieles mehr. Als Fazit darf ich für die CDU-Fraktion feststellen, dass der Gesetzentwurf nach unserer Auffassung den Geheimschutz und den Sabotageschutz stärkt, das Sicherheitsüberprüfungsrecht modernisiert,

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