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Timon Gremmels

09.06.2026 Sitzungen 21/70

Dieses Sonderkündigungsrecht besteht zum 31. Dezember 2027. Es muss ein Jahr vorher angekündigt und angezeigt werden. Deswegen führen wir die Gespräche. Wie gesagt: Es ist der Vertrag, den meine Vorgängerin ausgehandelt hat, der scheinbar jetzt nicht funktioniert, wo sich das UKGM nicht in der Lage sieht, die Dinge umzusetzen, wie sie vereinbart worden sind. Wir als Landesregierung sind gerne bereit, zu schauen, wie und wo wir unterstützen und helfen, damit der Vertrag erfüllt werden kann. Wir haben die Zeitachsen im Blick. Aber Druck sehe ich nicht, und wir als Landesregierung lassen uns auch nicht – das sage ich ganz deutlich – dort unter Druck setzen. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es mir wichtig ist, dass solche Debatten bitte nicht auf den Rücken der Mitarbeitenden, der Beschäftigten sowie der Patientinnen und Patienten in der Region Mittelhessen geführt Es gibt keinen Grund zur Verunsicherung. Uns ist es wichtig, dass wir eine hochwertige Medizinversorgung mit Universitätsmedizin in Mittelhessen auch Zukunft gewährleisten können. Daran arbeiten wir als desregierung mit Hochdruck.

Protokoll ↗