Kathrin Anders
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und legen! Ja, der Tagesordnungspunkt klingt erst einmal los, vielleicht auch ein bisschen trocken. Aber ich doch auf ein sehr wichtiges Gesetz aufmerksam nämlich eines, das jetzt um ein Jahr verlängert wird, das ist das Hessische Rettungsdienstgesetz. Das erstaunt sehr, weil die Novellierung bereits begonnen hat. Alle Beteiligten hatten große Hoffnung, dass Gesetz noch dieses Jahr in die Anhörung kommt und es dieses Jahr novelliert wird; denn wir brauchen eine Reform, und wir müssen dringend die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, um das Rettungswesen sensicher und zukunftssicher aufzustellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das aktuelle Hessische Rettungsdienstgesetz stammt dem Jahr 2010, aus einer Zeit, als es kein smartphonebasiertes Notrufsystem gab, als Telemedizin noch Zukunftsmusik war und als die Kosten des Rettungsdienstes für gesetzliche Krankenversicherung noch bei 3,4 Milliarden Euro lagen. Heute, im Jahr 2026, zahlt die gesetzliche gesagt, Krankenversicherung 7,5 Milliarden Euro, also mehr als näm- doppelt so viel in nur zehn Jahren. Das macht sehr deutlich, warum es auch aus Kostengründen dringend eine Notfallreform geben muss. ist, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Ausdrücklich begrüßen wir natürlich die Notfallreformvorwas haben des Bundes, die Zusammenlegung von 112 und 116 117, den Ausbau von Gesundheitsleitstellen und integrierten Notfallzentren. Das alles ist essenziell für ein besseres Rettungssystem. Deswegen braucht es so schnell Retund so dringend wie möglich auch ein neues hessisches Es Rettungswesengesetz. weil wer- Ich verstehe auch gut, dass man gerne auf die Bundesgesetzgebung wartet. Aber in zwei Wochen ist die Abstimdie mung im Bundesrat. Ich glaube, es ist kein Geheimnis ein- mehr, was in diesem Gesetz steht. Deswegen ist es absolut einmal unabdingbar, schnell zu handeln. Die beteiligten Akteure zu wussten nichts davon, dass das Gesetz einfach ein Jahr verlängert wird. Auch hier gibt es große Verunsicherungen. schon Es ist also dringend geboten, schnell zu handeln, damit das hessische Rettungswesen eine Zukunft hat und dass es noch kosteneffizienter wird, dass die Qualität steigen kann und dass wir nicht 26 verschiedene Regelungen an 26 verschiedenen Leitstellen in Hessen haben, sondern einheitliche wir Regelungen und einheitliche Qualitätsstandards für eine Erbessere Qualität und Versorgung der hessischen BürgerinHessi- nen und Bürger. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich eiVizepräsidentin Martina Feldmayer: Die nächste Rednerin kommt von der FDP-Fraktion. Frau Abgeordnete Schardt-Sauer, bitte schön. Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten): BÜNDWerte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir zunächst, für die Freien Demokraten der Freude Ausdruck zu verleihen, dass auch die SPD inzwischen die Befristung von Gesetzen begrüßt. Kol- (Beifall Freie Demokraten – Lachen Tanja Hartharmdegen (SPD) und J. Michael Müller (Lahn-Dill) will (CDU)) machen, und Man könnte sagen, aus Regierungssicht beeinflusst dies die Perspektiven. Aber es ist ja gut; denn wir haben uns in der letzten Legislaturperiode – ich weiß nicht, nach welcher Systematik diese Bündel immer kommen, gefühlt war es dieses in der letzten Legislaturperiode sehr oft – über die Sinnhafdass tigkeit unterhalten. Lassen Sie mich dazu noch kurz etwas dringend dazu sagen. Ansonsten: keine Bange, es ist kein großer zeitlicher Bremskeil vor den wichtigen Abendereignissen. kri- (Heiterkeit Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) aus Aber man muss wirklich sagen: Man hat es eben bei dieser einen Inhaltsdebatte gemerkt, es geht um die Überprüfung staatlichen Handelns als Grundlage von Gesetzgebung. die Existierende Gesetze als ein wichtiges Instrument zu sehen, Entbürokratisierung, Doppelungen zu vermeiden und derartige Dinge mehr – das ermöglicht nur die Befristung. Zum Jahresende laufen drei Gesetze aus. Es wurde schon erwähnt: Es wird tatsächlich einmal eines abgeschafft, das Hessische Brexit-Übergangsgesetz. Lassen Sie mich noch einen Aspekt in der gebotenen Kürze sagen, weil es von der Kollegin der GRÜNEN angesprochen wurde: Mit dem Hessischen Rettungsdienstgesetz ist der Blick – das hat der Minister ausgeführt – auch in der Begründung darauf gerichtet, es explizit nur ein Jahr zu verlängern, um zu warten, was auf Bundesebene kommt. Es mag sein, dass es erste Formulierungen auf Bundesebene gibt. Aber Fakt ist doch auch, dass uns die Notfallreform, die im Herbst komplett vollzogen werden soll, natürlich auch vor die Frage stellt: Gibt es Doppelungen? Gibt es Dinge, die sich mit dem Rettungsdienstgesetz auf hessischer Ebene sozusagen beißen? Ist dort Hand anzulegen? Das ist der Idealfall dafür, dass man so ein Gesetz noch einmal überprüft. Da der Rettungsdienst originär in den Aufgabenbereich der Länder fällt und der Bund keineswegs in die kommunale Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz eingreifen kann, sind das die inhaltlichen Parameter, die wir uns dann genau anschauen. Wir haben es im nächsten Jahr wieder, wenn es befristet ist. Ich gehe davon aus: Wir werden auch zwischendurch abfragen, was die Reform macht und – dafür ist uns allen, auch fraktionsübergreifend, der Rettungsdienst viel zu wichtig – inwieweit wir die Reformen, wie sie auf Bundesebene abgeschlossen wurden – das wird keine Punktlandung sein –, einfließen lassen können. Deshalb würde ich sagen, ein Jahr ist in Ordnung. Vorher: kritische Wiedervorlage. Wenn vonseiten der Landesregierung etwas bekannt ist, gehe ich davon aus – das hat der Minister, glaube ich, auch angedeutet –, dass dann entsprechende Informationen kommen. Dabei würde ich es belassen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall Freie Demokraten)
