Prof. Dr. Roman Poseck
Das Scheitern einer Rückführung heißt nicht, dass die Maßnahme endgültig gescheitert ist, sondern die Konsequenz ist – in der Regel jedenfalls –, dass weitere Abschiebemaßnahmen durchgeführt werden; denn die Ausreisepflicht bleibt bestehen. Daher gehe ich davon aus, dass von diesen zunächst gescheiterten Abschiebemaßnahmen inzwischen auch Maßnahmen erfolgreich durchgeführt wurden. Selbstverständlich gibt es auch Möglichkeiten zur Sicherung der Abschiebung, beispielsweise durch die Abschiebehaft. Wir haben in Darmstadt-Eberstadt eine sehr gut ausgestattete und auch in ihrem Umfang voll ausreichende Abschiebehafteinrichtung. Dort können bis zu 80 Abschiebehäftlinge untergebracht werden. Das ist eine Möglichkeit zur Sicherung von Abschiebungen, die insbesondere dann in Betracht kommt, wenn sich Flüchtlinge zunächst einer Abschiebemaßnahme widersetzt haben.
