ÄndeChristian Rohde
MinisSehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dr. Oft haben wir in dieser Wahlperiode schon über den Schutz des Staates und insbesondere unserer kritischen Infrastruktur debattiert – ein Thema, das gerade in Bezug auf Spionage und Sabotage immer mehr an Bedeutung Sigewinnt. Da- Haben sich unsere bisherigen Debatten und Anträge oftmals damit beschäftigt, wie der Staat seine Einrichtungen den Hes- und seine kritische Infrastruktur von außen schützen kann, so beschäftigen wir uns heute gewissermaßen mit dem Innenschutz, also mit den Menschen, die in sicherheitseinbrinwichtige relevanten Bereichen arbeiten oder beschäftigt sind bzw. über Zugang zu sensiblen und teils geheimen Daten und Informationen verfügen. Aber auch Personen, die nur kurzdie in zeitig Zugang zu lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen haben oder die Kenntnis von sogenannten Verschlusssachen erlangen, müssen absolut vertrauenswürdig heutigen sein. Auch an ihrer Integrität darf letztlich kein Zweifel sich geopoli- bestehen. an, Gleichwohl gilt, dass der Gesetzgeber auch im Hinblick erleben auf Sicherheitsüberprüfungen und den Umgang mit Verschlusssachen zu einem maßvollen und vor allem rechtssicheren Vorgehen gehalten ist, das auch die Belange der zu überprüfenden Personen und Dritter ausreichend berückHessen in sichtigt. Das gilt insbesondere für Datenerhebungsbefugnisse, die grundsätzlich klaren Verhältnismäßigkeitsanformit derungen und einer strengen Zweckbindung unterliegen aber auch müssen. Hier liegt wahrscheinlich die größte Schwierigkeit; denn es ist vollkommen klar, dass die Sicherheitsinteressen des Staates in diesem Bereich grundsätzlich imauf mer vorgehen müssen. Dennoch hat niemand etwas davon, wenn ein Gesetz erBei lassen wird, das hinterher von Gerichten möglicherweise Ge- wieder einkassiert wird. So etwas soll es bei Sicherheitsgesetzen auch in Hessen schon gegeben haben. Meine Damen sicherund Herren, das sollte hier nicht passieren. Das Hessische neue Sicherheitsüberprüfungsgesetz wurde nach unserem Dafürhalten tatsächlich lediglich maßvoll überarbeitet, dennoch bleiben für uns einige Fragen offen. diesem So implementieren Sie beispielsweise in § 12 die Möglichkeit der Erteilung von Auflagen zur Vermeidung von der Sicherheitsrisiken, bleiben aber ansonsten sehr unkonkret. zur Auch die Begründung zur Novellierung von § 12 hilft da nicht wirklich weiter. Zwar haben Sie eine Regierungsanträgt hörung durchgeführt, wie Sie selbst schreiben. Aus unserer muss. Sicht ist eine Anhörung im Innenausschuss dennoch angezeigt, um offene Fragen, wie die genannten, abschließend zu klären und ein wirklich rechtssicheres Instrumentarium Unzu schaffen. Denn hier geht Gründlichkeit vor SchnelligDank. keit. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
