Prof. Dr. Roman Poseck
an Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Pürsün, in Hessen wurde, wie Sie in der Fragestellung zu Recht gesagt haben, durch die Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes im Oktober 2025 eine Ermächtigungsgrundlage in das Gesetz aufgenommen. ich das In der Rechtsverordnung – das ist die Friedhofs- und Bestattungsverordnung Hessen – kann geregelt werden, dass die Vordrucke für den Leichenschauschein, die vorläufige Todesbescheinigung, den Leichenpass und die Bescheiniwir gung über die zweite Leichenschau in digitaler Form ausgestellt werden können. unDie aktuell gültige Friedhofs- und Bestattungsverordnung ist noch bis zum 31. Dezember 2027 befristet. Die Einführung einer elektronischen Version der Todesbescheinigung und des Leichenschauscheins ist derzeit in Vorbereitung. Ein konkretes Einführungsdatum steht aber noch nicht fest. Die Vorbereitung erfordert die Einbindung einer beachtlichen Anzahl unterschiedlicher Beteiligter. Bitte Ich will beispielhaft die Landesärztekammer, das Statistische Landesamt, die rechtsmedizinischen Institute, daneSport, ben Interessenverbände sowie verschiedene kommunale Behörden und Landesbehörden nennen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auch auf den technischen AnbinHerr dungen. Die elektronische Todesbescheinigung ist derzeit auch noch in keinem anderen Bundesland verfügbar. Hessen steht insoweit auch in regelmäßigem Austausch mit natürlich anderen Ländern und beobachtet die dortige Entwicklung. das einem Präsidentin Astrid Wallmann: VerVielen Dank. – Es gibt eine erneute Nachfrage von Herrn Pürsün. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Bei der Anhörung hatte ich im Anschluss noch einen Anzuhörenden gefragt, ob analog oder digital. Zurück kam, dass es sehr sinnvoll wäre, weil es bei den analogen Unterlagen schon sein könne, dass man nicht so genau entziffern kann, was da eingetragen worden ist. – Habe ich Sie richtig verstanden: Es geht jetzt nicht darum, ob es sinnvoll ist, sondern eher um die Frage, wann es kommt und wie diese Umsetzung technisch zu gestalten ist?
