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Prof. Dr. Kristina Sinemus

09.06.2026 Sitzungen 21/70

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete! In der vergangenen Plenardebatte wurden die Risiken, aber auch die Chancen des digitalen Raums für Kinder und Jugendliche bereits ausführlich dargestellt. Staatssekretärin Manuela Strube hat hier eine klare Stellung bezogen. Ich werde hier einiges daraus zusammenfassen. Vor dem Hintergrund der Risiken, aber auch der Chancen, die der digitale Raum für Kinder und Jugendliche bietet, sollte eine Altersbegrenzung für Social Media sehr differenziert und durchaus unter Beteiligung der Zielgruppe diskutiert werden. Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns als Landesregierung dafür einsetzen, eine evidenzbasierte, zielgerichtete und passgenaue Regulierung auf nationaler, aber auch auf EU-Ebene zu erreichen, die bestehenden Risiken effektiv begegnet. Der Faktor Alter, die Festlegung auf eine konkrete Zahl, sollte nicht das ausschließlich zu diskutierende Kriterium bilden; denn ein generelles Verbot von Social Media für Kinder und Jugendliche wäre nur mit funktionierenden Kontrollmechanismen und begleitenden Maßnahmen sinnvoll. So stellen sich auch hier die bisherigen Erkenntnisse der Expertenkommission Jugendschutz, welche von Bundesbildungsministerin Karin Prien und weiteren Kultusministern eingesetzt wurde, dar. Nach aktuellem Stand sollen genau diese Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 24. Juni – darauf laufen wir also noch zu – vorgestellt werden. Nur ein ganzheitliches Maßnahmenpaket kann perspektivisch eine Wirkung entfalten. Wenn wir also weiterhin über eine Regulierung der Social-Media-Nutzung sprechen, sollte die Diskussion unter anderem mit der Frage einer allgemeinen Identifikationspflicht auf Social-MediaPlattformen verzahnt sein. Ein weiterer Aspekt ist die Beachtung des Jugendmedienschutzes und die Übernahme entsprechender Verantwortung durch die Unternehmen. Hier möchte ich auf den Digital Services Act verweisen. Die Nutzung technischer Möglichkeiten zum besseren Schutz von Jugendlichen sollte Teil der Debatte sein, zum Beispiel die Offenlegung und gegebenenfalls die Anpassung von Algorithmen. Grundsätzlich müssen die Maßnahmen sowohl in enger Abstimmung mit den Ländern als auch in Form einer gesamteuropäischen Lösung gedacht und in eine entsprechende Schutzarchitektur eingebettet werden. Insgesamt ist sich die Hessische Landesregierung einig, dass rechtliche Maßnahmen allein nicht ausreichend sind, um Kinder und Jugendliche im digitalen Raum hinreichend zu schützen. Dies muss eng verzahnt werden mit entsprechenden technischen Möglichkeiten einerseits und einer adäquaten Medienkompetenzbildung andererseits. Nach wie vor ist es essenziell, allen Generationen die notwendigen Kompetenzen für einen sicheren Umgang in der digitalen Welt zu vermitteln, sodass sie souverän daran teilhaben und den digitalen Raum mitgestalten können. Ein gutes Beispiel dafür ist das kürzlich – genau genommen, im April – eröffnete TUMO-Zentrum im Nordwestzentrum Frankfurt, das siebte in der Bundesrepublik, das vor allem deswegen von der Landesregierung mitgefördert wurde, um einen außerschulischen Lernort für Medienkompetenzerwerb im Digitalbereich zu schaffen. Das wird aus meiner Sicht eine wesentliche, auch präventive Rolle spielen.

Protokoll ↗