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Prof. Dr. Roman Poseck

09.06.2026 Sitzungen 21/70

halbiert Das Nichtantreffen von Flüchtlingen, die abgeschoben eine werden sollen, ist jedenfalls ein Hauptgrund für das Scheikonkre- tern von Abschiebungen, wobei dieses Nichtantreffen mutwillig sein kann. Es kann aber auch darauf zurückzuführen sein, dass sich ein Flüchtling im Rahmen seines Rechtes er- an einem anderen Ort befindet. Darüber hinaus gibt es das Kirchenasyl, das auch ein Scheiterungsgrund sein kann. Kurzfristige Krankheiten können Rückführungen verhinZahl dern. Probleme bei der Reise, beispielsweise Absagen Jahre von Flugverbindungen oder Entscheidungen von Flugkapitänen, Flüchtlinge im Rahmen der Abschiebemaßnahme nicht mitzunehmen, sind weitere Gründe. 1.941 Daher sind die Gründe durchaus vielschichtig. Jedenfalls ist das Nichtantreffen ein Hauptgrund. Dieses Nichtantreffen geht in etlichen Fällen auf ein mutwilliges UntertauJahr chen zurück. Dem möchte ich noch stärker entgegenwires ken, damit die Konsequenz unseres Rechtsstaats auch hier zur Geltung kommt. Janu- Präsidentin Astrid Wallmann: geVielen Dank. – Für eine weitere Nachfrage hat sich noch einmal der Fragesteller gemeldet. Herr Abgeordneter Roos, weiter bitte schön. sogar 2025.

Protokoll ↗